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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.04.2025 |
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SI/2025/848 |
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| Ö 3 |
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Anliegen der Jugend |
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| Ö 4 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 4.1 |
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Mitteilungen |
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| Ö 4.1.1 |
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mündliche Mitteilungen der Senatorin |
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| Ö 4.2 |
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Stellvertr. AM Katja Mentz (GAL), Anfrage zu Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i.S.v. §7KiTaG)
Bestandserhebung 2023/2024, Maßnahmenplanung 2025/2026 ff. |
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VO/2025/13946-01 |
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| Ö 4.2.1 |
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Antwort auf Anfrage von Stellvertr. AM Katja Mentz (GAL) zur Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i.S.v. §7KiTaG)
Bestandserhebung 2023/2024, Maßnahmenplanung 2025/2026 ff. |
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2025/13946-01-02 |
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| Ö 4.3 |
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AM Judith Balke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Nachhaltigkeit in Lübecker Kindertageseinrichtungen - Bestandsaufnahme und Entwicklung von Qualitätskriterien |
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VO/2025/14271 |
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| Ö 4.4 |
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AM Judith Balke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Bestandsaufnahme von Medienkompetenzprojekten für Kinder und Jugendliche in Lübeck |
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VO/2025/14273 |
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| Ö 5 |
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Berichte |
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| Ö 6 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 6.1 |
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Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck |
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VO/2025/14188 |
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| Ö 6.1.1 |
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Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (Fraktion Linke & GAL) zur Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck |
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VO/2025/14188-01 |
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| Ö 6.1.2 |
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Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (Fraktion Linke & GAL) zur Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck |
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VO/2025/14188-02 |
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| Ö 7 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 8 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 8.1 |
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AM Jens Zimmermann (CDU), AM Judith Balke (Bü90/DIE GRÜNEN), AM Daniel Kerlin (FD - Antrag zu: Ergebnisse des Arbeitskreises "Kinder- und Jugendbeteiligung in Lübeck" für institutionalisierte Beteiligung |
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VO/2025/14067-01 |
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| Ö 8.1.1 |
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AM Jens Zimmermann (CDU), Judith Balke (BÜ90/DIE GRÜNEN), Daniel Kerlin (FDP) - Austauschantrag zu: AM Jens Zimmermann (CDU), AM Judith Balke (Bü90/DIE GRÜNEN), AM Daniel Kerlin (FDP - Antrag zu: Ergebnisse des Arbeitskreises "Kinder- und Jugendbeteiligung in Lübeck" für institutionalisierte Beteiligung |
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2025/14067-01-01 |
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| Ö 8.1.2 |
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AM Jens Zimmermann (CDU), AM Judith Balke (BÜ90/DIE GRÜNEN), AM Daniel Kerlin (FDP) - Antrag zu: AM Jens Zimmermann (CDU), Judith Balke (BÜ90/DIE GRÜNEN), AM Daniel Kerlin (FDP) - Austauschantrag zu: AM Jens Zimmermann (CDU), AM Judith Balke (Bü90/DIE GRÜNEN), AM Daniel Kerlin (FDP - Antrag zu: Ergebnisse des Arbeitskreises "Kinder- und Jugendbeteiligung in Lübeck" für institutionalisierte Beteiligung |
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5/14067-01-01-01 |
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| Ö 8.2 |
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AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) zu: Ergebnisse des Arbeitskreises "Kinder- und Jugendbeteiligung in Lübeck" für institutionalisierte Beteiligung |
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VO/2025/14067-02 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Antrag zu VO/2025/14067 Ergebnisse des Arbeitskreises „Kinder- und Jugendbeteiligung in Lübeck“ für institutionalisierte Beteiligung
- Der Empfehlung des AK Kinder- und Jugendbeteiligung (AK KJB), einen Kinder- und Jugendbeirat gemäß §§ 47d-e GO SH i.V.m. §§ 8 Abs. 1, 11, 12 SGB VIII einzurichten, um eine institutionalisierte Vertretung junger Menschen herzustellen, wird gefolgt.
- Die geschätzten Kosten für Personal, Sachkosten inklusive Raumkosten, Budget, Sitzungsgelder und Werbungskosten (Öffentlichkeitsarbeit) in Höhe von 300.000 € im ersten Jahr, 280.000 € (zuzüglich Tarifanpassungen) in Folgejahren werden im Haushalt 2026, 2027, 2028 und fortlaufend geordnet. Damit soll die Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirats dauerhaft sichergestellt werden.
- Die erforderlichen Strukturen, Vorgehensweisen und Abläufe werden in einer Satzung und einer Geschäftsordnung beschrieben.
Die Verwaltung wird beauftragt, im ersten Schritt eine Satzung gemäß den bisherigen Ergebnissen des AK KJB und in enger Zusammenarbeit mit und unter Beteiligung von Jugendlichen zu erarbeiten und dem Jugendhilfeausschuss und der Bürgerschaft zum Beschluss zeitig vor der Haushaltssitzung 2025 vorzulegen.
- Mit Beschluss des Haushalts 2026 wird die Verwaltung beauftragt, ein Interessensbekundungsverfahren zur Vergabe der pädagogischen Begleitung und zur Erarbeitung eines pädagogischen Konzeptes an einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe durchzuführen.
- Sobald ein Träger beauftragt wurde und Personal bereitsteht, werden von diesen unter Beteiligung von Jugendlichen und mit der Stadtverwaltung in beratender Funktion eine Wahlordnung und eine Geschäftsordnung erarbeitet.
- Die erste Wahl des Jugendbeirats soll frühestmöglich erfolgen, spätestens mit Beginn des neuen Schuljahres 2027.
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10.04.2025 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 5.1.2 - zurückgestellt |
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Antrag: Antrag zu VO/2025/14067 Ergebnisse des Arbeitskreises „Kinder- und Jugendbeteiligung in Lübeck“ für institutionalisierte Beteiligung
- Der Empfehlung des AK Kinder- und Jugendbeteiligung (AK KJB), einen Kinder- und Jugendbeirat gemäß §§ 47d-e GO SH i.V.m. §§ 8 Abs. 1, 11, 12 SGB VIII einzurichten, um eine institutionalisierte Vertretung junger Menschen herzustellen, wird gefolgt.
- Die geschätzten Kosten für Personal, Sachkosten inklusive Raumkosten, Budget, Sitzungsgelder und Werbungskosten (Öffentlichkeitsarbeit) in Höhe von 300.000 € im ersten Jahr, 280.000 € (zuzüglich Tarifanpassungen) in Folgejahren werden im Haushalt 2026, 2027, 2028 und fortlaufend geordnet. Damit soll die Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirats dauerhaft sichergestellt werden.
- Die erforderlichen Strukturen, Vorgehensweisen und Abläufe werden in einer Satzung und einer Geschäftsordnung beschrieben.
Die Verwaltung wird beauftragt, im ersten Schritt eine Satzung gemäß den bisherigen Ergebnissen des AK KJB und in enger Zusammenarbeit mit und unter Beteiligung von Jugendlichen zu erarbeiten und dem Jugendhilfeausschuss und der Bürgerschaft zum Beschluss zeitig vor der Haushaltssitzung 2025 vorzulegen.
- Mit Beschluss des Haushalts 2026 wird die Verwaltung beauftragt, ein Interessensbekundungsverfahren zur Vergabe der pädagogischen Begleitung und zur Erarbeitung eines pädagogischen Konzeptes an einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe durchzuführen.
- Sobald ein Träger beauftragt wurde und Personal bereitsteht, werden von diesen unter Beteiligung von Jugendlichen und mit der Stadtverwaltung in beratender Funktion eine Wahlordnung und eine Geschäftsordnung erarbeitet.
- Die erste Wahl des Jugendbeirats soll frühestmöglich erfolgen, spätestens mit Beginn des neuen Schuljahres 2027.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 10 | Nein-Stimmen | 1 | Enthaltungen | 3 | Kenntnisnahme | | Vertagung | x | Ohne Votum | |
Der Jugendhilfeausschuss beschließt mehrheitlich den Antrag zu vertagen.
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05.06.2025 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 8.2 - abgelehnt |
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Antrag: Antrag zu VO/2025/14067 Ergebnisse des Arbeitskreises „Kinder- und Jugendbeteiligung in Lübeck“ für institutionalisierte Beteiligung
- Der Empfehlung des AK Kinder- und Jugendbeteiligung (AK KJB), einen Kinder- und Jugendbeirat gemäß §§ 47d-e GO SH i.V.m. §§ 8 Abs. 1, 11, 12 SGB VIII einzurichten, um eine institutionalisierte Vertretung junger Menschen herzustellen, wird gefolgt.
- Die geschätzten Kosten für Personal, Sachkosten inklusive Raumkosten, Budget, Sitzungsgelder und Werbungskosten (Öffentlichkeitsarbeit) in Höhe von 300.000 € im ersten Jahr, 280.000 € (zuzüglich Tarifanpassungen) in Folgejahren werden im Haushalt 2026, 2027, 2028 und fortlaufend geordnet. Damit soll die Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirats dauerhaft sichergestellt werden.
- Die erforderlichen Strukturen, Vorgehensweisen und Abläufe werden in einer Satzung und einer Geschäftsordnung beschrieben.
Die Verwaltung wird beauftragt, im ersten Schritt eine Satzung gemäß den bisherigen Ergebnissen des AK KJB und in enger Zusammenarbeit mit und unter Beteiligung von Jugendlichen zu erarbeiten und dem Jugendhilfeausschuss und der Bürgerschaft zum Beschluss zeitig vor der Haushaltssitzung 2025 vorzulegen.
- Mit Beschluss des Haushalts 2026 wird die Verwaltung beauftragt, ein Interessensbekundungsverfahren zur Vergabe der pädagogischen Begleitung und zur Erarbeitung eines pädagogischen Konzeptes an einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe durchzuführen.
- Sobald ein Träger beauftragt wurde und Personal bereitsteht, werden von diesen unter Beteiligung von Jugendlichen und mit der Stadtverwaltung in beratender Funktion eine Wahlordnung und eine Geschäftsordnung erarbeitet.
- Die erste Wahl des Jugendbeirats soll frühestmöglich erfolgen, spätestens mit Beginn des neuen Schuljahres 2027.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 6 | Nein-Stimmen | 7 | Enthaltungen | 0 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Jugendhilfeausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab.
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| Ö 9 |
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Verschiedenes |
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| Ö 9.1 |
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Sitzung des Jugendhilfeausschusses im September |
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