Tagesordnung - Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses  

Bezeichnung: Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mo, 23.01.2023 Status: öffentlich
Zeit: 15:34 - 17:04 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
AM Jens Zimmermann (CDU): Verpflegungskosten für städtische Kitas
VO/2022/11761  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag


Durch verschiedene Gesetzesänderungen, so z.B. die Erweiterung der Wohngeld-Berechtigten, wird sich die Zahl der Berechtigten für Zuschüsse bzw. vollständige Übernahme der Kita-Kosten / Verpflegungskosten erhöhen. Diese Finanzierung stellt einen gesetzlichen Anspruch dar.

 

Die Kriterien, die zuordnen, welche Berechtigung zum Erhalt staatlicher Hilfe entscheidet, ergeben in den Randgebieten soziale Härten.

 

Von der Verwaltung erbitte ich die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Durch den o.a. Sachverhalt verändert sich die Zahl der Berechtigten für Zuschüsse (z.B. Erweiterung Wohngeld).

 

  1. Bis zu welcher Bemessungsgrenze werden Teil- bzw. Vollfinanzierung geleistet?
  2. Ab welcher Bemessungsgrenze wird keine Finanzierung gewährt?
  3. Gibt es besondere Härtefälle, die auf Grund ungünstiger Konstellation von Voraussetzungen keine zusätzliche Förderung erhalten?

 

  1. Setzt man voraus, dass der städtische Verpflegungskostenzuschuss vollständig in diejenigen Gruppen fließen, die unter 1b. fallen – wie viele Haushalte könnten damit versorgt werden?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

   
    23.01.2023 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Anfrage:


Durch verschiedene Gesetzesänderungen, so z.B. die Erweiterung der Wohngeld-Berechtigten, wird sich die Zahl der Berechtigten für Zuschüsse bzw. vollständige Übernahme der Kita-Kosten / Verpflegungskosten erhöhen. Diese Finanzierung stellt einen gesetzlichen Anspruch dar.

 

Die Kriterien, die zuordnen, welche Berechtigung zum Erhalt staatlicher Hilfe entscheidet, ergeben in den Randgebieten soziale Härten.

 

Von der Verwaltung erbitte ich die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Durch den o.a. Sachverhalt verändert sich die Zahl der Berechtigten für Zuschüsse (z.B. Erweiterung Wohngeld).

 

  1. Bis zu welcher Bemessungsgrenze werden Teil- bzw. Vollfinanzierung geleistet?
  2. Ab welcher Bemessungsgrenze wird keine Finanzierung gewährt?
  3. Gibt es besondere Härtefälle, die auf Grund ungünstiger Konstellation von Voraussetzungen keine zusätzliche Förderung erhalten?

 

  1. Setzt man voraus, dass der städtische Verpflegungskostenzuschuss vollständig in diejenigen Gruppen fließen, die unter 1b. fallen wie viele Haushalte könnten damit versorgt werden?


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

   
    02.03.2023 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 4.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Anfrage:


Durch verschiedene Gesetzesänderungen, so z.B. die Erweiterung der Wohngeld-Berechtigten, wird sich die Zahl der Berechtigten für Zuschüsse bzw. vollständige Übernahme der Kita-Kosten / Verpflegungskosten erhöhen. Diese Finanzierung stellt einen gesetzlichen Anspruch dar.

 

Die Kriterien, die zuordnen, welche Berechtigung zum Erhalt staatlicher Hilfe entscheidet, ergeben in den Randgebieten soziale Härten.

 

Von der Verwaltung erbitte ich die Beantwortung folgender Fragen:

 

  • Durch den o.a. Sachverhalt verändert sich die Zahl der Berechtigten für Zuschüsse (z.B. Erweiterung Wohngeld).

 

  1. Bis zu welcher Bemessungsgrenze werden Teil- bzw. Vollfinanzierung geleistet?
  2. Ab welcher Bemessungsgrenze wird keine Finanzierung gewährt?
  3. Gibt es besondere Härtefälle, die auf Grund ungünstiger Konstellation von Voraussetzungen keine zusätzliche Förderung erhalten?

 

  • Setzt man voraus, dass der städtische Verpflegungskostenzuschuss vollständig in diejenigen Gruppen fließen, die unter 1b. fallen – wie viele Haushalte könnten damit versorgt werden?


 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

Ö 4     Berichte    
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Änderung der Satzung zur sozialen Staffelung von Gebühren oder Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen
Enthält Anlagen
VO/2022/11746  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
Antrag des AM Daniel Kerlin (FDP) zum Bericht zum Antrag: Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck/ Verpflegungsbeiträge
2/10755-06-01-01  
Ö 7.2  
Bericht zum Antrag: Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck/ Verpflegungsbeiträge Antrag von AM Jens Zimmermann (CDU) und AM Jörn Puhle (SPD) zu VO/2022/10755-06-01
2/10755-06-01-02  
Ö 7.3  
Übernahme des Änderungsantrages von Freie Wähler & GAL durch AM Puhle : AT zu 10755-05, ÄA zu Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck
VO/2023/11809  
Ö 8  
Anliegen der Jugend    
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils