Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung im Museum für Natur und Umwelt  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung im Museum für Natur und Umwelt
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
Datum: Di, 13.05.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:18 Anlass: Sitzung
Raum: Museum für Natur und Umwelt
Ort: Musterbahn 8, 23552 Lübeck
Anlagen:
TOP 3.2.7_Statusbericht Energiemanagement

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 18.03.2025
SI/2025/803  
Ö 3  
Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Mitteilungen der Vorsitzenden    
Ö 3.1.1  
Ausschusssitzung im Juni    
Ö 3.1.2  
Verschwiegensheitspflicht über Ablauf und Inhalt bei nichtöffentlicher Beratung in Bürgerschaft und Ausschüssen    
Ö 3.2  
Mitteilungen der Fachbereichsleitung    
Ö 3.2.1  
Enthält Anlagen
Vorstellung der Lübecker Museen unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit    
Ö 3.2.2  
Enthält Anlagen
Schwerpunktthema: "Die Wakenitz"    
Ö 3.2.3  
Masterplan Klimaschutz und Kommunale Wärmeplanung    
Ö 3.2.4  
Aktion "Stadtradeln 2025"    
Ö 3.2.5  
Sachstand Niendorf Moorgarten / Tennet    
Ö 3.2.6  
Enthält Anlagen
Neue Onlinedienste der Hansestadt Lübeck    
Ö 3.2.7  
Enthält Anlagen
Präsentation Statusbericht Energiemanagement    
Ö 3.2.8  
Sachstand Katzenschutzverordnung    
Ö 3.2.9  
Anfrage von AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Sachstand der Pläne zu Klimaschutz, Landschafts- und Freiraumplanung im Hauptausschuss    
Ö 3.3  
Beantwortung von Anfragen    
Ö 3.4  
Neue Anfragen    
Ö 3.4.1  
AM Katja Mentz (GAL): Anfrage zum Zustand der Wakenitz
VO/2025/14250  
Ö 3.4.2  
Anfrage: AM Frank Zahn zur Fahrradabstellsituation "rund um den Bahnhof"
VO/2025/14253  
Ö 3.4.3  
Anfrage: AM Frank Zahn zum unsachgemäßen Umgang mit "Gelben Säcken"    
Ö 3.4.4  
Anfrage: AM Frank Zahn zur Strandnutzung durch Auszubildende der Feuerwehrakademie
VO/2025/14252  
Ö 3.4.5  
Mündliche Anfrage AM Müller: Maßnahmen bezüglich der Nutria-Population    
Ö 3.4.6  
Mündliche Anfrage AM Mauritz: KOD am 1.5.2025 in Lübeck-Travemünde    
Ö 4     Berichte    
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Konzept zur Ansiedlung großflächiger Solar-Freiflächenanlagen
Enthält Anlagen
VO/2025/14134  
Ö 5.2  
Photovoltaik in Lübeck - Konkretisierung des Masterplan Klimaschutz
Enthält Anlagen
2023/12854-01-01  
Ö 5.3  
Einrichtung einer Projektgruppe "Stärkung Zivile Verteidigung und Krisenmanagement"
Enthält Anlagen
VO/2025/13874  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
Fraktion Linke & GAL, AT: Einrichtung einer Energieagentur / eines Kompetenzzentrums Klimaneutralität
VO/2025/14000-01  
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
AM Katja Mentz (GAL): Maßnahmen zum Erhalt und Schutz des Naturschutzgebiets Wakenitz und zur Förderung der Biodiversität
VO/2025/14226  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

 

Die Mitglieder des Umweltausschusses beschließen:
 

  1. Gewässerpflegeplan
    Die Hansestadt Lübeck erstellt für die Wakenitz und die auf Lübecker Gebiet liegenden Nebenbäche einen Gewässerpflegeplan. Der Pflegeplan soll Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen enthalten, die für die Erhaltung und Entwicklung bestimmter, gefährdeter Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume erforderlich sind. Hierbei sollen auch die Zuflüsse sowie die Ursachen von Schadstoffeinträgen und die Minimierung in Betracht genommen werden.

 

Naturschutzgruppen, Landwirte, Vereinigung der Wakenitz-Angler e.V., der Kreis Herzogtum Lauenburg, Lübeck Port Authority, die zuständigen Landesministerien Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sollen einbezogen werden, um einen möglichst ganzheitlichen, kreis- und länderübergreifenden Ansatz verfolgen zu können.
 

  1. Monitoring Flora und Fauna
    Es wird eine Bestandsaufnahme durch- und ein dauerhaft fortlaufendes Monitoring für Pflanzen und Tiere in dem Lübecker Teil des Naturschutzgebietes eingeführt.
     
  2. Pilotprojekt Schilf
    Kurzfristig wird ein Pilotprojekt zur Renaturierung initiiert, und in einem abgegrenzten Untersuchungsgebiet erforscht, wie Schilf wieder dauerhaft an den Ufern angesiedelt werden kann. Damit soll die ursprüngliche Artenvielfalt wieder hergestellt und möglichst erhöht werden.
    Bisherige Erkenntnisse, wie z.B. durch das Schilfprojekt der Thomas-Mann-Schule und des offenen Lübecker Labors (LoLa) sowie jahrzehntelange Erfahrungen und Beobachtungen von Lübecker Naturschützer:innen sollen einbezogen werden.
     
  3. Pilotprojekt Renaturierung Niemarker Landgraben
    Der Niemarker Landgraben, als Zufluss zur Wakenitz, wird ebenfalls zum Untersuchungsgebiet und Pilotprojekt für eine Renaturierung. Es soll ermittelt und evaluiert werden, wie hoch die Schadstoffeinträge in und über den Niemarker Landgraben in die Wakenitz durch die Landwirtschaft und ggf. die Deponie Niemark sind und mit welchen Maßnahmen diese verhindert oder mindestens minimiert werden können, z.B. durch Einrichtung und Einhaltung eines mindestens zehn Meter breiten Uferschutzstreifens. Als weitere Maßnahme soll geprüft werden, ob der mit Nährstoffen angereicherte Schlamm (u.a. an der Mündung der Grönau), der teilweise eine drei Meter dicke Schicht bildet, in kleinen Teilabschnitten behutsam mit Saugbaggern entfernt und fachgerecht entsorgt werden kann. Auch soll die Einrichtung einer Retentionsfläche innerhalb des Niemarker Landgrabens in Betracht gezogen werden, damit vor Mündung in die Wakenitz verhindert wird, dass abgelagerter Schlamm und darin enthaltene schädliche Stoffe z.B. bei vermehrtem Starkregen in die Wakenitz geschwemmt wird.
     
  4. Personal- und Sachkosten
    r alle oben genannten Maßnahmen ist der zusätzliche Personal- und Sachkostenbedarf bis zur Haushaltssitzung 2026 zu ermitteln und zu benennen. Mit dem Land Schleswig-Holstein und auf Bundesebene ist zu klären, ob Landes- oder Bundesmittel zur Verfügung gestellt bzw. beantragt werden können.


 

   
    13.05.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 7.1 - zurückgestellt
   

Antrag:

 

Die Mitglieder des Umweltausschusses beschließen:
 

  1. Gewässerpflegeplan
    Die Hansestadt Lübeck erstellt für die Wakenitz und die auf Lübecker Gebiet liegenden Nebenbäche einen Gewässerpflegeplan. Der Pflegeplan soll Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen enthalten, die für die Erhaltung und Entwicklung bestimmter, gefährdeter Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume erforderlich sind. Hierbei sollen auch die Zuflüsse sowie die Ursachen von Schadstoffeinträgen und die Minimierung in Betracht genommen werden.

 

Naturschutzgruppen, Landwirte, Vereinigung der Wakenitz-Angler e.V., der Kreis Herzogtum Lauenburg, Lübeck Port Authority, die zuständigen Landesministerien Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sollen einbezogen werden, um einen möglichst ganzheitlichen, kreis- und länderübergreifenden Ansatz verfolgen zu können.
 

  1. Monitoring Flora und Fauna
    Es wird eine Bestandsaufnahme durch- und ein dauerhaft fortlaufendes Monitoring für Pflanzen und Tiere in dem Lübecker Teil des Naturschutzgebietes eingeführt.
     
