Vorlage - VO/2023/11961  

Betreff: "Neubau Feuerwehrgerätehaus Kronsforde": Projektfreigabe und Aufhebung eines für das Haushaltsjahr 2023 bestehenden Sperrvermerkes
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Schmidt, Hendrikje
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
20.03.2023 
83. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
21.03.2023 
33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
28.03.2023 
78. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.03.2023 
39. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2_Entwurfsplanung

Beschlussvorschlag


 

1.) Der Bürgermeister wird ermächtigt mit dem Neubau des „Feuerwehrgerätehaus in Kronsforde“ auf der Grundlage der vorliegenden EW-Bau zu beginnen (Hauptausschuss).

 

2.) Der bei dem Produktsachkonto 111029 537 7851000 Feuerwehrgerätehaus FFW Kronsforde bestehende Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 GemHVO-Doppik wird aufgehoben. Die Haushaltsmittel in Höhe von 300.000,00 EUR werden gleichzeitig freigegeben (Bürgerschaft).

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

3.370 Feuerwehr

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

r den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nicht erforderlich.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Es wird eine Photovoltaikanlage installiert

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung


Die Freiwillige Feuerwehr in Kronsforde verfügt über kein bedarfsgerechtes Gebäude. Die Einsatzfahrzeuge stehen in einer Scheune auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Das Dienstgebäude befindet sich in einem desolaten Zustand und bietet keine ausreichenden Flächen für die Nutzung als Feuerwehrgerätehaus. Dort ist lediglich ein Raum vorhanden, es gibt keine entsprechenden Umkleiden oder Möglichkeiten für soziale Aktivitäten. Daher ist der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses dringend erforderlich.

 

Die Planung auf Basis des Raumprogramms der Feuerwehr sieht ein eingeschossiges Feuerwehrgerätehaus an der Kronsforder Hauptstraße vor. Neben der Fahrzeughalle, die eine Fläche von ca. 144 m² aufweist, werden Geräte- und Sozialräume in dem Gebäude untergebracht. Die Halle bietet Platz für zwei Einsatzfahrzeuge. Das Feuerwehrgerätehaus ist für bis zu 40 Personen ausgelegt. Es wird zudem einen Schulungsraum geben, um dem Bedarf entsprechend weiter- oder ausbilden zu können. Das Objekt wird zentral beheizt und dezentral mit Trinkwasser versorgt. Das Dach wird extensiv begrünt und mit einer Photovoltaik-Anlage ausgeführt.

 

Im Zuge von Vorplanung und Entwurfsplanung wurden neben den Architekten noch folgende Fachplanungsdisziplinen im Projekt berücksichtigt: Haustechnikplanung, Tragwerksplanung, Brandschutzplanung, Bodengutachten. Die Abfrage des Kampfmittelräumdienstes wurde bereits getätigt und die Bestätigung auf Kampfmittelfreiheit erteilt.

 

Mit der Fertigstellung der Maßnahme ist ca. 18 Monate nach der Baugenehmigung zu rechnen. Die Baugenehmigung wird sofort nach der Projektfreigabe erstellt und beantragt. Im Anschluss wird die Ausführungsplanung parallel zum Genehmigungsprozess erstellt. Sodass die Ausschreibungen möglichst kurzfristig nach der Baugenehmigung veröffentlicht werden können. Die reine Bauzeit wird nach jetzigem Stand ca. 15 Monate betragen.

 

Der Leistungsumfang des Gesamtprojektes ist in der vorliegenden EW-Bau zusammengestellt worden und umfasst einen Gesamtbedarf an finanziellen Mitteln in Höhe von 2,39 Mio. EUR brutto.

 

Die KWL war mit der Erstellung der EW-Bau beauftragt und soll mit der schlüsselfertigen Errichtung des Feuerwehrgerätehauses ab der Leistungsphase 4 weiter beauftragt werden.

 

Die Kosten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses betragen ca. 2,39 Mio. EUR.

Im Haushaltsjahr 2023 werden 300.000 EUR kassenwirksam. Mit der Fertigstellung des Gebäudes werden die weiteren Kosten in Höhe von ca. 2,1 Mio. EUR im Jahr 2024 fällig. Diese werden über nicht benötigte Verpflichtungsermächtigungen des Bereichsbudgets gedeckt.

 

Die Maßnahme ist unter dem bestehenden PSK 111029 537 7851000 geordnet.

 


Anlagen


Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2: Entwurfsplanung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Finanzielle Auswirkungen (107 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Entwurfsplanung (4206 KB)