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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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Ö 3.1 |
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AM Jens Zimmermann (CDU): Verpflegungskosten für städtische Kitas |
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VO/2022/11761 |
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Ö 4 |
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Berichte |
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Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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Ö 5.1 |
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Änderung der Satzung zur sozialen Staffelung von Gebühren oder Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen |
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VO/2022/11746 |
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Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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Ö 7.1 |
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Antrag des AM Daniel Kerlin (FDP) zum Bericht zum Antrag: Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck/ Verpflegungsbeiträge |
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2/10755-06-01-01 |
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Ö 7.2 |
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Bericht zum Antrag: Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck/ Verpflegungsbeiträge
Antrag von AM Jens Zimmermann (CDU) und AM Jörn Puhle (SPD) zu VO/2022/10755-06-01 |
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2/10755-06-01-02 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Die im Bericht empfohlene Variante C wird zum neuen KiTa-Jahr ab dem 01.08.2023 umgesetzt. Die Sozialstaffelsatzung wird dahingehend geändert, dass das anrechenbare Erwerbseinkommen lediglich zu 70% (abweichend vom Bericht mit 80 %) berücksichtigt wird. Die Steigerung der Essensgeldbeiträge wird in 2 Stufen umgesetzt. Mittelfristig ist in Verbindung mit dem ab 2025 nach KiTaG verbindlich anzuwendenden Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) zu erwägen, in der Hansestadt Lübeck eine einheitliche, für freie wie öffentliche Träger geltende Regelung für die Erhebung von Zuzahlungen der Eltern zur Kindertagesförderung einzuführen. Den Gremien ist hier rechtzeitig zu berichten um ggf. eine neue Beschlusslage herbeizuführen.
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01.12.2022 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 5.3.2 - zurückgestellt |
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Beschluss: Die im Bericht empfohlene Variante C wird zum neuen KiTa-Jahr ab dem 01.08.2023 umgesetzt. Die Sozialstaffelsatzung wird dahingehend geändert, dass das anrechenbare Erwerbseinkommen lediglich zu 70% (abweichend vom Bericht mit 80 %) berücksichtigt wird. Die Steigerung der Essensgeldbeiträge wird in 2 Stufen umgesetzt. Mittelfristig ist in Verbindung mit dem ab 2025 nach KiTaG verbindlich anzuwendenden Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) zu erwägen, in der Hansestadt Lübeck eine einheitliche, für freie wie öffentliche Träger geltende Regelung für die Erhebung von Zuzahlungen der Eltern zur Kindertagesförderung einzuführen. Den Gremien ist hier rechtzeitig zu berichten um ggf. eine neue Beschlusslage herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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23.01.2023 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 7.2 - abgelehnt |
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Beschluss: Die im Bericht empfohlene Variante C wird zum neuen KiTa-Jahr ab dem 01.08.2023 umgesetzt. Die Sozialstaffelsatzung wird dahingehend geändert, dass das anrechenbare Erwerbseinkommen lediglich zu 70% (abweichend vom Bericht mit 80 %) berücksichtigt wird. Die Steigerung der Essensgeldbeiträge wird in 2 Stufen umgesetzt. Mittelfristig ist in Verbindung mit dem ab 2025 nach KiTaG verbindlich anzuwendenden Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) zu erwägen, in der Hansestadt Lübeck eine einheitliche, für freie wie öffentliche Träger geltende Regelung für die Erhebung von Zuzahlungen der Eltern zur Kindertagesförderung einzuführen. Den Gremien ist hier rechtzeitig zu berichten um ggf. eine neue Beschlusslage herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich, den Antrag abzulehnen. | einstimmige Annahme | --- | einstimmige Ablehnung | --- | Ja-Stimmen | 4 | Nein-Stimmen | 9 | Enthaltungen | --- | Kenntnisnahme | --- | Vertagung | --- | Ohne Votum | --- |
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Ö 7.3 |
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Übernahme des Änderungsantrages von Freie Wähler & GAL durch AM Puhle : AT zu 10755-05, ÄA zu Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck |
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VO/2023/11809 |
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Ö 8 |
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Anliegen der Jugend |
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Ö 9 |
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Verschiedenes |
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Ö 10 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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