Auszug - Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft Auftrag aus der Bürgerschaft am 26.09.2013 Kunst im öffentlichen Raum  

2. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 15
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 11.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
VO/2013/01030 Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft
Auftrag aus der Bürgerschaft am 26.09.2013

Kunst im öffentlichen Raum
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:4.491 - Archäologie und Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Klöckner, Hilde
 
Wortprotokoll
Beschluss

AM Frau Schedel erläutert die Vorlage und erklärt, das in den letzten Wochen an öffentlichen Straßen und Plätzen Kunstwerke aufgestellt wurden

AM Frau Schedel erläutert die Vorlage und erklärt, das in den letzten Wochen an öffentlichen Straßen und Plätzen Kunstwerke aufgestellt wurden. Darüber waren weder der Kulturausschuss noch die dafür zuständige Kunstkommission informiert oder beteiligt. Auch fanden keine Wettbewerbe oder Ausschreibungen statt. Dadurch besteht kaum eine Möglichkeit, dass sich auch andere Künstler zukünftig an einem künstlerischen Wettbewerb beteiligen können. Frau Senatorin Borns sieht diese Situation ähnlich und ist der Auffassung, dass hier Regelbedarf besteht. Sie regt an, zur nächsten Sitzung einen substanziell begründeten Vorschlag in Form eines Entwurfes vorzulegen. AM Herr Witt erklärt, dass er im Antrag eine Beteiligung der Bürger und Vereine vermisst. AM Frau Zunft unterstützt den Vorschlag von Frau Senatorin Borns und findet es gut, dass ein entsprechender Entwurf für eine Regelung erstellt wird. Dieser Auffassung schließt sich auch AM Herr Petereit an. AM Herr Sellerbeck stellt die Frage, wie sich die Kunstkommission zusammensetzt.

 

Frau Senatorin Borns antwortet und gleichzeitig verteilt Frau Jakubczyk die Gründungs-verfügung der Fachkommission „Kunst im öffentlichen Raum“ vom 25.07.2011 im Ausschuss. Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag auf Vertagung zur nächsten Sitzung.

 

                                                                                                     Der Ausschuss für Kultur und Denk-
                                                                                                     malpflege beschließt einstimmig bei
                                                                                                     einer Enthaltung die Vertagung der                                                                                                      Vorlage auf die nächste Sitzung.