Vorlage - VO/2023/12097-02
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Beschlussvorschlag
Ergänzend zum vorliegenden Bericht wird der Bürgermeister beauftragt, die Rahmenbedingungen zur Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirats nach Gemeindeordnung zu überprüfen und in einem ergänzenden Bericht darzulegen. Hierbei sind Praxisbeispiele anderer Kommunen zu analysieren und konkrete Formen einer „institutionellen“ Kinder- und Jugendvertretung zu benennen. Der ergänzende Bericht soll der Bürgerschaft im November 2023 vorgelegt werden.
Begründung
Beim Fachtag am 19.02.2021 zur Entwicklung der Eckpunkte für Kinder- und Jugendbeteiligung wurde neben vielfältigen Beteiligungsformaten auch eine Kinder- und Jugendvertretung gewünscht. Inwieweit das Stadtschüler:innenparlament und das Jugendforum diese Funktion übernehmen können, wird im vorgelegten Bericht nicht konkretisiert. Deshalb sollte ergänzend zu den benannten Maßnahmen ein Kinder- und Jugendbeirat als institutionelle Kinder- und Jugendvertretung näher überprüft werden. Eine entsprechende Ergänzung des Berichtes um die Ergebnisse solch einer Prüfung ist erforderlich, damit die Kommunalpolitik Entscheidungsgrundlagen erhält, um die Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirates zu beraten.
Kinder- und Jugendbeiräte sind politische Gremien und bestehen aus gewählten Vertretern der Kinder und Jugendlichen der Kommune.
Anlagen