Vorlage - VO/2023/11809  

Betreff: Übernahme des Änderungsantrages von Freie Wähler & GAL durch AM Puhle : AT zu 10755-05, ÄA zu Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Odendahl, Sandra
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung
23.01.2023 
Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Änderungsantrag zu Nr. VO/2022/10755 Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen

In der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck.

  1. Bei der Ziffer 3 c der geplanten Fassung werden die Betreuungszeiten entsprechend

der bisherigen Fassung übernommen (und nicht am Freitag gekürzt auf 7:30 – 13:30)

 

  1. Die Ziffer 3f (geplante Fassung) wird entsprechend der bisherigen Ziffer 3h übernommen ( Betreuungszeiten und Entgelt 213,- Euro wie bisher, statt 232,- Euro und Fr. 7;30 – 13:30 Uhr).

 

  1. Die Verpflegungskosten in den städtischen Kitas werden nicht erhöht.

 

 

  1. Der monatliche Beitrag, den Eltern für die Verpflegungskosten eines Kindes in

Kindertagesstätten oder in der Kindertagespflege entrichten müssen, soll trägerübergreifend in allen Einrichtungen 52,50 Euro nicht übersteigen.

 

  1. Damit alle Träger und Kitas diesen gedeckelten Beitrag an Eltern weitergeben können, richtet die Hansestadt Lübeck mit dem Haushalt 2023 einen Haushaltsposten

„Defizitausgleich Verpflegungskosten in Kindertagesstätten und Kindertagespflege“ ein.

Die Höhe dieses Haushaltspostens soll bis zur Haushaltssitzung im September 2022 zunächst grob kalkuliert werden und möglichst bis Ende des Jahres 2022 mit belastenden Zahlen hinterlegt sein (alle Einrichtungen und alle Träger sowie Kindertagespflegepersonen werden aufgefordert, ihre Kosten für Verpflegung offen zu legen, um einen Defizitausgleich der Stadt zu erhalten). Hierfür muss definiert und festgelegt werden, welche Ausgaben zu Verpflegungskosten dazu gerechnet werden können.

 

Für die Umsetzung möge die Hansestadt Lübeck mit der Stadt Kiel in Austausch treten, denn Eltern zahlen in Kiel seit Jahren nur 40 Euro Verpflegungskosten- egal bei welcher Einrichtung und bei welchem Träger ihre Kinder betreut werden.

 

  1. An die Bezuschussung der Verpflegungskosten verknüpft werden ab dem Kita- Jahr 2023 verbindliche Standards für nachhaltige Ernährung, gemäß heutigen wissenschaftlichen Kriterien an gesunde Ernährung von Kindern.

 

  1. Die Hansestadt Lübeck fordert die Landesregierung dazu auf, verbindliche Standards für nachhaltige Ernährung in Kitas und Kindertagespflege in das Kita- Gesetz aufzunehmen und die Kosten hierfür anteilig zu tragen, um in erster Linie Eltern und in zweiter Linie Kommunen zu entlasten und landesweite Standards auch bei der Verpflegung zu erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


Begründung


siehe ÄA  VO 2022/10755-05-02


Anlagen