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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung |
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Ö 2 |
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Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 3 |
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Verpflichtung der nicht der Bürgerschaft angehörenden Ausschussmitglieder |
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Ö 4 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 5 |
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Feststellung der Niederschrift Nr. 01 öffentlicher Teil (Wahlperiode 2013 - 2018) |
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Ö 6 |
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Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden |
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Ö 7 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 8 |
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Bericht aus der Kulturstiftung |
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Ö 9 |
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Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2014 |
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VO/2013/00952 |
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Ö 10 |
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Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2014 |
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VO/2013/01021 |
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Ö 11 |
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Haushaltssatzung 2014 mit Stellenplanänderungen 2014 |
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VO/2013/00991 |
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VORLAGE |
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1Beschlussvorschlag - Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.
Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 - Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 638.181.100 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 716.112.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 77.931.500 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 623.400.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 668.072.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 57.291.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 90.967.400 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 35.480.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 32.847.100 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 550.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.196,42 | Stand: 10/2013 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2014/EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.930.500 | | | die Aufwendungen auf | 24.807.600 | | | der Jahresverlust auf | 877.100 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 220.000 | | | die Ausgaben auf | 220.000 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.200.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen. 5. Stellenplan 5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen). 5.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben. 6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
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04.11.2013 - Bauausschuss |
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Ö 2.2 - zurückgestellt |
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Beschluss:Beschluss: - Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.
Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 - Anlage 2 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten - Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 638.181.100 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 716.112.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 77.931.500 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 623.400.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 668.072.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 57.291.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 90.967.400 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 35.480.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 32.847.100 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 550.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.196,42 | Stand: 10/2013 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2014/EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.930.500 | | | die Aufwendungen auf | 24.807.600 | | | der Jahresverlust auf | 877.100 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 220.000 | | | die Ausgaben auf | 220.000 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.200.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen. 5. Stellenplan 5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen). 5.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben. 6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Der Bauausschuss vertagt die Vorlage einstimmig auf den 18.11.2013.
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05.11.2013 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 7.6 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: - Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.
Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 - Anlage 2 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten - Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 638.181.100 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 716.112.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 77.931.500 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 623.400.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 668.072.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 57.291.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 90.967.400 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 35.480.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 32.847.100 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 550.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.196,42 | Stand: 10/2013 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2014/EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.930.500 | | | die Aufwendungen auf | 24.807.600 | | | der Jahresverlust auf | 877.100 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 220.000 | | | die Ausgaben auf | 220.000 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.200.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen. 5. Stellenplan 5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen). 5.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben. 6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Einstimmig Kenntnisnahme ohne Votum
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07.11.2013 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 9.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: - Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.
Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 - Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 638.181.100 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 716.112.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 77.931.500 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 623.400.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 668.072.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 57.291.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 90.967.400 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 35.480.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 32.847.100 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 550.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.196,42 | Stand: 10/2013 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2014/EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.930.500 | | | die Aufwendungen auf | 24.807.600 | | | der Jahresverlust auf | 877.100 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 220.000 | | | die Ausgaben auf | 220.000 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.200.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen. 5. Stellenplan 5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen). 5.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben. 6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen.
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11.11.2013 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 11 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: - Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.
Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 - Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 638.181.100 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 716.112.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 77.931.500 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 623.400.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 668.072.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 57.291.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 90.967.400 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 35.480.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 32.847.100 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 550.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.196,42 | Stand: 10/2013 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2014/EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.930.500 | | | die Aufwendungen auf | 24.807.600 | | | der Jahresverlust auf | 877.100 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 220.000 | | | die Ausgaben auf | 220.000 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.200.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen. 5. Stellenplan 5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen). 5.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben. 6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
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11.11.2013 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.7 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: - Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.
Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 - Anlage 2 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten - Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 638.181.100 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 716.112.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 77.931.500 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 623.400.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 668.072.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 57.291.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 90.967.400 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 35.480.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 32.847.100 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 550.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.196,42 | Stand: 10/2013 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2014/EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.930.500 | | | die Aufwendungen auf | 24.807.600 | | | der Jahresverlust auf | 877.100 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 220.000 | | | die Ausgaben auf | 220.000 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.200.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen. 5. Stellenplan 5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen). 5.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben. 6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
Der Wirtschaftsausschuss und AusschussDer Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" nimmt die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis.
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12.11.2013 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zurückgestellt |
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Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
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18.11.2013 - Bauausschuss |
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Ö 2.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorlage:Beschlussvorlage: - Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.
Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 - Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 638.181.100 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 716.112.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 77.931.500 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 623.400.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 668.072.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 57.291.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 90.967.400 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 35.480.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 32.847.100 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 550.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.196,42 | Stand: 10/2013 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2014/EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.930.500 | | | die Aufwendungen auf | 24.807.600 | | | der Jahresverlust auf | 877.100 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 220.000 | | | die Ausgaben auf | 220.000 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.200.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen. 5. Stellenplan 5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen). 5.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben. 6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
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19.11.2013 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: - Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.
Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 - Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 638.181.100 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 716.112.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 77.931.500 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 623.400.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 668.072.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 57.291.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 90.967.400 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 35.480.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 32.847.100 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 550.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.196,42 | Stand: 10/2013 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2014/EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.930.500 | | | die Aufwendungen auf | 24.807.600 | | | der Jahresverlust auf | 877.100 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 220.000 | | | die Ausgaben auf | 220.000 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.200.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen. 5. Stellenplan 5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen). 5.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben. 6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 10-Jastimmen, 3-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltungen mehrheitlich ohne Votum zur KenntnisDer Ausschuss nimmt die Vorlage bei 10-Jastimmen, 3-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltungen mehrheitlich ohne Votum zur Kenntnis.
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21.11.2013 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Der Ausschuss beschließt einstimmig antragsgemäßDer Ausschuss beschließt einstimmig antragsgemäß.
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26.11.2013 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: - Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.
Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 - Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 638.181.100 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 716.112.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 77.931.500 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 623.400.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 668.072.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 57.291.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 90.967.400 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 35.480.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 32.847.100 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 550.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.196,42 | Stand: 10/2013 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2014/EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.930.500 | | | die Aufwendungen auf | 24.807.600 | | | der Jahresverlust auf | 877.100 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 220.000 | | | die Ausgaben auf | 220.000 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.200.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen. 5. Stellenplan 5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen). 5.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben. 6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
Der Hauptausschuss leitet die VorlageDer Hauptausschuss leitet die Vorlage einstimmig ohne Votum an die Bürgerschaft weiter.
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28.11.2013 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.14 - geändert beschlossen |
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Dieser TO-Punkt wurde nach den Vorlagen der Fraktionen zur Haushaltssatzung, konkret nach VO/2013/01177 beratenDieser TO-Punkt wurde nach den Vorlagen der Fraktionen zur Haushaltssatzung, konkret nach VO/2013/01177 beraten. Beschluss: - Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.
Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 - Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 638.181.100 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 716.112.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 77.931.500 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 623.400.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 668.072.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 57.291.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 90.967.400 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 35.480.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 32.847.100 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 550.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.196,42 | Stand: 10/2013 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2014/EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.930.500 | | | die Aufwendungen auf | 24.807.600 | | | der Jahresverlust auf | 877.100 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 220.000 | | | die Ausgaben auf | 220.000 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.200.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen. 5. Stellenplan 5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen). 5.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben. 6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
Abstimmungsergebnis in ergänzter, ausgetauschter und geänderter Fassung:Abstimmungsergebnis in ergänzter, ausgetauschter und geänderter Fassung: Mehrheitliche Annahme bei Ja-Stimmen: 25 Nein-Stimmen: 24 Enthaltungen: 0 Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem, Original der Niederschrift an.
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Ö 12 |
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Preistarif für die Nordischen Filmtage Lübeck |
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VO/2013/00945 |
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Ö 13 |
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Preistarif für die Museen der Hansestadt Lübeck |
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VO/2013/00851 |
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Ö 14 |
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Stadtbild- und Denkmalpflege im Rathaushof |
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VO/2013/00877 |
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Ö 15 |
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Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft
Auftrag aus der Bürgerschaft am 26.09.2013
Kunst im öffentlichen Raum |
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VO/2013/01030 |
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Ö 16 |
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Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft
Auftrag aus der Bürgerschaft am 26.09.2013
Veranstaltungsreihe zum Jubiläum der Grenzöffnung |
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VO/2013/01031 |
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Ö 17 |
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Anfragen |
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Ö 18 |
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Verschiedenes |
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N 19 |
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Feststellung der Niederschrift Nr. 01 - nichtöffentlicher Teil (Wahlperiode 2013 - 2018) |
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N 20 |
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Anfragen |
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N 21 |
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Verschiedenes |
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Ö 22 |
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Bekanntgabe der evtl. im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse |
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