Vorlage - VO/2022/11764  

Betreff: Feuerwehrbedarfsplan der Hansestadt Lübeck / Personalbemessung für die Wachabteilungen und die Einsatzleitstelle der Feuerwehr
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.370 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Lüdtke, Rüdiger
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
21.03.2023 
33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat geändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.03.2023 
78. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.03.2023 
39. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Feuerwehrbedarfsplan der Hansestadt Lübeck
Anlage 2 - Evaluation der Personalbedarfsbemessung für den Dispositionsbetrieb der integrierten Leitstelle Lübeck
Anlage 3 - Personalwirtschaft Feuerwehr

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Feuerwehrbedarfsplan 2022 der Hansestadt Lübeck (Anlage 1), ergänzt um das Gutachten „Evaluation der Personalbedarfsbemessung für den Dispositionsbetrieb der integrierten Leitstelle Lübeck, Stand 31.01.2023 (Anlage 2) und das Gutachten Personalwirtschaft Berufsfeuerwehr, Stand 31.01.2023 (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen.
     
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, zur ausreichenden Ausstattung der Feuerwehr mit Personal die nachfolgenden Planstellen­neuschaffungen entsprechend der zeitlichen Verteilung in die Stellenplanverfahren der nächsten Jahre einzubringen:
  1. Stellenmehrbedarf aufgrund Neuberechnung der Personalwirtschaft in den Wachabteilungen
    = 10 Planstellen Besoldungsgruppe A 8 (1 * A 8 ab 2025, 9 * A 8 ab 2026)
    = 4 Planstellen Besoldungsgruppe A 9 (LG 1.2) ab 2025
  2. Stellenmehrbedarf durch die zusätzliche Funktion hrungs­assistent:in
    = 5 Planstellen Besoldungsgruppe A 9 (LG 1.2) ab 2025
  3. Empfohlener ergänzender Stellenbedarf zur Kompensation des Personalausfalls infolge der Vollausbildung zum Notfallsanitäter / zur Notfallsanitäterin in den Wachabteilungen              (Ausgleichsstellen)
    = 4 Planstellen Besoldungsgruppe A 7 ab 2024
  4. Stellenmehrbedarf aufgrund Neuberechnung der Personalwirtschaft in der Leitstelle
    = 1 Planstelle Besoldungsgruppe A 9 Z (LG 1.2) ab 2024
    = 2 Planstellen Besoldungsgruppe A 9 (LG 1.2) ab 2024
  5. Stellenmehrbedarf aufgrund der Ausweitung der Tischbesetztzeiten in der Leitstelle
    = 6 Planstellen Besoldungsgruppe A 9 (LG 1.2) ab 2024
     
  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die tatsächliche und finanzielle Möglichkeit einer mittelfristigen Verlagerung des Standortes der Feuerwache 4 durch einen Neubau im Bereich Wesloer Straße / Kirschenallee / Schlutuper Straße zu prüfen und ggf. einen neuen Standort für das Feuerlöschboot zu prüfen.

     

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.110 Personal

zur Kenntnis genommen

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Spezielle Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (s. Begründung)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Ziel dieser Vorlage ist die Kenntnisnahme des Feuerwehrbedarfsplans 2022 (Brandschutzbedarfsplanes) ergänzt um die gutachterlichen Aussagen zur Personalbedarfsbemessung des Dispositionsbetriebs der Einsatzleitstelle und der Personalwirtschaft der Berufsfeuerwehr, sowie die Beschlussfassung über die daraus resultierenden Umsetzungsmaßnahmen.

 

 

 

  1.               Zu Beschlussvorschlag 1:

    I.     Feuerwehrbedarfsplan (Brandschutzbedarfsplan) Anlage 1
     

Nach § 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) haben die Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen bereitzustellen sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen. Die Hansestadt Lübeck als kreisfreie Stadt hat gem. § 3 Abs. 4 BrSchG zusätzlich eine ständig mit entsprechend geschultem Personal besetzte Feuerwehreinsatzleitstelle einzurichten und zu unterhalten, die Notrufe annimmt und an die zuständige Feuerwehr weiterleitet und die zusammen mit der Rettungsleitstelle (Integrierte Leitstelle) betrieben werden kann, einen "Löschzug-Gefahrgut" aufzustellen und zu unterhalten, sofern dies auf andere Weise nicht sichergestellt ist, sowie den vorbeugenden Brandschutz durchzuführen und schließlich Alarmpläne für den überörtlichen Einsatz und die gemeindeübergreifende Hilfe aufzustellen bzw. Informationssystem über gefährliche Stoffe und Güter vorzuhalten.

r die Hansestadt Lübeck gilt gem. § 7 Abs. 1 S.1 BrSchG die Verpflichtung zur Aufstellung einer Berufsfeuerwehr. Weiter ist gem. § 7 Abs. 2 S.1 BrSchG der Feuerwehr der Rettungsdienst und der Katastrophenschutz übertragen worden.

r den Feuerwehrbedarfsplan werden diese Funktionen getrennt bewertet, da dieser im Wesentlichen nur die Belange des Brandschutzes betrifft.

