Tagesordnung - 33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat  

Bezeichnung: 33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
Datum: Di, 21.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:59 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 14.02.2023
SI/2023/340  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Mitteilungen der Vorsitzenden    
Ö 3.2  
Mitteilungen der Fachbereichsleitung    
Ö 3.2.1  
Situation der Ausländerbehörde    
Ö 3.3  
Beantwortung von Anfragen    
Ö 3.3.1  
Antwort auf die mündliche Anfrage AM Mauritz (CDU): Unterhaltungskosten Feuerlöschteiche    
Ö 3.3.2  
Antwort auf die mündliche Anfrage von AM Rüther (CDU): Einweihung der AWO Begegnungsstätte tea & talk    
Ö 3.4  
Neue Anfragen    
Ö 3.4.1  
AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Bevölkerungsschutz durch Öffentlichkeitsarbeit verbessern
VO/2023/11954  
Ö 3.4.2  
AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Umweltbelastungen durch Feuerwehrübungen
VO/2023/12036  
Ö 3.4.3  
Anfrage des AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Bericht über den Sachstand zum Gewässerunterhaltungsplan der Medebeck
VO/2023/12009  
Ö 3.4.4  
Anfrage des AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Teilnahme der Stadt Lübeck am "Papieratlas"
VO/2023/12007  
Ö 3.4.5  
Anfrage AM Hans-Jürgen Martens (DIE LINKE): Mehrweg-Angebotspflicht
VO/2023/12061  
Ö 4     Berichte    
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Feuerwehrbedarfsplan der Hansestadt Lübeck / Personalbemessung für die Wachabteilungen und die Einsatzleitstelle der Feuerwehr
Enthält Anlagen
VO/2022/11764  
Ö 5.2  
Gemeinsame kooperative Leitstelle mit der Polizei in einem Neubau der Feuerwache 2 und Neubau der Notfallsanitäterschule
Enthält Anlagen
VO/2022/11745  
Ö 5.3  
"Neubau Feuerwehrgerätehaus Kronsforde": Projektfreigabe und Aufhebung eines für das Haushaltsjahr 2023 bestehenden Sperrvermerkes
Enthält Anlagen
VO/2023/11961  
Ö 5.4  
Enthält Anlagen
Masterplan Klimaschutz (Anlage liegt nun vor und wird nachgereicht.)
Enthält Anlagen
VO/2023/11957  
Ö 5.5  
Auflösung eines Stadtgutes
Enthält Anlagen
VO/2022/11085  
Ö 5.6  
142. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Moisling Süd - abschließender Beschluss Bebauungsplan 21.09.00 - Moisling Süd/ Solarpark - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/2023/11877  
Ö 5.7  
Bebauungsplan 32.61.00 - Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg - Satzungsbeschluss 134. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Neue Teutendorfer Siedlung - abschließender Beschluss
Enthält Anlagen
VO/2023/11965  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
CDU: Neue Regelungen für den Grünstrand (Überweisung in den Wirtschaftsausschuss/KBT (federf.) und USO mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.)
VO/2022/11497  
Ö 6.2  
Dringlichkeitsantrag: BfL - "Sichere Zäune für Nutz- und Wildtiere"
VO/2023/11838  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird gebeten, die Bürgerschaft möge beschließen,

 

auf städtischen Liegenschaften nur noch sichere Zäune für Nutz- und Wildtiere zu errichten. Außerdem mögen weiterhin neue Regeln für die Errichtung auch privater Zäune erstellt werden:

unung nur solange beibehalten, wie sie ihren Zweck erfüllt.

Umzäunte Flächen sollten zwischen ihnen zaunfreie Passagen von mind. 20 m Breite offenlassen, um beispielsweise einen Wildwechsel zu ermöglichen. Wildtiere scheuen sich oft, enge Durchgänge zu benutzen. Mehrere umzäunte Parzellen nebeneinander können ganze Landschaften für Wildtiere unbenutzbar machen.

une müssen regelmäßig und in ihrem gesamten Verlauf kontrolliert werden.

