Vorlage - VO/2024/13147-04  

Betreff: Antwort auf die Anfragen aus dem Bauausschuss zu den Lärmemissionen auf der Herreninsel sowie in Herrenwyk, Siems und Rangenberg
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna HagenBezüglich:
VO/2024/13147
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Stolte, Christian
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
20.01.2025 
26. Sitzung des Bauausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


 

In der Bauausschusssitzung am 07.10.2024 wurde während der Behandlung der Vorlage zum Gutachten Herreninsel (VO/2024/13147) mehrfach nachgefragt, ob die bestehende Wohnnutzung auf der Herreninsel und in Herrenwyk, Siems und Rangenberg bereits jetzt einen unlösbaren Konflikt mit dem Hafenbetrieb der anliegenden Unternehmen aufwerfe und einen Nachtschichtbetrieb auch in der aktuellen Lage unmöglich mache.


 


Begründung


 

Zur Bewertung der Lärmbelastung in Rangenberg und Siems kann das bereits in der Vorlage erwähnte Gutachten von 2008 (Lairmconsult, hypothetischer Nachtbetrieb am Seelandkai) herangezogen werden.

Die beigefügte Karte zur nächtlichen Lärmbelastung zeigt, dass die Schallausbreitung über das Wasser zur Herreninsel hin deutlich größer ist als landseitig. Einzelne Gebäude, hier insbesondere an der Siemser Landstraße, würden ebenfalls durch einen Nachtbetrieb verlärmt werden, auch über die Grenzwerte der TA Lärm r Mischgebiete (45 dBA) hinaus. Für andere Wohngebiete in der Nähe, z.B. die Siedlung Rangenberg, wären keine Auswirkungen zu erwarten.

 

(Quelle: Lairmconsult, 2008)

 

Die Untersuchung von 2008 berücksichtigt nicht den Schallschutz, der in der Zwischenzeit infolge der Neubauten der Spedition Bode erfolgt ist - 5m Lärmschutzwand an der Kreuzung Seelandstraße/Siemser Landstraße/unter der Herrenbrücke. Die Schutzwirkung auf die Emissionen des Seelandkais dürfte allerdings gering sein. Der Fall der Fa. Bode zeigt aber, dass aktiver Lärmschutz direkt an der Ausbreitungsquelle auf dem eigenen Grundstück möglich ist. Dies dürfte in jedem Fall auf den Seelandkai und die nach Norden zu erwartenden Schallemissionen zutreffen. Hier sind mangels Erfordernis noch nicht alle baulich möglichen Maßnahmen ergriffen worden. Dementsprechend bestehen auf dem nördlichen Traveufer noch Möglichkeiten, mit aktivem Lärmschutz auf zunehmende Belastungen zu reagieren. Für die im Süden entstehenden Schallemissionen (hier insbesondere das Be- und Entladen der Schiffe sowie die Schiffsgeräusche selber) gibt es dagegen keine Möglichkeiten für aktiven Schallschutz, da keine Lärmschutzwände auf dem Wasser gebaut werden können.


 

Nach derzeitigem Erkenntnisstand auch nach Rücksprache mit dem Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz kann auf weitere Gutachten und Untersuchungen verzichtet werden. Nach derzeitigem Erkenntnisstand handelt es sich in Bezug auf die Lärmemissionen in Herrenwyk, Siems und Rangenberg somit nicht um einen unlösbaren Konflikt. Die Situation auf der Herreninsel i.S. Lärm ist lagebedingt speziell und nicht durch aktiven Lärmschutz in den Griff zu bekommen. Ein passiver Lärmschutz stellt lt. Landesamt für Umwelt keine genehmigungsfähige Lösung des Lärmkonfliktes dar.

 

 

 

 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2024/13147   Gutachten Herreninsel   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Bericht öffentlich
VO/2024/13147-01   Fraktion LINKE & GAL: Antrag zu Gutachten Herreninsel VO/2024/13147   Geschäftstelle LINKE & GAL   Antrag der Fraktion LINKE & GAL
VO/2024/13147-02   AM Stephan Wisotzki (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) u. AM Ulrich Brock (CDU): Antrag zu Gutachten Herreninsel   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2024/13147-03   Wohnnutzung Herreninsel   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Bericht öffentlich
VO/2024/13147-04   Antwort auf die Anfragen aus dem Bauausschuss zu den Lärmemissionen auf der Herreninsel sowie in Herrenwyk, Siems und Rangenberg   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Antwort auf Anfrage öffentlich