Auszug - Haushaltssatzung 2014 mit Stellenplanänderungen 2014  

2. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 11.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
VO/2013/00991 Haushaltssatzung 2014 mit Stellenplanänderungen 2014
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Kurt, Norbert
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege

AM Herr Wegner erkundigt sich nach den Auswirkungen, die daraus entstehen, dass die Investitionen für den für das Archiv geplanten Wissensspeicher nunmehr in das Jahr 2018

und später verlagert werden sollen. Herr Dr. Lokers antwortet, dass die jetzt zur Verfügung stehenden Flächen noch durch Umlagerungen für einen kurzen Zeitraum Kapazitäten zur Archivierung aussortierten Archivguts hergeben. Man müsste jedoch heute mit dem Bau beginnen, da spätestens in 4 Jahren neue Magazinflächen dringend benötigt werden, um die Wahrnehmung der archivischen Pflichtaufgaben gemäß Landesarchivgesetz Schleswig-Holstein durchführen zu können.

Frau Senatorin Borns spricht zu den Lagermöglichkeiten auf dem Gelände des ehemaligen Krankenhauses Priwall und der dort wie auch im Archivgebäude selbst und der im Keller des VZM  vorhandenen Problematik durch die Raumfeuchte. Die Verwaltung würde lieber heute als morgen eine Lösung finden, jedoch ist der Investitionsbedarf zurzeit nicht genehmigungsfähig.

 

AM Frau Schedel hat eine Frage zur Anzahl der institutionellen Förderungen aus der Produkthaushaltsseite Kulturangebote. Dazu sprechen Frau Senatorin Borns und Herr Graf. Dem Protokoll wird eine Auflistung der institutionell geförderten Einrichtungen beigefügt.

 

Eine Frage von AM Frau Zunft zur Personalkapazität auf der gleichen Produkthaushaltsseite beantwortet Frau Senatorin Borns.

 

Eine weitere Frage von AM Frau Schedel zur Produkthaushaltsseite Nordische Filmtage – Personalkapazität, wird durch Frau Senatorin Borns erläutert.

 

Eine Nachfrage von AM Frau Schedel zur Produkthaushaltsseite Stadtbibliothek – virtuelle Besucher, beantwortet Herr Hatscher und teilt mit, dass es sich hierbei um fundierte Zahlen handelt.

 

Zur Frage von AM Frau Schedel zur Produkthaushaltsseite Archäologie und Denkmalpflege

– Herausgabe von 4 wissenschaftlichen Publikationen teilt Herr Prof. Dr. Gläser mit, dass es sich dabei um drei wissenschaftliche Reihen der Archäologie und einer Publikation aus der

Denkmalpflege handelt.

 

Zur Frage von AM Frau Schedel zum erfassten Denkmalbestand für die Jahre 2014 und folgende teilt Herr Prof. Dr. Gläser mit, dass es sich hierbei um eine optimistische Annahme handelt.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.

              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 -                           

Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

638.181.100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

716.112.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  77.931.500

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

623.400.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

668.072.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

  57.291.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

    90.967.400

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.          (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

35.480.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  32.847.100

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

550.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.196,42

Stand:

10/2013

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              500 %

              2.              Gewerbesteuer              430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

2014/EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.930.500

 

 

die Aufwendungen auf

24.807.600

 

 

der Jahresverlust auf

     877.100

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     220.000

 

 

die Ausgaben auf

     220.000

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.200.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten

              Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen.

 

5. Stellenplan

5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen).

5.2              Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben.

 

6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.