  2. Pilotprojekt Schilf
    Kurzfristig wird ein Pilotprojekt zur Renaturierung initiiert, und in einem abgegrenzten Untersuchungsgebiet erforscht, wie Schilf wieder dauerhaft an den Ufern angesiedelt werden kann. Damit soll die ursprüngliche Artenvielfalt wieder hergestellt und möglichst erhöht werden.
    Bisherige Erkenntnisse, wie z.B. durch das Schilfprojekt der Thomas-Mann-Schule und des offenen Lübecker Labors (LoLa) sowie jahrzehntelange Erfahrungen und Beobachtungen von Lübecker Naturschützer:innen sollen einbezogen werden.
     
  3. Pilotprojekt Renaturierung Niemarker Landgraben
    Der Niemarker Landgraben, als Zufluss zur Wakenitz, wird ebenfalls zum Untersuchungsgebiet und Pilotprojekt für eine Renaturierung. Es soll ermittelt und evaluiert werden, wie hoch die Schadstoffeinträge in und über den Niemarker Landgraben in die Wakenitz durch die Landwirtschaft und ggf. die Deponie Niemark sind und mit welchen Maßnahmen diese verhindert oder mindestens minimiert werden können, z.B. durch Einrichtung und Einhaltung eines mindestens zehn Meter breiten Uferschutzstreifens. Als weitere Maßnahme soll geprüft werden, ob der mit Nährstoffen angereicherte Schlamm (u.a. an der Mündung der Grönau), der teilweise eine drei Meter dicke Schicht bildet, in kleinen Teilabschnitten behutsam mit Saugbaggern entfernt und fachgerecht entsorgt werden kann. Auch soll die Einrichtung einer Retentionsfläche innerhalb des Niemarker Landgrabens in Betracht gezogen werden, damit vor Mündung in die Wakenitz verhindert wird, dass abgelagerter Schlamm und darin enthaltene schädliche Stoffe z.B. bei vermehrtem Starkregen in die Wakenitz geschwemmt wird.
     
  4. Personal- und Sachkosten
    Für alle oben genannten Maßnahmen ist der zusätzliche Personal- und Sachkostenbedarf bis zur Haushaltssitzung 2026 zu ermitteln und zu benennen. Mit dem Land Schleswig-Holstein und auf Bundesebene ist zu klären, ob Landes- oder Bundesmittel zur Verfügung gestellt bzw. beantragt werden können.


 

 

   
    17.06.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 7.1 - zurückgestellt
   

Antrag:

 

Die Mitglieder des Umweltausschusses beschließen:
 

  1. Gewässerpflegeplan
    Die Hansestadt Lübeck erstellt für die Wakenitz und die auf Lübecker Gebiet liegenden Nebenbäche einen Gewässerpflegeplan. Der Pflegeplan soll Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen enthalten, die für die Erhaltung und Entwicklung bestimmter, gefährdeter Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume erforderlich sind. Hierbei sollen auch die Zuflüsse sowie die Ursachen von Schadstoffeinträgen und die Minimierung in Betracht genommen werden.

 

Naturschutzgruppen, Landwirte, Vereinigung der Wakenitz-Angler e.V., der Kreis Herzogtum Lauenburg, Lübeck Port Authority, die zuständigen Landesministerien Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sollen einbezogen werden, um einen möglichst ganzheitlichen, kreis- und länderübergreifenden Ansatz verfolgen zu können.
 

  1. Monitoring Flora und Fauna
    Es wird eine Bestandsaufnahme durch- und ein dauerhaft fortlaufendes Monitoring für Pflanzen und Tiere in dem Lübecker Teil des Naturschutzgebietes eingeführt.
     
  2. Pilotprojekt Schilf
    Kurzfristig wird ein Pilotprojekt zur Renaturierung initiiert, und in einem abgegrenzten Untersuchungsgebiet erforscht, wie Schilf wieder dauerhaft an den Ufern angesiedelt werden kann. Damit soll die ursprüngliche Artenvielfalt wieder hergestellt und möglichst erhöht werden.
    Bisherige Erkenntnisse, wie z.B. durch das Schilfprojekt der Thomas-Mann-Schule und des offenen Lübecker Labors (LoLa) sowie jahrzehntelange Erfahrungen und Beobachtungen von Lübecker Naturschützer:innen sollen einbezogen werden.
     
  3. Pilotprojekt Renaturierung Niemarker Landgraben
    Der Niemarker Landgraben, als Zufluss zur Wakenitz, wird ebenfalls zum Untersuchungsgebiet und Pilotprojekt für eine Renaturierung. Es soll ermittelt und evaluiert werden, wie hoch die Schadstoffeinträge in und über den Niemarker Landgraben in die Wakenitz durch die Landwirtschaft und ggf. die Deponie Niemark sind und mit welchen Maßnahmen diese verhindert oder mindestens minimiert werden können, z.B. durch Einrichtung und Einhaltung eines mindestens zehn Meter breiten Uferschutzstreifens. Als weitere Maßnahme soll geprüft werden, ob der mit Nährstoffen angereicherte Schlamm (u.a. an der Mündung der Grönau), der teilweise eine drei Meter dicke Schicht bildet, in kleinen Teilabschnitten behutsam mit Saugbaggern entfernt und fachgerecht entsorgt werden kann. Auch soll die Einrichtung einer Retentionsfläche innerhalb des Niemarker Landgrabens in Betracht gezogen werden, damit vor Mündung in die Wakenitz verhindert wird, dass abgelagerter Schlamm und darin enthaltene schädliche Stoffe z.B. bei vermehrtem Starkregen in die Wakenitz geschwemmt wird.
     
  4. Personal- und Sachkosten
    Für alle oben genannten Maßnahmen ist der zusätzliche Personal- und Sachkostenbedarf bis zur Haushaltssitzung 2026 zu ermitteln und zu benennen. Mit dem Land Schleswig-Holstein und auf Bundesebene ist zu klären, ob Landes- oder Bundesmittel zur Verfügung gestellt bzw. beantragt werden können.
     

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 

Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung beschließt die Beratung der Vorlage zu vertagen.
 

   
    15.07.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 7.1 - zurückgestellt
   

Antrag:

 

Die Mitglieder des Umweltausschusses beschließen:
 

  1. Gewässerpflegeplan
    Die Hansestadt Lübeck erstellt für die Wakenitz und die auf Lübecker Gebiet liegenden Nebenbäche einen Gewässerpflegeplan. Der Pflegeplan soll Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen enthalten, die für die Erhaltung und Entwicklung bestimmter, gefährdeter Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume erforderlich sind. Hierbei sollen auch die Zuflüsse sowie die Ursachen von Schadstoffeinträgen und die Minimierung in Betracht genommen werden.

 

Naturschutzgruppen, Landwirte, Vereinigung der Wakenitz-Angler e.V., der Kreis Herzogtum Lauenburg, Lübeck Port Authority, die zuständigen Landesministerien Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sollen einbezogen werden, um einen möglichst ganzheitlichen, kreis- und länderübergreifenden Ansatz verfolgen zu können.
 

  1. Monitoring Flora und Fauna
    Es wird eine Bestandsaufnahme durch- und ein dauerhaft fortlaufendes Monitoring für Pflanzen und Tiere in dem Lübecker Teil des Naturschutzgebietes eingeführt.
     
  2. Pilotprojekt Schilf
    Kurzfristig wird ein Pilotprojekt zur Renaturierung initiiert, und in einem abgegrenzten Untersuchungsgebiet erforscht, wie Schilf wieder dauerhaft an den Ufern angesiedelt werden kann. Damit soll die ursprüngliche Artenvielfalt wieder hergestellt und möglichst erhöht werden.
    Bisherige Erkenntnisse, wie z.B. durch das Schilfprojekt der Thomas-Mann-Schule und des offenen Lübecker Labors (LoLa) sowie jahrzehntelange Erfahrungen und Beobachtungen von Lübecker Naturschützer:innen sollen einbezogen werden.
     