Die Hansestadt Lübeck hält derzeit neben der Berufsfeuerwehr noch 22 Freiwillige Feuerwehren vor.

 

Zuletzt wurde 2001 ein Feuerweherbedarfsplan erarbeitet und beschlossen. In 2022 wurde im Rahmen einer Ausschreibung die Gutachterfirma Lülf+ beauftragt den bisherigen Feuerwehrbedarfsplan auf Aktualität, Plausibilität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit zu prüfen, zu validieren und fortzuschreiben. Im Rahmen dieses Auftrags wurde die Risikostruktur Stadtgebiets und die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Lübeck (Standorte, Fahrzeuge und Personal) analysiert, bewertet und ein Sollkonzept erstellt. Die zur Erreichung dieses Sollkonzeptes notwendigen Maßnahmen wurden in den Feuerwehrbedarfsplan aufgenommen (Maßnahmenübersicht Anlage 1, S. 15 und 16).

 

Der Feuerwehrbedarfsplan 2022 beschreibt den hierfür erforderlichen personellen und materiellen Feuerwehrbedarf in den Bereichen abwehrender Brandschutz und Technische Hilfe einschließlich des Dispositionsbetriebs der Einsatzleitstelle. Er definiert in kommunaler Eigenverantwortung sowohl das Planungsziel („Schutzziel“) als auch den zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Umfang der städtischen Berufsfeuerwehr einschließlich der Freiwilligen Feuerwehren und stellt damit die Grundlage für die weiteren Planungen dar.

 

Der Feuerwehrbedarfsplan ist in 7 Kapitel mit folgenden Inhalten untergliedert:
 

­          Kapitel 0 „Extrakt und Zusammenfassung (Managementfassung)“ fasst den Plan in den wesentlichen Aussagen zusammen.
 

-          Kapitel 1 „Einleitung und Aufgabenstellung“ beschreibt die Grundlagen und die Ausgangssituation.
 

-          Kapitel 2 Gefahrenpotenzial und Einsatzgeschehen“ beschreibt, analysiert und bewertet die Risikostruktur der Hansestadt Lübeck, die unter anderem die Grundlage für die Ableitung des SOLL-Konzepts darstellt.
 

-          Kapitel 3 zeigt die Planungsgrundlagen auf. Zunächst werden die einzelnen Parameter der Planungsziele die Eintreffzeit, die Funktionsstärken und der Zielerreichungsgrad her erläutert. Anschließend werden unter Berücksichtigung des Gefahrenpotenzials und des Einsatzgeschehens innerhalb der Stadt die Planungsziele definiert und beschrieben.
 

-          Kapitel 4 beschreibt den Ist-Zustand der Standortstruktur der Berufsfeuerwehr und der 22 Freiwilligen Feuerwehren der Stadt und zeigt nach umfassender Analyse den erforderlichen Soll-Zustand auf.

Besonderes Augenmerk ist auf die bauliche Funktionalität der vier Standorte der Berufsfeuerwehr zu legen: Bei drei von vier Standorten ist nach Bewertung durch die Lülf+ GmbH Handlungsbedarf bzw. umfangreicher Handlungsbedarf gegeben. Lediglich für die neu errichtete Feuerwache 3 wird derzeit kein Handlungsbedarf gesehen (Anlage 1, S. 66-70).
Die Prüfung einer empfohlenen Verlagerung des Standortes der Feuerwache 4 der Berufsfeuerwehr wird in den Erläuterungen zu Beschlussvorschlag 3 ausgeführt.
Die erforderlichen baulichen Maßnahmen an den Standorten der Freiwilligen Feuerwehren sind in ein zukunftsweisendes Gesamtkonzept zu integrieren.
Anpassungsmaßnahmen zur Erreichung der Sollkonzeption sind in der Anlage 1 auf Seite 103 aufgeführt.

 

-          Kapitel 5 „Einsatzstruktur und Funktionsvorhaltung“ stellt die für die Feuerwehrbedarfsplanung relevante Personalstruktur der Feuerwehr bzw. des abwehrenden Brandschutzes dar und bewertet diese. Die wesentliche Säule zur Bemessung des Personalbedarfs „Einsatzdienst“ ist der sogenannte Funktionsbesetzungsplan. Dieser regelt als zentrales Ergebnis der Bedarfsplanung, welche Funktionen zu welchen Zeiten auf den Feuerwachen zu besetzen sind.

