Vorlage - VO/2024/13147-05
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Beschlussvorschlag
Sielanschlusskosten auf der Herreninsel: Zahlungsziel 31.03.2025 aufheben und monatlich über 20 Jahre abrechnen
Die Forderung der Verwaltung der Stadt Lübeck, den anteiligen Gesamtbetrag der Sielanschlusskosten der Grundstücksmieter*innen auf der Herreninsel bis zum 31.03.2025 zu zahlen wird durch folgende Regelung ersetzt.
Der anteilige Betrag der Sielanschlusskosten wird in unverzinsten monatlichen Abschlagszahlungen über einen Zeitraum von 20 Jahren als zusätzlich zu zahlende, anteilige Nebenkosten der Mietsache abgerechnet. Bei vorzeitiger Aufgabe und Rückgabe der Mietsache an die Stadt Lübeck wird der Restbetrag erlassen.
Begründung
Solange für die Herreninsel kein B-Plan beschlossen wird und neue, langfristige Miet- oder Erbpachtverträge geschlossen werden, müssen die jetzigen Bewohnenden davon ausgehen, dass das Wohnen auf der Herreninsel zeitlich begrenzt auf ihre Lebenszeit bzw. die ihrer vor 2016 geborenen Kinder ist. Es wäre unlauter, den überwiegend älteren Bewohnenden die vollen Sielanschlusskosten auf einmal in Rechnung zu stellen, solange nicht gesichert ist, dass dort ein dauerhaftes oder langfristiges, übertragbares Wohnrecht geschaffen wird.
Anlagen
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