  3. Pilotprojekt Renaturierung Niemarker Landgraben
    Der Niemarker Landgraben, als Zufluss zur Wakenitz, wird ebenfalls zum Untersuchungsgebiet und Pilotprojekt für eine Renaturierung. Es soll ermittelt und evaluiert werden, wie hoch die Schadstoffeinträge in und über den Niemarker Landgraben in die Wakenitz durch die Landwirtschaft und ggf. die Deponie Niemark sind und mit welchen Maßnahmen diese verhindert oder mindestens minimiert werden können, z.B. durch Einrichtung und Einhaltung eines mindestens zehn Meter breiten Uferschutzstreifens. Als weitere Maßnahme soll geprüft werden, ob der mit Nährstoffen angereicherte Schlamm (u.a. an der Mündung der Grönau), der teilweise eine drei Meter dicke Schicht bildet, in kleinen Teilabschnitten behutsam mit Saugbaggern entfernt und fachgerecht entsorgt werden kann. Auch soll die Einrichtung einer Retentionsfläche innerhalb des Niemarker Landgrabens in Betracht gezogen werden, damit vor Mündung in die Wakenitz verhindert wird, dass abgelagerter Schlamm und darin enthaltene schädliche Stoffe z.B. bei vermehrtem Starkregen in die Wakenitz geschwemmt wird.
     
  4. Personal- und Sachkosten
    Für alle oben genannten Maßnahmen ist der zusätzliche Personal- und Sachkostenbedarf bis zur Haushaltssitzung 2026 zu ermitteln und zu benennen. Mit dem Land Schleswig-Holstein und auf Bundesebene ist zu klären, ob Landes- oder Bundesmittel zur Verfügung gestellt bzw. beantragt werden können.


 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

   
    16.09.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 7.1 - zurückgestellt
   

 

Antrag:

 

Die Mitglieder des Umweltausschusses beschließen:
 

  1. Gewässerpflegeplan
    Die Hansestadt Lübeck erstellt für die Wakenitz und die auf Lübecker Gebiet liegenden Nebenbäche einen Gewässerpflegeplan. Der Pflegeplan soll Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen enthalten, die für die Erhaltung und Entwicklung bestimmter, gefährdeter Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume erforderlich sind. Hierbei sollen auch die Zuflüsse sowie die Ursachen von Schadstoffeinträgen und die Minimierung in Betracht genommen werden.

 

Naturschutzgruppen, Landwirte, Vereinigung der Wakenitz-Angler e.V., der Kreis Herzogtum Lauenburg, Lübeck Port Authority, die zuständigen Landesministerien Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sollen einbezogen werden, um einen möglichst ganzheitlichen, kreis- und länderübergreifenden Ansatz verfolgen zu können.
 

  1. Monitoring Flora und Fauna
    Es wird eine Bestandsaufnahme durch- und ein dauerhaft fortlaufendes Monitoring für Pflanzen und Tiere in dem Lübecker Teil des Naturschutzgebietes eingeführt.
     
  2. Pilotprojekt Schilf
    Kurzfristig wird ein Pilotprojekt zur Renaturierung initiiert, und in einem abgegrenzten Untersuchungsgebiet erforscht, wie Schilf wieder dauerhaft an den Ufern angesiedelt werden kann. Damit soll die ursprüngliche Artenvielfalt wieder hergestellt und möglichst erhöht werden.
    Bisherige Erkenntnisse, wie z.B. durch das Schilfprojekt der Thomas-Mann-Schule und des offenen Lübecker Labors (LoLa) sowie jahrzehntelange Erfahrungen und Beobachtungen von Lübecker Naturschützer:innen sollen einbezogen werden.
     
  3. Pilotprojekt Renaturierung Niemarker Landgraben
    Der Niemarker Landgraben, als Zufluss zur Wakenitz, wird ebenfalls zum Untersuchungsgebiet und Pilotprojekt für eine Renaturierung. Es soll ermittelt und evaluiert werden, wie hoch die Schadstoffeinträge in und über den Niemarker Landgraben in die Wakenitz durch die Landwirtschaft und ggf. die Deponie Niemark sind und mit welchen Maßnahmen diese verhindert oder mindestens minimiert werden können, z.B. durch Einrichtung und Einhaltung eines mindestens zehn Meter breiten Uferschutzstreifens. Als weitere Maßnahme soll geprüft werden, ob der mit Nährstoffen angereicherte Schlamm (u.a. an der Mündung der Grönau), der teilweise eine drei Meter dicke Schicht bildet, in kleinen Teilabschnitten behutsam mit Saugbaggern entfernt und fachgerecht entsorgt werden kann. Auch soll die Einrichtung einer Retentionsfläche innerhalb des Niemarker Landgrabens in Betracht gezogen werden, damit vor Mündung in die Wakenitz verhindert wird, dass abgelagerter Schlamm und darin enthaltene schädliche Stoffe z.B. bei vermehrtem Starkregen in die Wakenitz geschwemmt wird.
     
  4. Personal- und Sachkosten
    Für alle oben genannten Maßnahmen ist der zusätzliche Personal- und Sachkostenbedarf bis zur Haushaltssitzung 2026 zu ermitteln und zu benennen. Mit dem Land Schleswig-Holstein und auf Bundesebene ist zu klären, ob Landes- oder Bundesmittel zur Verfügung gestellt bzw. beantragt werden können.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 

 

Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung beschließt die Beratung der Vorlage zu vertagen.
 

   
    18.11.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 7.1 - zurückgestellt
   

Antrag:

 

Die Mitglieder des Umweltausschusses beschließen:
 

  1. Gewässerpflegeplan
    Die Hansestadt Lübeck erstellt für die Wakenitz und die auf Lübecker Gebiet liegenden Nebenbäche einen Gewässerpflegeplan. Der Pflegeplan soll Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen enthalten, die für die Erhaltung und Entwicklung bestimmter, gefährdeter Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume erforderlich sind. Hierbei sollen auch die Zuflüsse sowie die Ursachen von Schadstoffeinträgen und die Minimierung in Betracht genommen werden.

 

Naturschutzgruppen, Landwirte, Vereinigung der Wakenitz-Angler e.V., der Kreis Herzogtum Lauenburg, Lübeck Port Authority, die zuständigen Landesministerien Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sollen einbezogen werden, um einen möglichst ganzheitlichen, kreis- und länderübergreifenden Ansatz verfolgen zu können.
 

  1. Monitoring Flora und Fauna
    Es wird eine Bestandsaufnahme durch- und ein dauerhaft fortlaufendes Monitoring für Pflanzen und Tiere in dem Lübecker Teil des Naturschutzgebietes eingeführt.
     
  2. Pilotprojekt Schilf
    Kurzfristig wird ein Pilotprojekt zur Renaturierung initiiert, und in einem abgegrenzten Untersuchungsgebiet erforscht, wie Schilf wieder dauerhaft an den Ufern angesiedelt werden kann. Damit soll die ursprüngliche Artenvielfalt wieder hergestellt und möglichst erhöht werden.
    Bisherige Erkenntnisse, wie z.B. durch das Schilfprojekt der Thomas-Mann-Schule und des offenen Lübecker Labors (LoLa) sowie jahrzehntelange Erfahrungen und Beobachtungen von Lübecker Naturschützer:innen sollen einbezogen werden.
     
  3. Pilotprojekt Renaturierung Niemarker Landgraben
    Der Niemarker Landgraben, als Zufluss zur Wakenitz, wird ebenfalls zum Untersuchungsgebiet und Pilotprojekt für eine Renaturierung. Es soll ermittelt und evaluiert werden, wie hoch die Schadstoffeinträge in und über den Niemarker Landgraben in die Wakenitz durch die Landwirtschaft und ggf. die Deponie Niemark sind und mit welchen Maßnahmen diese verhindert oder mindestens minimiert werden können, z.B. durch Einrichtung und Einhaltung eines mindestens zehn Meter breiten Uferschutzstreifens. Als weitere Maßnahme soll geprüft werden, ob der mit Nährstoffen angereicherte Schlamm (u.a. an der Mündung der Grönau), der teilweise eine drei Meter dicke Schicht bildet, in kleinen Teilabschnitten behutsam mit Saugbaggern entfernt und fachgerecht entsorgt werden kann. Auch soll die Einrichtung einer Retentionsfläche innerhalb des Niemarker Landgrabens in Betracht gezogen werden, damit vor Mündung in die Wakenitz verhindert wird, dass abgelagerter Schlamm und darin enthaltene schädliche Stoffe z.B. bei vermehrtem Starkregen in die Wakenitz geschwemmt wird.
     
  4. Personal- und Sachkosten
    Für alle oben genannten Maßnahmen ist der zusätzliche Personal- und Sachkostenbedarf bis zur Haushaltssitzung 2026 zu ermitteln und zu benennen. Mit dem Land Schleswig-Holstein und auf Bundesebene ist zu klären, ob Landes- oder Bundesmittel zur Verfügung gestellt bzw. beantragt werden können.


 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 

Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung beschließt die Beratung der Vorlage zu vertagen.
 

   
    20.01.2026 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 7.1 - zurückgestellt
   

Antrag:

 

Die Mitglieder des Umweltausschusses beschließen:
 

  1. Gewässerpflegeplan
    Die Hansestadt Lübeck erstellt für die Wakenitz und die auf Lübecker Gebiet liegenden Nebenbäche einen Gewässerpflegeplan. Der Pflegeplan soll Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen enthalten, die für die Erhaltung und Entwicklung bestimmter, gefährdeter Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume erforderlich sind. Hierbei sollen auch die Zuflüsse sowie die Ursachen von Schadstoffeinträgen und die Minimierung in Betracht genommen werden.

 

Naturschutzgruppen, Landwirte, Vereinigung der Wakenitz-Angler e.V., der Kreis Herzogtum Lauenburg, Lübeck Port Authority, die zuständigen Landesministerien Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sollen einbezogen werden, um einen möglichst ganzheitlichen, kreis- und länderübergreifenden Ansatz verfolgen zu können.
 

  1. Monitoring Flora und Fauna
    Es wird eine Bestandsaufnahme durch- und ein dauerhaft fortlaufendes Monitoring für Pflanzen und Tiere in dem Lübecker Teil des Naturschutzgebietes eingeführt.
     
  2. Pilotprojekt Schilf
    Kurzfristig wird ein Pilotprojekt zur Renaturierung initiiert, und in einem abgegrenzten Untersuchungsgebiet erforscht, wie Schilf wieder dauerhaft an den Ufern angesiedelt werden kann. Damit soll die ursprüngliche Artenvielfalt wieder hergestellt und möglichst erhöht werden.
    Bisherige Erkenntnisse, wie z.B. durch das Schilfprojekt der Thomas-Mann-Schule und des offenen Lübecker Labors (LoLa) sowie jahrzehntelange Erfahrungen und Beobachtungen von Lübecker Naturschützer:innen sollen einbezogen werden.
     
  3. Pilotprojekt Renaturierung Niemarker Landgraben
    Der Niemarker Landgraben, als Zufluss zur Wakenitz, wird ebenfalls zum Untersuchungsgebiet und Pilotprojekt für eine Renaturierung. Es soll ermittelt und evaluiert werden, wie hoch die Schadstoffeinträge in und über den Niemarker Landgraben in die Wakenitz durch die Landwirtschaft und ggf. die Deponie Niemark sind und mit welchen Maßnahmen diese verhindert oder mindestens minimiert werden können, z.B. durch Einrichtung und Einhaltung eines mindestens zehn Meter breiten Uferschutzstreifens. Als weitere Maßnahme soll geprüft werden, ob der mit Nährstoffen angereicherte Schlamm (u.a. an der Mündung der Grönau), der teilweise eine drei Meter dicke Schicht bildet, in kleinen Teilabschnitten behutsam mit Saugbaggern entfernt und fachgerecht entsorgt werden kann. Auch soll die Einrichtung einer Retentionsfläche innerhalb des Niemarker Landgrabens in Betracht gezogen werden, damit vor Mündung in die Wakenitz verhindert wird, dass abgelagerter Schlamm und darin enthaltene schädliche Stoffe z.B. bei vermehrtem Starkregen in die Wakenitz geschwemmt wird.
     
  4. Personal- und Sachkosten
    Für alle oben genannten Maßnahmen ist der zusätzliche Personal- und Sachkostenbedarf bis zur Haushaltssitzung 2026 zu ermitteln und zu benennen. Mit dem Land Schleswig-Holstein und auf Bundesebene ist zu klären, ob Landes- oder Bundesmittel zur Verfügung gestellt bzw. beantragt werden können.


 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 

Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung beschließt die Beratung der Vorlage zu vertagen.
 

   
    17.02.2026 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 7.1 - zurückgestellt
   

Antrag:

 

Die Mitglieder des Umweltausschusses beschließen:
 

  1. Gewässerpflegeplan
    Die Hansestadt Lübeck erstellt für die Wakenitz und die auf Lübecker Gebiet liegenden Nebenbäche einen Gewässerpflegeplan. Der Pflegeplan soll Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen enthalten, die für die Erhaltung und Entwicklung bestimmter, gefährdeter Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume erforderlich sind. Hierbei sollen auch die Zuflüsse sowie die Ursachen von Schadstoffeinträgen und die Minimierung in Betracht genommen werden.