Zugführung „C-Dienste“ / Führungsassistent:innen
Auf Basis der flächendeckenden Planungsziele ist innerhalb der 1. Eintreffzeit im Kernbereich (Planungsbereiche A und B) eine Einsatzdienstfunktion mit der Qualifikation Zugführer („C-Dienst“) erforderlich. Zur Bewältigung von Paralleleinsätzen bzw. von Einsätzen mit mehreren Löschzügen sind zwei Funktionen „C-Dienst“ im Stadtgebiet erforderlich.
Entsprechend der Planungen des Rettungsdienstes (in Abstimmung mit den Krankenkassen) ist durch die Feuerwehr bei entsprechenden Einsatzlagen die Funktion des Organisatorischen Leiters Rettungsdienst (OrgL) durch einen „C-Dienst“ zu stellen. Somit sind in Summe für das Stadtgebiet 3 Zugführerfunktionen („C-Dienst“) erforderlich. Zukünftig ist daher die Besetzung eines ELW 1 mit einer Funktion „C-Dienst“ und einem/einer Führungsassistent:in an den Feuerwachen 1, 2 und 3 erforderlich. Die vorhandenen Funktionsstellen Führungsassistent:in sind um eine weitere Funktionsstelle zu ergänzen (Anlage 1, S. 117). Diese wird künftig durch Personal (6 Vollzeitäquivalente) der Leitstelle besetzt, um den Personalpool für die Leitstellendisposition robust zu halten.

Verbandsführung „B-Dienste“
Zur Führung von Einsätzen mit einem Kräfteaufkommen von mehr als einem Löschzug (Zusammenwirken der Wachen der Berufsfeuerwehr oder Mitwirkung mehrerer Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr) ist die Vorhaltung einer übergeordneten Verbandsführung (B-Dienst) ab Wache weiterhin bedarfsgerecht (Anlage 1, S. 117).

Verbandsführung „A-Dienst“
Unter Berücksichtigung der übrigen Führungsstruktur der Feuerwehr und aufgrund der geringen Häufigkeit derartiger Einsätze sowie des tolerierbaren Vorlaufs für die Wahrnehmung der Führungsaufgaben (keine Aufgaben im Primäreinsatz), ist eine feste Besetzung dieser Führungsebene nicht erforderlich (Anlage 1, S. 118).

Lagedienst
Zur Wahrnehmung übergeordneter rückwärtiger Führungsaufgaben, der Funktionssicherstellung der Gesamtfeuerwehr, eines städtischen Lagebilds sowie zur Grundorganisation des Einsatzstabes bei entsprechenden Einsatzlagen ist weiterhin die Besetzung einer Funktion Lagedienst auf der Wache sachgerecht (Anlage 1, S. 118).

Aufgrund des vorhandenen Gefahrenpotenzials ist die Vorhaltung diverser Sondertechnik durch die Feuerwehr Lübeck erforderlich. Die Unterbringung der erforderlichen Sondertechnik erfolgt aufgrund der baulichen Gegebenheiten derzeit an den Feuerwachen 1 und 3. Die Besetzung an der Feuerwache 3 erfolgt in Springerfunktion aus dem Grundschutz. An der Feuerwache 1 werden derzeit zusätzlich 2 Funktionen zur Besetzung der Sonderfahrzeuge vorgehalten. Die Vorhaltung von 2 Funktionen an der Feuerwache 1 ist in der derzeitigen Struktur für die Besetzung der Sonderfahrzeuge weiterhin erforderlich, um die Sondertechnik unabhängig von den Grundschutzfunktionen der Einsatzstelle zuführen zu können.

Bei einer Verlagerung der Feuerwache 4 (s. Beschlussvorschlag 3) sollen Sonderfahrzeuge in einem Neubau der Feuerwache 4 konzentriert werden. Die Besetzung erfolgt dann in Springerfunktion aus dem Grundschutz, sodass dann anders als aktuell an der Feuerwache 1 kein zusätzlicher Personalbedarf mehr besteht.
Die 2 Funktionsstellen (entsprechend ca. 11 Planstellen) können bei Verlagerung der Feuerwache 4 mit einem entsprechenden Neubau eingespart werden.

Einbindung der Freiwilligen Feuerwehr (Anlage 1, S. 123-126)
Die Freiwillige Feuerwehr ist und bleibt ein wesentlicher Bestandteil der Gefahrenabwehr in der Hansestadt Lübeck. In vielen Bereichen des Stadtgebiets sind die Einheiten auch weiterhin im Rahmen der Planungszielerfüllung von besonderer Wichtigkeit. Darüber hinaus bestehen weitere wichtige Aufgabenbereiche bei der Mitwirkung und Unterstützung der Berufsfeuerwehr (z. B. Unterstützung bei besonderen Szenarien, zeitliche Häufungvon Ereignissen, Sicherstellung des Grundschutzes, Wahrnehmung und Übernahme von Sonderaufgaben).
Um auch in Zukunft eine hinreichende Personalstärke gewährleisten zu können, sind personalfördernde Maßnahmen (z. B. professionelle Werbekampagnen) zum Erhalt des Personalbestandes und zum Erhalt sowie zur Förderung des Ehrenamtes durchzuführen.