U-förmige Grundrisse und spitze Winkel sind zu vermeiden, da sie die Flucht eingedrungener Wildtiere (Rehe, Hirsche, Gämsen) verhindern.

une in den Farben blau-weiß und schwarzgelb und solche mit eingeflochtenen (blauen) Warnbändern oder mit Flatterbändern, sind den für das Wildtierauge schlecht sichtbaren Zäunen in Orange, Rot oder Gelb und solchen ohne Warn- oder Flatterbänder vorzuziehen.

Dies ist bei Erst- und Ersatzbeschaffungen unbedingt zu beachten.

Stirbt ein Tier in einem nicht fachgerecht montierten/verwendeten Zaun, kann der Eigentümer des Zaunes wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz belangt werden.

 

   
    26.01.2023 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.10 - zurückgestellt
   

 

 

   
    23.02.2023 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.3 - an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen
   

 

 

   
    21.03.2023 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 6.2 - abgelehnt
   

Beschluss:

Der Bürgermeister wird gebeten, die Bürgerschaft möge beschließen,

 

auf städtischen Liegenschaften nur noch sichere Zäune für Nutz- und Wildtiere zu errichten. Außerdem mögen weiterhin neue Regeln für die Errichtung auch privater Zäune erstellt werden:

• Zäunung nur solange beibehalten, wie sie ihren Zweck erfüllt.

• Umzäunte Flächen sollten zwischen ihnen zaunfreie Passagen von mind. 20 m Breite offenlassen, um beispielsweise einen Wildwechsel zu ermöglichen. Wildtiere scheuen sich oft, enge Durchgänge zu benutzen. Mehrere umzäunte Parzellen nebeneinander können ganze Landschaften für Wildtiere unbenutzbar machen.

• Zäune müssen regelmäßig und in ihrem gesamten Verlauf kontrolliert werden.

• U-förmige Grundrisse und spitze Winkel sind zu vermeiden, da sie die Flucht eingedrungener Wildtiere (Rehe, Hirsche, Gämsen) verhindern.

• Zäune in den Farben blau-weiß und schwarzgelb und solche mit eingeflochtenen (blauen) Warnbändern oder mit Flatterbändern, sind den für das Wildtierauge schlecht sichtbaren Zäunen in Orange, Rot oder Gelb und solchen ohne Warn- oder Flatterbänder vorzuziehen.

Dies ist bei Erst- und Ersatzbeschaffungen unbedingt zu beachten.

• Stirbt ein Tier in einem nicht fachgerecht montierten/verwendeten Zaun, kann der Eigentümer des Zaunes wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz belangt werden.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

10

Enthaltungen

3

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

Ö 6.3  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Förderprogramm Fernwärme (Überwiesen in den Bauausschuss (federführend) und den USO sowie an den Aufsichtsrat Stadtwerke als Arbeitspapier mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.)
VO/2023/11901  
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): DRINGLICHKEITSANTRAG: Fördermittelmanagement für den Fachbereich 3 umgehend einrichten
VO/2023/11866  
Ö 7.2  
AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Schaffung einer Technikerstelle zur Unterstützung der Landesranger
VO/2023/12008  
Ö 7.3  
Antrag des AM Stefan Höfel (Die Unabhängigen): Beitritt zur Städteinitiative "Lebenswerte Städte und Gemeinden"
VO/2023/12032  
Ö 7.4  
Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Fachgerechter Abbau von Wildschutzzäunen (Vorlage bereits im USO am 14.02.2023 erledigt - Versehentlich auf TO)
VO/2023/11883  
Ö 7.5  
Antrag des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Abbau von Wildschutzzäunen am Heckbergweg und am Gutsweg (Diese VO wurde versehentlich nicht korrekt zugeordnet. Es wird noch um Behandlung gebeten.)
Enthält Anlagen
VO/2023/12033  
Ö 8     Polizeibeirat    
Ö 8.1  
Enthält Anlagen
Kriminalstatistik 2022    
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 9.1  
Wakenitz-Wanderweg    
Ö 9.2  
Abriss der Ölmühle    
Ö 9.3  
Amphibienschutzzaun Lübschenfeld    
Ö 9.4  
Mobilfunk 5G    
Ö 9.5  
Essbare Stadt    
Ö 9.6  
Temperatur Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7. OG)    
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils    
N 11     Genehmigung der Niederschrift      
N 11.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 14.02.2023      
N 12     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 13     Berichte      
N 14     Beschlussvorlagen      
N 15     Verschiedenes      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse