Tagesordnung - 15. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)  

Bezeichnung: 15. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 05.06.2025 Status: öffentlich
Zeit: 16:07 - 18:54 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.04.2025
SI/2025/848  
   
   
Ö 3  
Anliegen der Jugend    
Ö 4     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 4.1     Mitteilungen    
Ö 4.1.1  
mündliche Mitteilungen der Senatorin    
Ö 4.2  
Stellvertr. AM Katja Mentz (GAL), Anfrage zu Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i.S.v. §7KiTaG) Bestandserhebung 2023/2024, Maßnahmenplanung 2025/2026 ff.
VO/2025/13946-01  
Ö 4.2.1  
Antwort auf Anfrage von Stellvertr. AM Katja Mentz (GAL) zur Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i.S.v. §7KiTaG) Bestandserhebung 2023/2024, Maßnahmenplanung 2025/2026 ff.
Enthält Anlagen
2025/13946-01-02  
Ö 4.3  
AM Judith Balke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Nachhaltigkeit in Lübecker Kindertageseinrichtungen - Bestandsaufnahme und Entwicklung von Qualitätskriterien
VO/2025/14271  
Ö 4.4  
AM Judith Balke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Bestandsaufnahme von Medienkompetenzprojekten für Kinder und Jugendliche in Lübeck
VO/2025/14273  
Ö 5  
Berichte    
Ö 6     Beschlussvorlagen    
Ö 6.1  
Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2025/14188  
Ö 6.1.1  
Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (Fraktion Linke & GAL) zur Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck
VO/2025/14188-01  
Ö 6.1.2  
Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (Fraktion Linke & GAL) zur Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck
VO/2025/14188-02  
Ö 7  
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 8     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8.1  
AM Jens Zimmermann (CDU), AM Judith Balke (Bü90/DIE GRÜNEN), AM Daniel Kerlin (FD - Antrag zu: Ergebnisse des Arbeitskreises "Kinder- und Jugendbeteiligung in Lübeck" für institutionalisierte Beteiligung
VO/2025/14067-01  
Ö 8.1.1  
AM Jens Zimmermann (CDU), Judith Balke (BÜ90/DIE GRÜNEN), Daniel Kerlin (FDP) - Austauschantrag zu: AM Jens Zimmermann (CDU), AM Judith Balke (Bü90/DIE GRÜNEN), AM Daniel Kerlin (FDP - Antrag zu: Ergebnisse des Arbeitskreises "Kinder- und Jugendbeteiligung in Lübeck" für institutionalisierte Beteiligung
2025/14067-01-01  
Ö 8.1.2  
AM Jens Zimmermann (CDU), AM Judith Balke (BÜ90/DIE GRÜNEN), AM Daniel Kerlin (FDP) - Antrag zu: AM Jens Zimmermann (CDU), Judith Balke (BÜ90/DIE GRÜNEN), AM Daniel Kerlin (FDP) - Austauschantrag zu: AM Jens Zimmermann (CDU), AM Judith Balke (Bü90/DIE GRÜNEN), AM Daniel Kerlin (FDP - Antrag zu: Ergebnisse des Arbeitskreises "Kinder- und Jugendbeteiligung in Lübeck" für institutionalisierte Beteiligung
5/14067-01-01-01  
Ö 8.2  
AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) zu: Ergebnisse des Arbeitskreises "Kinder- und Jugendbeteiligung in Lübeck" für institutionalisierte Beteiligung
VO/2025/14067-02  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag


Antrag zu VO/2025/14067 Ergebnisse des Arbeitskreises „Kinder- und Jugendbeteiligung in Lübeck“r institutionalisierte Beteiligung

  1. Der Empfehlung des AK Kinder- und Jugendbeteiligung (AK KJB), einen Kinder- und Jugendbeirat gemäß §§ 47d-e GO SH i.V.m. §§ 8 Abs. 1, 11, 12 SGB VIII einzurichten, um eine institutionalisierte Vertretung junger Menschen herzustellen, wird gefolgt.
    1. Die geschätzten Kosten für Personal, Sachkosten inklusive Raumkosten, Budget, Sitzungsgelder und Werbungskosten (Öffentlichkeitsarbeit) in Höhe von 300.000 € im ersten Jahr, 280.000 € (zuzüglich Tarifanpassungen) in Folgejahren werden im Haushalt 2026, 2027, 2028 und fortlaufend geordnet. Damit soll die Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirats dauerhaft sichergestellt werden.
    2. Die erforderlichen Strukturen, Vorgehensweisen und Abläufe werden in einer Satzung und einer Geschäftsordnung beschrieben.
      Die Verwaltung wird beauftragt, im ersten Schritt eine Satzung gemäß den bisherigen Ergebnissen des AK KJB und in enger Zusammenarbeit mit und unter Beteiligung von Jugendlichen zu erarbeiten und dem Jugendhilfeausschuss und der Bürgerschaft zum Beschluss zeitig vor der Haushaltssitzung 2025 vorzulegen.
  2. Mit Beschluss des Haushalts 2026 wird die Verwaltung beauftragt, ein Interessensbekundungsverfahren zur Vergabe der pädagogischen Begleitung und zur Erarbeitung eines pädagogischen Konzeptes an einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe durchzuführen.
    1. Sobald ein Träger beauftragt wurde und Personal bereitsteht, werden von diesen unter Beteiligung von Jugendlichen und mit der Stadtverwaltung in beratender Funktion eine Wahlordnung und eine Geschäftsordnung erarbeitet.
  3. Die erste Wahl des Jugendbeirats soll frühestmöglich erfolgen, spätestens mit Beginn des neuen Schuljahres 2027.