Funktionsstellen:
Insgesamt ergibt sich im kurzfristigen Modell ein kurz- bis mittelfristiger Bedarf von 51 Funktionen rund-um-die-Uhr ohne eine Konzentration von Sonderfahrzeugen an Feuerwache 4. Dieses entspricht einem Mehrbedarf von 3 Funktionen. Langfristig ergibt sich ein Bedarf von 49 Funktionen rund-um-die-Uhr. Die Reduzierung von 2 Funktionen kann durch eine Konzentration von Sonderfahrzeugen nach einem entsprechenden Neubau an der Feuerwache 4 erreicht werden (Übersicht: Anlage 1, S. 129).

Konkrete Anpassungsmaßnahmen aus der Soll-Konzeption zur Einsatzstruktur und zur Funktionsverhaltung sind in der Anlage 1 auf Seite 130 zusammengestellt.
 

-          Kapitel 6 betrachtet die Fahrzeug- und Technikausstattung der Feuerwehr und stellt das Soll-Konzept für zukünftige Beschaffungen dar. Konkrete Anpassungsmaßnahmen aus der SOLL-Konzeption zur Fahrzeug- und Technikausstattung sind in der Anlage 1 auf Seite 143 zusammengestellt. Besondere Beachtung findet die fristgerechte Ersatzbeschaffung der Einsatzfahrzeuge auf der Grundlage der fortgeschriebenen Fahrzeugkonzepte. Aufgeführt sind 46 Großfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr, die in den nächsten 5 Jahren zu ersetzen sind. Für 18 dieser Großfahrzeuge sind Ersatzbeschaffungen bereits im Beschaffungsverfahren (Anlage 1, S. 141).
Mittelfristig ist eine Erweiterung der Fahrzeugvorhaltung im Bereich der Wasserrettungsmittel um 1 Mehrzweckboot als Wasserlieger in der Wakenitz, 1 Mehrzweckboot oder Rettungsboot vom Typ 2 als Wasserlieger in Travemünde und je 1 Rettungsboot vom Typ 1 auf Trailer bei der Freiwilligen Feuerwehr Krummesse und Kücknitz vorgesehen (Anlage 1, S. 137 und 143).

r die Materialbeschaffung wurde kein gesonderter Beschlussvorschlag aufgenommen,, da es sich in der Regel um Ersatzbeschaffungen handelt, die grundsätzlich keine Erweiterung der Materialvorhaltung nach sich ziehen. Eine Erweiterung der Wasserrettungsmittel um Mehrzweck- und Rettungsboote hat aufgrund einer mittelfristigen Planung derzeit noch keine Beschlussfähigkeit erlangt.
 

 

 

II.    Evaluation der Personalbedarfsbemessung für den Dispositionsbetrieb der integrierten Leitstelle Lübeck Anlage 2
 

Aufbauend auf der 2020 von der LUELF & RINKE Sicherheitsberatung durchgeführten Organisationsuntersuchung hat die Fa. Lülf+ GmbH die damaligen Bemessungsergebnisse evaluiert. Im Ergebnis wurde eine Steigerung der Besetzungszeiten der Einsatzleitplätze aufgrund eines gestiegenen Anruf- und Einsatzaufkommens gegenüber der Sollbesetzungszeit 2020 an allen Wochentagen festgestellt (Anlage 2, S. 39).
Die sich daraus ergebenden Personalbedarfe sind in den nachstehenden Erläuterungen zum Gutachten „Personalwirtschaft Berufsfeuerwehr Anlage 3“ dargestellt.             

 

 

 

III:   Personalwirtschaft Berufsfeuerwehr Anlage 3

 

Von der Firma Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH wurden die Stellenbedarfe unter Berücksichtigung notwendiger personalwirtschaftlicher Parameter (in einer prognostischen Betrachtung) zur Sicherstellung der Funktionsbesetzung ermittelt. Grundlage ist der Feuerwehrbedarfsplan 2022 (Anlage 1). Die Ergebnisse des Gutachtens zur „Evaluation der Personalbedarfsbemessung für den Dispositionsbetrieb der integrierten Leitstelle Lübeck“ (Anlage 2) wurden ebenfalls berücksichtigt.
Zur Ermittlung der tatsächlichen Verfügbarkeit der Mitarbeitenden (Nettoarbeitszeit) wird deren Bruttoarbeitszeit um diverse Abwesenheitszeiten bereinigt. Mit der Anwendung des sich daraus ergebenden Personalfaktors wird sichergestellt, dass sämtliche Funktionsstellen besetzt werden können (Übersicht in der Anlage 3, S. 10).

Die voraussichtlich ab 2024 beabsichtigte Umsetzung der EU-Richtlinie zum Vaterschaftsurlaub ist in die Berechnung des Personalfaktors noch nicht eingeflossen. 

Zur Berechnung des Personalbedarfes der Wachabteilungen sind weitere Abwesenheiten bzw. Sonderstunden zu berücksichtigen, die zum rechnerisch ermittelten Personalfaktor hinzuzurechnen sind. Dabei handelt es sich um zusätzliche Abwesenheiten, die nicht personenbezogen, sondern in Abhängigkeit der Funktionsvorhaltung entstehen (Verfügerdienste, Übergabezeiten, Sonderstunden (Anlage 3, S. 11).

 

Personalmehrbedarf in den Wachabteilungen
In der kurz- bis mittelfristigen Variante ergibt sich für die Wachabteilungen (ohne Führungsdienste und Leitstelle) aufgrund der Neuberechnung mit einem insgesamt höheren Personalfaktor ein Personalmehrbedarf in Höhe von 24,2 VZÄ. Die kurz- bis mittelfristige Variante beschreibt den Zustand ohne Konzentration von Sonderfahrzeugen in einem Neubau der Feuerwache 4, d. h. ohne eine mögliche Einsparung von 2 Funktionen für die Besetzung von Sonderfahrzeugen (Anlage 3, S. 12).
 

Der für die Wachabteilungen ermittelte Personalbedarf GESAMT von 266,2 VZÄ beinhaltet u. a. die Abwesenheitszeiten von 11 Langzeiterkrankten. Zur Klärung der Vorgehensweise mit Langzeiterkrankten soll eine Arbeitsgruppe bestehend aus dem Bereich Feuerwehr und dem Bereich Personal eingerichtet werden. Das Ergebnis der Arbeitsgruppe soll dann als Grundlage für evtl. Anpassungen im Stellenplan zur Kompensation von Abwesenheitszeiten der Langzeiterkrankten herangezogen werden. Die stellenplanmäßige Umsetzung erfolgt in Abhängigkeit vom Arbeitsgruppenergebnis in einem gesonderten Verfahren. Der dargestellte Personalmehrbedarf von 24,2 VZÄ reduziert sich daher zunächst um diese 11 VZÄ auf 13,2 VZÄ. Zur Kompensation des verbliebenen Mehrbedarfs sollen in den nächsten Stellenplanverfahren 14 Planstellen geschaffen werden.


Im Falle der Konzentration von Sonderfahrzeugen in einem Neubau der Feuerwache 4 mit entsprechender Einsparung von 2 Funktionen (langfristige Variante) reduziert sich der Personalmehrbedarf um 11 VZÄr die Besetzung von Sonderfahrzeugen auf 13,2 VZÄ (Anlage 3, S. 13).

Um die Anzahl der Notfallsanitäter:innen konstant zu halten, werden jährlich 8 Beamt:innen aus dem „mittleren Dienst“ mit der Vollausbildung zum Notfallsanitäter starten und innerhalb einer dreijährigen Ausbildungszeit insgesamt 59 Wochen vom Einsatzdienst abwesend sein. Diese in Ausbildung zum Notfallsantitäter / zur Notfallsanitäterin befindlichen Beamt:innen sind personell den Funktionsstellen der Wachabteilung zugeordnet.hrend dieser Ausbildungszeiten entstehen dadurch personelle Unterbesetzungen in den Wachabteilungen, die es zu kompensieren gilt.
Unter Berücksichtigung des Urlaubs und der weiteren Ausfallzeiten (Krankheit etc.) sind für „jede Auszubildende / jeden Auszubildenden“ rund 1,28 VZÄ in den Wachabteilungen vorzusehen. Somit ist das Personal der Wachabteilungen zur Kompensation der Abwesenheiten insg. um 10,2 VZÄ zu erhöhen (1,28 VZÄ x 8). Derzeit sind bereits 6 VZÄ hierfür vorgesehen, sodass zukünftig weitere 4,2 VZÄ im Stellenplan der Wachabteilungen vorzusehen sind (Anlage 3, S. 15).

 

Personalmehrbedarf in der Leitstelle
In der kurzfristigen Variante ergibt sich für die Leitstelle aufgrund der Neuberechnung der Personalwirtschaft mit einem insgesamt höheren Personalfaktor ein Personalmehrbedarf in Höhe von 3,3 VZÄ. Hinzu kommt die durch die Evaluation der Personalbedarfsbemessung 2022 festgestellte Ausweitung und Anpassung der Tischbesetzung mit weiteren 6,1 VZÄ.
Folgende stellenplanmäßige Umsetzung ist vorgesehen:
Aufgrund der Neuberechnung der Personalwirtschaft:

1 Planstelle Schichtführer

2 Planstellen Disposition

Aufgrund der Ausweitung der Tischbesetzzeiten

6 Planstellen in der Disposition

 

Der Gesamtpersonalbedarf (VZÄ) und der Mehrbedarf (VZÄ) sind für die Wachabteilungen und die Leitstelle in der Anlage 3, S. 19 dargestellt.

 

 

 

IV:   Ergänzende Erläuterungen zu Beschlussvorschlag 1

 

Derzeit befindet sich die Vorlage VO/2022/11745 „Gemeinsame kooperative Leitstelle mit der Polizei in einem Neubau der Feuerwache 2 und Neubau der Notfallsanitäterschule“ im Gremienverfahren. Sie beinhaltet u. a. auch die Deckung der im Kapitel 4 des Feuerwehrbedarfsplans aufgezeigten Raumbedarfe, sowie weiterer Raumbedarfe, die sich aus den erforderlichen Stellenschaffungen ergeben.

 

Ein direkter Vergleich zwischen dem Feuerwehrbedarfsplan 2001 und dem Feuerwehrbedarfsplan 2022 lässt sich aufgrund diverser zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen an dieser Stelle nur schwer darstellen. Neben diversen strukturellen Veränderungen im Bereich Feuerwehr haben sich beispielhalft das Wirtschaftlichkeitsgutachten, mehrere Gutachten zur Personalbemessung der Einsatzleitstelle, die Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie und die Einführung des 24-Stunden-Schichtdienstes auf den Betrieb der Feuerwehr ausgewirkt.

 

 

 

 

 

 

 

  1.                Zu Beschlussvorschlag 2:

    I.    Auswirkungen auf den Stellenplan
     

Die unmittelbaren Auswirkungen auf die Stellenplanverfahren der Jahre 2024 bis 2026, in denen Stellenneuschaffungen vorgesehen sind sind unter Beschlussvorschlag 2 dargestellt.

Die Kompensation von Langzeiterkrankten (s. Erläuterung zu Beschlussvorschlag 1 / Personalmehrbedarf in den Wachabteilungen) und eine mögliche Stellenreduzierung infolge einer Verlagerung von Sonderfahrzeugen in einen Neubau der Feuerwache 4 (s. Erläuterung zu Beschlussvorschlag 3) sind noch nicht enthalten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Aufgrund der Komplexität wird auf die Anlage „Finanzielle Auswirkungen“ verzichtet und eine auf die Personalaufwendungen begrenzte Darstellung nachfolgend vorgenommen. Hierfür wurden die für die Haushaltsaufstellung für 2023 herausgegebenen Personalkosten­durch­schnittswerte inkl. Folgekosten herangezogen. Die stellenplanmäßige Umsetzung der unter Beschlussvorschlag 2 dargestellten Planstellenneuschaffungen ist über einen Zeitraum von drei Jahren vorgesehen. Die beschriebenen Neuschaffungen führen zu strukturellen Personalkosten, die zu Lasten des Haushalts in den kommenden Jahren gehen. Die Möglichkeiten der Refinanzierung sind für einzelnen Neuschaffungen unterschiedlich gelagert und werden über den Kosten-Leistungs-Nachweis (KLN) eingebracht und verhandelt.

 

Refinanzierungsbeträge sind nur dann in konkreten Eurobeträgen aufgenommen worden, wenn deren Leistungen geklärt sind. Auf angestrebte Refinanzierungen wird hingewiesen, ohne einen konkreten Eurobetrag aufzunehmen.

 

Vorgesehene Stellenneuschaffungen ab 2024:

 

Neuberechnung der Personalwirtschaft (Personalfaktor) in der Leitstelle

1 Planstelle A 9 Z: 1 * 74.700 € = 74.700 € r 6 Monate =  37.350 €
2 Planstellen A 9:    2 * 74.700 €  = 149.400 €   r 6 Monate =  74.700 €

       Summe:     = 112.050 €


60 % = 67.230 € werden durch die Krankenkassen (Kostenträger des Rettungsdienstes) refinanziert.

 

Ausweitung der Tischbesetztzeiten in der Leitstelle
6 Planstellen A 9: 6 * 74.700 € = 448.200 € r 6 Monate = 224.100 €
 

Eine teilweise Refinanzierung durch die Krankenkassen (Kostenträger des Rettungsdienstes) wird angestrebt.


Kompensation Ausbildung Notfallsanitäter:in
4 Planstellen A 7: 4 * 57.690 € = 230.760 € r 6 Monate = 115.380 €

 

Eine teilweise Refinanzierung durch die Krankenkassen (Kostenträger des Rettungsdienstes) wird angestrebt.

 

r das Jahr 2024 wird mit einer durchschnittlichen Stellenbesetzung von 6 Monaten kalkuliert. Daraus ergibt sich für 2024 ein Personalkostenmehrbedarf von 451.530 €.
Ab 2025 beträgt der jährliche rechnerische Mehrbedarf 903.060 €, wovon mindestens 134.460 € von den Kostenträgern des Rettungsdienstes refinanziert werden. Eine höhere Refinanzierung wird angestrebt.

 

Vorgesehene Stellenneuschaffungen 2025:

 

Neuberechnung der Personalwirtschaft (Personalfaktor) in den Wachabteilungen
1 Planstelle A 8: 1 * 66.590 € = 66.590 € r 3 Monate = 16.648 €
4 Planstellen A 9:    4 * 74.700 €  = 298.800 €   r 3 Monate = 74.700 €
       Summe:     = 91.348 €

 

30 % anteilige Tätigkeit im Rettungsdienst = 27.404 € werden durch die Krankenkassen (Kostenträger des Rettungsdienstes) refinanziert.

 

Funktionserhöhung Führungsassistent:in

5 Planstellen A 9: 5 * 74.700 € = 373.500 € r 3 Monate = 93.375 €
 

r das Jahr 2025 wird mit einer durchschnittlichen Stellenbesetzung von 3 Monaten nach Abschluss der Ausbildung kalkuliert. Daraus ergibt sich für 2025 ein Personalkostenmehr­bedarf von 184.723 €. Ab 2026 beträgt der jährliche rechnerische Mehrbedarf 738.890 €, wovon 109.617 € durch die Kostenträger des Rettungsdienstes refinanziert werden.


Vorgesehene Stellenneuschaffungen 2026:

 

Neuberechnung der Personalwirtschaft (Personalfaktor)

9 Planstellen A 8: 9 * 66.590 € = 599.310 € r 3 Monate = 149.828 €
 

30 % anteilige Tätigkeit im Rettungsdienst = 44.948 € werden durch die Krankenkassen (Kostenträger des Rettungsdienstes) refinanziert.

 

r das Jahr 2026 wird mit einer durchschnittlichen Stellenbesetzung von 3 Monaten nach Abschluss der Ausbildung kalkuliert. Daraus ergibt sich für 2026 ein Personalkostenmehr­bedarf von 149.828 €. Ab 2027 beträgt der jährliche rechnerische Mehrbedarf 599.310 €, wovon 179.793 € refinanziert werden.

 

 

 

II.    Gesamtübersicht der finanziellen Auswirkungen durch Stellenneuschaffungen

 

 

2024

 

2025

 

2026

 

2027

 

Neuschaffungsgrund

Kosten

refinanz.

Kosten

refinanz.

Kosten

refinanz.

Kosten

refinanz.

Pers.Wirtsch. Leitst.

 

 

 

 

 

 

 

 

1 Planstelle A 9 Z

37.350 €

22.410 €

74.700 €

44.820 €

74.700 €

44.820 €

74.700 €

44.820 €

2 Planstellen A 9

74.700 €

44.820 €

149.400 €

89.640 €

149.400 €

89.640 €

149.400 €

89.640 €

Tischbes.Zeiten Leitst.

 

 

 

 

 

 

 

 

6 Plansstellen A 9   *)

224.100 €

 

448.200 €

 

448.200 €

 

448.200 €

 

Ausbild. Notfallsani.

 

 

 

 

 

 

 

 

4 Planstellen A 7  *)

115.380 €

 

230.760 €

 

230.760 €

 

230.760 €

 

Pers.Wirtsch. Wachabt.

 

 

 

 

 

 

 

 

1 Planstelle A 8

 

 

16.648 €

4.994 €

66.590 €

19.977 €

66.590 €

19.977 €

4 Planstellen A 9

 

 

74.700 €

22.410 €

298.800 €

89.640 €

298.800 €

89.640 €

9 Planstellen A 8

 

 

 

 

149.828 €

44.948 €

599.310 €

179.793 €

hrungsassistent

 

 

 

 

 

 

 

 

5 Planstellen A 9

 

 

93.375 €

 

373.500 €

 

373.500 €

 

Summe

451.530 €

67.230 €

1.087.783 €

161.864 €

1.791.778 €

289.025 €

2.241.260 €

423.870 €

 

*) teilweise Refinanzierung wird angestrebt. Die Höhe steht noch nicht fest.

 

Refinanzierungsbeträge sind auch hier nur dann in konkreten Eurobeträgen aufgenommen worden, wenn deren Leistungen geklärt sind. Auf angestrebte „teilweise“ Refinanzierungen wird nur hingewiesen, ohne einen konkreten Eurobetrag aufzunehmen

 

Die Kompensation der bisher herausgenommenen Langzeiterkrankten kann erst nach Vorlage eines Ergebnisses der gemeinsamen Arbeitsgruppe stellenplanmäßig geordnet werden. Ebenso kann eine Reduzierung von Planstellen aufgrund einer Kürzung der Funktionsstellen für Sonderfahrzeuge erst nach einem möglichen Neubau der Feuerwache 4 geordnet werden.

 

C. Zu Beschlussvorschlag 3:

 Prüfauftrag zur Verlagerung des Standortes der Feuerwache 4
 

Im Jahr 2021 traten im Bereich St. Getrud insgesamt 413 zeitkritische Einsätze auf, bei denen die Hilfsfristen respektive Planungsziele nicht erreicht werden konnten. Zur künftigen Verbesserung der Gebietsabdeckung im östlichen Kernbereich durch die Berufsfeuerwehr (insb. St. Gertrud) ist eine mittelfristige Verlagerung des Standortes der Feuerwache 4 in den Bereich der Wesloer Straße / Kirschenallee/ Schlutuper Straße zu prüfen.

