Auszug - AT von CDU + SPD zu: Interfraktioneller Antrag von CDU + SPD zu: Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan  

33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 9.3.3
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 30.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 23:03 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
2021/10558-08-01 AT von CDU + SPD zu: Interfraktioneller Antrag von CDU + SPD zu: Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2021/10558-08
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der SPD Fraktion
Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

Der Beschlussvorschlag VO/2021/10558 wird wie folgt geändert:

 

Die Beschlüsse der Lübecker Bürgerschaft zur Halbierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 (Basis: 2019) und zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 setzen den verbindlichen Rahmen für den Flächennutzungsplan (FNP) und den Verkehrsentwicklungsplan (VEP). Für die Ausarbeitung der jeweiligen Bebauungspläne sollen verbindliche Planungsgrundsätze und ein Festsetzungskatalog für die klimaangepasste Stadtentwicklung entwickelt werden.

 

Basierend auf den Inhalten des Stadtentwicklungsdialogs wird der Bürgermeister beauftragt, bei der Erstellung eines neuen FNP und VEP folgende Grundsätze umzusetzen:

 

  1. Im Entwurf des FNP werden in Anlehnung an die Szenarien 35 ha Wohnbaufläche und 250 ha Gewerbefläche (jeweils brutto; zusätzlich zu den bereits laufenden B-Plänen und den bereits im Wartestand befindlichen Planungsvorhaben) dargestellt. Es sind darüber hinaus Potenzialflächen zu prüfen, auf denen Großansiedlungen (brutto 20 ha und mehr) realisiert werden könnten. Der Bürgermeister möge aufzeigen, wo durch Kooperationen mit dem Umland weitere Flächenpotenziale zur Entwicklung erschlossen werden können. Eine Erschließbarkeit durch Wasserstraße oder Schienenverkehr sollte berücksichtigt werden.

 

  1. r den VEP werden in Anlehnung an die Szenarien folgende Modal-Split-Zielwerte zugrunde gelegt: 30% Kfz (davon mindestens die Hälfte mit emissionsfreiem Antrieb), 26% Fahrrad, 20% ÖPNV, 24% Fußverkehr. Die Werte können variieren, solange der Zielwert von über 70% für den Umweltverbund gewahrt bleibt.

 

Im Rahmen einer Mobilitätswende ist der Anteil des ÖPNV am leistungsorientierten Modal Split kontinuierlich auf 40% zu steigern. Dafür soll vorrangig auf allen Hauptverkehrsstrecken (in denen heute in der Hauptverkehrszeit mindestens 6 Busfahrten pro Stunde stattfinden, - oftmals jedoch als Pulkfahrten) der Busverkehr im 10-Minuten-Takt („beck-Takt“) organisiert und die Busbeschleunigung gemäß VO/2021/10443-01 vorangebracht werden.

 

 

  1. Zusätzliche Bauflächen werden vorzugsweise in städtebaulich integrierten Lagen oder unter Anwendung der aktiven Baulandentwicklung durch die Hansestadt Lübeck (gemäß Grundsatzbeschluss zur aktiven Baulandentwicklung Anhang Anl. C) umgesetzt. Eine Ausweisung von schnell entwickelbaren Bauflächen im Außenbereich ist gleichrangig zu betreiben.

 

Die Anlage D wird als mögliches Planungskonzept zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, dazu konkrete Umsetzungsvorschläge zur Beschlussfassung des VEP zu benennen, deren Auswirkungen umfassend zu beschreiben und hierfür ein Finanzierungskonzept zu unterbreiten.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

26

Nein-Stimmen

15

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 


  Beschluss: 30.06.2022 Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen
Termingerecht am 02.08.2022 realisiert Koordinierung:
5.000 - Fachbereichsleitung Bearbeitung:
5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Status: 02.08.2022  
Auftrag: Rückmeldung zur weiteren Abarbeitung dieses Antrags bis zum 03.08.2022

ALLRIS net Ratsinformation

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Stand 8/2022:

Der Antrag zeigt die Rahmenbedingungen für den FNP und den VEP auf. Diese werden als Zielwerte für die Planwerke zugrunde gelegt und planerisch umgesetzt. Der FB 5 betrachtet diesen Antrag somit als erledigt.