 

Naturschutzgruppen, Landwirte, Vereinigung der Wakenitz-Angler e.V., der Kreis Herzogtum Lauenburg, Lübeck Port Authority, die zuständigen Landesministerien Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sollen einbezogen werden, um einen möglichst ganzheitlichen, kreis- und länderübergreifenden Ansatz verfolgen zu können.
 

  1. Monitoring Flora und Fauna
    Es wird eine Bestandsaufnahme durch- und ein dauerhaft fortlaufendes Monitoring für Pflanzen und Tiere in dem Lübecker Teil des Naturschutzgebietes eingeführt.
     
  2. Pilotprojekt Schilf
    Kurzfristig wird ein Pilotprojekt zur Renaturierung initiiert, und in einem abgegrenzten Untersuchungsgebiet erforscht, wie Schilf wieder dauerhaft an den Ufern angesiedelt werden kann. Damit soll die ursprüngliche Artenvielfalt wieder hergestellt und möglichst erhöht werden.
    Bisherige Erkenntnisse, wie z.B. durch das Schilfprojekt der Thomas-Mann-Schule und des offenen Lübecker Labors (LoLa) sowie jahrzehntelange Erfahrungen und Beobachtungen von Lübecker Naturschützer:innen sollen einbezogen werden.
     
  3. Pilotprojekt Renaturierung Niemarker Landgraben
    Der Niemarker Landgraben, als Zufluss zur Wakenitz, wird ebenfalls zum Untersuchungsgebiet und Pilotprojekt für eine Renaturierung. Es soll ermittelt und evaluiert werden, wie hoch die Schadstoffeinträge in und über den Niemarker Landgraben in die Wakenitz durch die Landwirtschaft und ggf. die Deponie Niemark sind und mit welchen Maßnahmen diese verhindert oder mindestens minimiert werden können, z.B. durch Einrichtung und Einhaltung eines mindestens zehn Meter breiten Uferschutzstreifens. Als weitere Maßnahme soll geprüft werden, ob der mit Nährstoffen angereicherte Schlamm (u.a. an der Mündung der Grönau), der teilweise eine drei Meter dicke Schicht bildet, in kleinen Teilabschnitten behutsam mit Saugbaggern entfernt und fachgerecht entsorgt werden kann. Auch soll die Einrichtung einer Retentionsfläche innerhalb des Niemarker Landgrabens in Betracht gezogen werden, damit vor Mündung in die Wakenitz verhindert wird, dass abgelagerter Schlamm und darin enthaltene schädliche Stoffe z.B. bei vermehrtem Starkregen in die Wakenitz geschwemmt wird.
     
  4. Personal- und Sachkosten
    Für alle oben genannten Maßnahmen ist der zusätzliche Personal- und Sachkostenbedarf bis zur Haushaltssitzung 2026 zu ermitteln und zu benennen. Mit dem Land Schleswig-Holstein und auf Bundesebene ist zu klären, ob Landes- oder Bundesmittel zur Verfügung gestellt bzw. beantragt werden können.


 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 

Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung beschließt die Beratung der Vorlage mehrheitlich zu vertagen.
 

Ö 7.2  
Anfrage: AM Frank Zahn zum unsachgemäßen Umgang mit "Gelben Säcken". (Hierbei handelt es sich um eine Anfrage, die durch ein Büroversehen nicht korrekt zugeordnet wurde. Hierzu erfolgt noch ein Hinweis vor Eintritt in die Tagesordnung. Es wird empfohlen, die Anfrage unter dem TOP 3.4.3 zu behandeln.)
VO/2025/14251  
Ö 8     Polizeibeirat (nächster Polizeibeirat: 17.06.2025)    
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils    
N 11     Genehmigung der Niederschrift      
N 11.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 18.03.2025      
N 12     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 13     Berichte      
N 14     Beschlussvorlagen      
N 15     Verschiedenes      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 3.2.7_Statusbericht Energiemanagement (2839 KB)