Eine Abdeckung des Stadtteils Schlutup in spätestens 10 Minuten wäre auch von diesem Standort gegeben. Dieses ist aufgrund der leistungsstarken Freiwilligen Feuerwehr, der angesetzten Planungsziele im Stadtteil Schlutup sowie der baulichen Handlungsbedarfe, möglich. Da an der Feuerwache 4 weiterhin nur 6 Funktionen vorgehalten werden, wäre eine Abdeckung dieser Bereiche jedoch weiterhin nicht vollständig in entsprechender Funktionsstärke gegeben. Eine Erhöhung der Funktionsstärke erscheint aufgrund des kleinen Bereichs und der Gesamtbetrachtung des Stadtgebiets nicht bedarfsgerecht (s. auch Anlage 1 Kapitel 5.4 S. 115 / Grundschutz 2. Spiegelpunkt). Ein Eintreffen von der Feuerwache 2 wäre jedoch in den Folgeminuten gegeben, sodass diese Maßnahme eine bedarfsdeckende Kompensation darstellt.

Unter Beteiligung des Bereichs Liegenschaften werden derzeit in Frage kommende Grundstücke im Bereich Wesloer Straße / Kirschenallee/ Schlutuper Straße eruiert.

 

Durch einen Neubau der Feuerwache 4 würde sich zusätzlich die Möglichkeit zur Unterbringung von Sonderfahrzeugen ergeben. Hierdurch kann die erschöpfte Stellplatzanzahl an der Feuerwache 1 behoben werden bzw. die notwendige Stellplatzanzahl für den Neubau der Feuerwache 2 reduziert werden (Vorteile aufgrund der begrenzten Grundstücksgröße am IST-Standort für den Neubau). Außerdem ergibt sich hierdurch eine mögliche Optimierung für die Funktionsbesetzung durch Einsparung von 2 Funktionsstellen, entsprechend ca. 11 Planstellen. Bei Unterbringung der Sonderfahrzeuge an der Feuerwache 4 können sie im Einsatzfall durch die Wachabteilung besetzt werden. An der Feuerwache 1 besteht diese Besetzungsmöglichkeit aufgrund der höheren Beanspruchung nicht (s. Abschnitt 5.4 / auch: Anlage 3, S. 13).

 

Ein weiterer Vorteil könnte sich durch die Verlagerung des Standorts für den Rettungsdienst ergeben. In beck werden regelmäßig Bereitstellungseinsätze zur Gebietsabdeckung im

Rettungsdienst erforderlich, wenn in Teilen der Stadt keine Rettungsmittel für Notfalleinsätze zur Verfügung stehen. Hierfür werden überwiegend der Gustav-Radbruch-Platz und die Kreuzwegbrücke verwendet. Ein Großteil dieser Bereitstellungseinsätze wird durch die RTW der Feuerwache 4 übernommen. Zukünftig könnte dies durch die zentralere Lage und deutlich bessere Gebietsabdeckung des neuen Standorts seltener erforderlich werden.

 

Mit der Verlagerung der Feuerwache 4 ist jedoch auch ein Nachteil verbunden. Die Ausrückzeit des Hilfeleistungsbootes am bisherigen Standort würde sich verzögern. Diese Verzögerung muss gerade in Bezug auf die Menschenrettung in den Bereichen Innenstadt und Travemünde betrachtet werden. Für die Innenstadt ist mit der rund um die Uhr besetzten Tauchereinheit der Berufsfeuerwehr jederzeit eine schnelle Menschenrettung optimal gewährleistet. Das Hilfeleistungsboot als unterstützende Arbeitsplattform ist somit nicht direkt relevant für die Hilfsfrist. In Travemünde schlägt Lülf+ die zusätzliche Indienststellung eines im Wasser liegenden Rettungs- bzw. Mehrzweckbootes vor, welches durch die Freiwillige Feuerwehr Travemünde besetzt wird (s. Anlage 1 Kapitel 6.1. S. 138). Mit dieser ergänzenden Maßnahme ist es vertretbar, die Feuerwache 4 zu verlagern und das Hilfeleistungslöschboot am bisherigen Liegeplatz zu belassen. Gleichzeitig eröffnet die Verlagerung der Feuerwache 4 aber auch die Möglichkeit das Hilfeleistungsboot an einem anderen Liegeplatz zu verlegen und den bisherigen Standort der Feuerwache 4 in Gänze aufzugeben. Hier könnten sich beispielsweise Synergien am Skandinavienkai ergeben, die zu prüfen sind. 



Anlagen

Anlage 1: Feuerwehrbedarfsplan der Hansestadt Lübeck

Anlage 2: Gutachten „Evaluation der Personalbedarfsbemessung für den Dispositionsbetrieb der integrier­ten Leitstelle Lübeck“

Anlage 3: Gutachten „Personalwirtschaft Berufsfeuerwehr“
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Feuerwehrbedarfsplan der Hansestadt Lübeck (8209 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Evaluation der Personalbedarfsbemessung für den Dispositionsbetrieb der integrierten Leitstelle Lübeck (1701 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Personalwirtschaft Feuerwehr (941 KB)