Tagesordnung - 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege  

Bezeichnung: 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
Datum: Mo, 11.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Verpflichtung der nicht der Bürgerschaft angehörenden Ausschussmitglieder    
Ö 4  
Feststellung der Tagesordnung    
Ö 5  
Feststellung der Niederschrift Nr. 01 öffentlicher Teil (Wahlperiode 2013 - 2018)    
Ö 6  
Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden    
Ö 7  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 8  
Bericht aus der Kulturstiftung    
Ö 9  
Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2014
Enthält Anlagen
VO/2013/00952  
    VORLAGE
    Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:

Beschlussvorschlag

 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                           8.100,-- Euro
  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                             8.100,-- Euro
  • einem Jahresüberschuss von                                                                0,-- Euro
  • einem Jahresfehlbetrag von                                                                              0,-- Euro

 

Im Finanzplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                           3.600,-- Euro

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                           8.100,-- Euro

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit                     0,-- Euro

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit             0,-- Euro

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

 

 

 

 

   
    11.11.2013 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
    Ö 9 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                           8.100,-- Euro
  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                             8.100,-- Euro
  • einem Jahresüberschuss von                                                                0,-- Euro
  • einem Jahresfehlbetrag von                                                                              0,-- Euro

 

Im Finanzplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                           3.600,-- Euro

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                           8.100,-- Euro

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit                     0,-- Euro

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit             0,-- Euro

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

Enthaltungen:             

   
    26.11.2013 - Hauptausschuss
    Ö 5.11 - unverändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                           8.100,-- Euro
  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                             8.100,-- Euro
  • einem Jahresüberschuss von                                                                0,-- Euro
  • einem Jahresfehlbetrag von                                                                0,-- Euro

 

Im Finanzplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                           3.600,-- Euro

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                           8.100,-- Euro

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit       0,-- Euro

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit       0,-- Euro

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

 

 

 

 

 

Der Hauptausschuss nimmt die

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.

             

   
    28.11.2013 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.11 - unverändert beschlossen
    Dieser Punkt wurde nach der Beratungder Haushaltssatzung TOP 10

Dieser Punkt wurde nach der Beratungder Haushaltssatzung TOP 10.14 gemeinsam beraten.

 

Beschluss:

 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                           8.100,-- Euro
  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                             8.100,-- Euro
  • einem Jahresüberschuss von                                                                0,-- Euro
  • einem Jahresfehlbetrag von                                                                              0,-- Euro

 

Im Finanzplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                           3.600,-- Euro

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                           8.100,-- Euro

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit                     0,-- Euro

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit             0,-- Euro

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

 

 

 

 

 

 

 

Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem, Original der Niederschrift an.

 

Ö 10  
Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2014
Enthält Anlagen
VO/2013/01021  
Ö 11  
Haushaltssatzung 2014 mit Stellenplanänderungen 2014
Enthält Anlagen
VO/2013/00991  
Ö 12  
Preistarif für die Nordischen Filmtage Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2013/00945  
Ö 13  
Preistarif für die Museen der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2013/00851  
Ö 14  
Stadtbild- und Denkmalpflege im Rathaushof
VO/2013/00877  
Ö 15  
Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft Auftrag aus der Bürgerschaft am 26.09.2013 Kunst im öffentlichen Raum
VO/2013/01030  
Ö 16  
Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft Auftrag aus der Bürgerschaft am 26.09.2013 Veranstaltungsreihe zum Jubiläum der Grenzöffnung
VO/2013/01031  
Ö 17  
Anfragen    
Ö 18  
Verschiedenes    
N 19     Feststellung der Niederschrift Nr. 01 - nichtöffentlicher Teil (Wahlperiode 2013 - 2018)      
N 20     Anfragen      
N 21     Verschiedenes      
Ö 22  
Bekanntgabe der evtl. im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse