| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Begrüßung |
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| Ö 2 |
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Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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| Ö 3 |
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Verpflichtung der nicht der Bürgerschaft angehörenden Ausschussmitglieder |
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| Ö 4 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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| Ö 5 |
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Feststellung der Niederschrift Nr. 01 öffentlicher Teil (Wahlperiode 2013 - 2018) |
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| Ö 6 |
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Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden |
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| Ö 7 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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| Ö 8 |
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Bericht aus der Kulturstiftung |
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| Ö 9 |
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Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2014 |
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VO/2013/00952 |
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VORLAGE |
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Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:Beschlussvorschlag Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt: Im Ergebnisplan mit - einem Gesamtbetrag der Erträge auf 8.100,-- Euro
- einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 8.100,-- Euro
- einem Jahresüberschuss von 0,-- Euro
- einem Jahresfehlbetrag von 0,-- Euro
Im Finanzplan mit - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.600,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 8.100,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung. |
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11.11.2013 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 9 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt: Im Ergebnisplan mit - einem Gesamtbetrag der Erträge auf 8.100,-- Euro
- einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 8.100,-- Euro
- einem Jahresüberschuss von 0,-- Euro
- einem Jahresfehlbetrag von 0,-- Euro
Im Finanzplan mit - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.600,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 8.100,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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26.11.2013 - Hauptausschuss |
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Ö 5.11 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt: Im Ergebnisplan mit - einem Gesamtbetrag der Erträge auf 8.100,-- Euro
- einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 8.100,-- Euro
- einem Jahresüberschuss von 0,-- Euro
- einem Jahresfehlbetrag von 0,-- Euro
Im Finanzplan mit - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.600,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 8.100,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.
Der Hauptausschuss nimmt dieDer Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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28.11.2013 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.11 - unverändert beschlossen |
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Dieser Punkt wurde nach der Beratungder Haushaltssatzung TOP 10Dieser Punkt wurde nach der Beratungder Haushaltssatzung TOP 10.14 gemeinsam beraten. Beschluss: Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt: Im Ergebnisplan mit - einem Gesamtbetrag der Erträge auf 8.100,-- Euro
- einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 8.100,-- Euro
- einem Jahresüberschuss von 0,-- Euro
- einem Jahresfehlbetrag von 0,-- Euro
Im Finanzplan mit - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.600,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 8.100,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem, Original der Niederschrift an.
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| Ö 10 |
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Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2014 |
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VO/2013/01021 |
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| Ö 11 |
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Haushaltssatzung 2014 mit Stellenplanänderungen 2014 |
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VO/2013/00991 |
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| Ö 12 |
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Preistarif für die Nordischen Filmtage Lübeck |
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VO/2013/00945 |
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| Ö 13 |
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Preistarif für die Museen der Hansestadt Lübeck |
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VO/2013/00851 |
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| Ö 14 |
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Stadtbild- und Denkmalpflege im Rathaushof |
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VO/2013/00877 |
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| Ö 15 |
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Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft
Auftrag aus der Bürgerschaft am 26.09.2013
Kunst im öffentlichen Raum |
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VO/2013/01030 |
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| Ö 16 |
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Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft
Auftrag aus der Bürgerschaft am 26.09.2013
Veranstaltungsreihe zum Jubiläum der Grenzöffnung |
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VO/2013/01031 |
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| Ö 17 |
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Anfragen |
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| Ö 18 |
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Verschiedenes |
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| N 19 |
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Feststellung der Niederschrift Nr. 01 - nichtöffentlicher Teil (Wahlperiode 2013 - 2018) |
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| N 20 |
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Anfragen |
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| N 21 |
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Verschiedenes |
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| Ö 22 |
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Bekanntgabe der evtl. im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse |
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