1.) Moratorium für die Fällung von Eichen und Buchen im Lübecker Stadtwald:
Für die Dauer von mindestens zehn Jahren (Planungsperiode der aktuellen Forsteinrichtung) wird im Lübecker Stadtwald auf die Fällungen von Eichen ab einem Alter von 180 Jahren und Buchen ab einem Alter von 140 Jahren verzichtet.
Die Verringerung der zu erwartenden Einnahmen sind entsprechend im Haushaltsplan vorzunehmen.
2.) Sollte Punkt 1.) des Antrags mehrheitlich nicht entsprochen werden und an den geplanten Fällungen zur Erzielung von Haushaltseinnahmen festgehalten werden, soll in Zukunft ein Anteil von mindestens 50 Prozent des Wertholzes meistbietend versteigert werden. Auf diese Weise lässt sich marktorientiert der Höchstpreis ermitteln, der für einen evtl. freihändigen Verkauf des Wertholzes zu erzielen ist.
Da durch Versteigerung und damit marktangemessene Preisfindung die zu erwartenden Einnahmen durch den Verkauf von Wertholz voraussichtlich steigen werden, soll - entsprechend den zu erzielenden Mehreinnahmen - die Anzahl der für die Fällung vorgesehenen Eichen und Buchen um diesen Betrag reduziert werden.
Der Bürgerschaft möge zeitnah berichtet werden, wie sich die Versteigerung auf die Erlöse im Vergleich zum freihändigen Verkauf des Vorjahres ausgewirkt hat.
3.) So wie es die Grundsätze des Lübecker Waldkonzeptes von 1994 unter Abschnitt 1 vorsehen, ist die Beteiligung von Interessierten und Sachkundigen bei der Durchführung und Kontrolle des Wald-Konzeptes in Zukunft regelmäßig umzusetzen.
Siehe:
"1. Grundsätze des Waldkonzepts
- Das Wald-Konzept soll den aktuellen Stand des Wissens von Praxis und Wissenschaft widerspiegeln. Es soll sich deshalb auf anspruchsvolle Inventuren und
Planungen stützen und die daraus gewonnenen Informationen mit leistungsfähigen Datenverarbeitungssystemen verfügbar halten.
- Wälder sind zu komplex und zu lebenswichtig, als dass sie von den wenigen amtlich Zuständigen allein verstanden und richtig behandelt werden könnten. Deshalb soll das Wald-Konzept kooperativ mit Interessierten, Sachkundigen und Zuständigen entstehen, durchgeführt und kontrolliert werden.
Begründung:
Für das Erreichen des Klimaschutzziels und für den Schutz der Biodiversität gewinnt der Lübecker Stadtwald immer mehr an Bedeutung.
Das Lübecker Konzept der naturnahen Waldnutzung erfährt weltweit Nachahmung. Zu dem nachhaltigen Konzept gehört, dass Eingriffe minimal vorgenommen und wirtschaftliche Einnahmen mit der Fällung nur weniger älterer und daher wertvoller Bäume erzielt werden.
Im Winter 2021/22 wurden 141 alte Wert-Eichen (mit einem Mindestbrusthöhendurchmesser von 80 cm) und einem Volumen von insgesamt 481 m³ gefällt. Der Verkauf des Stammholzes brachte rund 307.000 Euro, was 45 Prozent der Jahreseinnahmen des Stadtwalds Lübeck entspricht. 28 dieser Eichen waren älter als 200 Jahre.
Von November bis Dezember 2022 ist geplant, 150-170 Eichen zu fällen.
Während Klimaextreme Wäldern in ganz Europa erheblich zusetzen, blieb der Lübecker Stadtwald als Mischwald bisher weitgehend unbeschadet. Der Bestand an Eichen und Buchen ist hierbei von entscheidender Bedeutung. Beide heimischen Baumarten haben einen besonders großen ökologischen Wert. Eichen sind in der Lage, sowohl Trockenheit, Stürme als auch starken Regen gut zu überstehen.
Wachsen Eichen zahlreich im gesamten Wald verteilt, sorgen sie für dichte Waldkronen und schützen so das gesamte Ökosystem Wald. Auch für den Erhalt der Biodiversität sind heimische Eichen und Buchen von besonderer Bedeutung - je älter sie werden, desto größer die Artenvielfalt und die Fähigkeit, CO 2 abzusenken.
Der Marktpreis für Holz ist von 2021 auf 2022 enorm gestiegen, für Eichenstammholz sogar um 57 Prozent. Die geplanten Einnahmen könnten in 2022 und fortlaufend bis 2033 also mit erheblich weniger Holzeinschlag erreicht werden.
Werden Eichen und Buchen nicht vorzeitig gefällt, können sie bis zu 1000 Jahre (Eichen) bzw. bis zu 400 Jahre (Buchen) alt werden und so viele Jahrzehnte für die CO2-Absenkung, den Schutz des Klimas und die Biodiversität sorgen. Damit kommt diesen beiden heimischen Baumarten eine hohe Bedeutung bei der Bewältigung der Klimakrise zu. In Zukunft ließen sich durch einen Verzicht auf Fällung sogar Einnahmen über CO2-Handel generieren. Die Bundesregierung sieht im Koalitionsvertrag für öffentliche Wälder den Einschlagsstopp von naturnahen älteren Laubwäldern vor.
Diese vielen Gründe sind für uns ausschlaggebend dafür, ein Einschlagsmoratorium für die anstehende forstliche Planungsperiode von zehn Jahren bis 2033 zu fordern.