 

   
    10.04.2025 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 5.1.2 - zurückgestellt
   

Antrag:


Antrag zu VO/2025/14067 Ergebnisse des Arbeitskreises „Kinder- und Jugendbeteiligung in Lübeck“ für institutionalisierte Beteiligung

  1. Der Empfehlung des AK Kinder- und Jugendbeteiligung (AK KJB), einen Kinder- und Jugendbeirat gemäß §§ 47d-e GO SH i.V.m. §§ 8 Abs. 1, 11, 12 SGB VIII einzurichten, um eine institutionalisierte Vertretung junger Menschen herzustellen, wird gefolgt.
    1. Die geschätzten Kosten für Personal, Sachkosten inklusive Raumkosten, Budget, Sitzungsgelder und Werbungskosten (Öffentlichkeitsarbeit) in Höhe von 300.000 € im ersten Jahr, 280.000 € (zuzüglich Tarifanpassungen) in Folgejahren werden im Haushalt 2026, 2027, 2028 und fortlaufend geordnet. Damit soll die Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirats dauerhaft sichergestellt werden.
    2. Die erforderlichen Strukturen, Vorgehensweisen und Abläufe werden in einer Satzung und einer Geschäftsordnung beschrieben.
      Die Verwaltung wird beauftragt, im ersten Schritt eine Satzung gemäß den bisherigen Ergebnissen des AK KJB und in enger Zusammenarbeit mit und unter Beteiligung von Jugendlichen zu erarbeiten und dem Jugendhilfeausschuss und der Bürgerschaft zum Beschluss zeitig vor der Haushaltssitzung 2025 vorzulegen.
  2. Mit Beschluss des Haushalts 2026 wird die Verwaltung beauftragt, ein Interessensbekundungsverfahren zur Vergabe der pädagogischen Begleitung und zur Erarbeitung eines pädagogischen Konzeptes an einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe durchzuführen.
    1. Sobald ein Träger beauftragt wurde und Personal bereitsteht, werden von diesen unter Beteiligung von Jugendlichen und mit der Stadtverwaltung in beratender Funktion eine Wahlordnung und eine Geschäftsordnung erarbeitet.
  3. Die erste Wahl des Jugendbeirats soll frühestmöglich erfolgen, spätestens mit Beginn des neuen Schuljahres 2027.


 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

10

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

3

Kenntnisnahme

 

Vertagung

x

Ohne Votum

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt mehrheitlich den Antrag zu vertagen.
 

   
    05.06.2025 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 8.2 - abgelehnt
   

Antrag:


Antrag zu VO/2025/14067 Ergebnisse des Arbeitskreises „Kinder- und Jugendbeteiligung in Lübeck“ für institutionalisierte Beteiligung

  1. Der Empfehlung des AK Kinder- und Jugendbeteiligung (AK KJB), einen Kinder- und Jugendbeirat gemäß §§ 47d-e GO SH i.V.m. §§ 8 Abs. 1, 11, 12 SGB VIII einzurichten, um eine institutionalisierte Vertretung junger Menschen herzustellen, wird gefolgt.
    1. Die geschätzten Kosten für Personal, Sachkosten inklusive Raumkosten, Budget, Sitzungsgelder und Werbungskosten (Öffentlichkeitsarbeit) in Höhe von 300.000 € im ersten Jahr, 280.000 € (zuzüglich Tarifanpassungen) in Folgejahren werden im Haushalt 2026, 2027, 2028 und fortlaufend geordnet. Damit soll die Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirats dauerhaft sichergestellt werden.
    2. Die erforderlichen Strukturen, Vorgehensweisen und Abläufe werden in einer Satzung und einer Geschäftsordnung beschrieben.
      Die Verwaltung wird beauftragt, im ersten Schritt eine Satzung gemäß den bisherigen Ergebnissen des AK KJB und in enger Zusammenarbeit mit und unter Beteiligung von Jugendlichen zu erarbeiten und dem Jugendhilfeausschuss und der Bürgerschaft zum Beschluss zeitig vor der Haushaltssitzung 2025 vorzulegen.
  2. Mit Beschluss des Haushalts 2026 wird die Verwaltung beauftragt, ein Interessensbekundungsverfahren zur Vergabe der pädagogischen Begleitung und zur Erarbeitung eines pädagogischen Konzeptes an einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe durchzuführen.
    1. Sobald ein Träger beauftragt wurde und Personal bereitsteht, werden von diesen unter Beteiligung von Jugendlichen und mit der Stadtverwaltung in beratender Funktion eine Wahlordnung und eine Geschäftsordnung erarbeitet.
  3. Die erste Wahl des Jugendbeirats soll frühestmöglich erfolgen, spätestens mit Beginn des neuen Schuljahres 2027.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

6

Nein-Stimmen

7

Enthaltungen

0

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Jugendhilfeausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab.
 

Ö 9     Verschiedenes    
Ö 9.1  
Sitzung des Jugendhilfeausschusses im September