Auszug - Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2014  

2. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 11.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
VO/2013/01021 Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2014
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.041.7 - Lübecker Museen Bearbeiter/-in: Malner, Frank
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege

Anfragen werden nicht gestellt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der

Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt

 

im Ergebnisplan mit

  • einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                          1.888.000,00
  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                            1.888.000,00
  • einem Jahresüberschuss von                                                                      0,-- €
  • einem Jahresfehlbetrag von                                                                                      0,-- €

 

im Finanzplan mit

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen                                          
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                          1.826.200,-- €
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                          1.738.000,--€
  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit                        400,-- €
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit                       6.600,-- €

 

Auf die Ausführung des Haushaltplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.