| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.01.2023 |
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SI/2023/339 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Mitteilungen der Vorsitzenden |
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| Ö 3.2 |
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Mitteilungen der Fachbereichsleitung |
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| Ö 3.2.1 |
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Sachstand Bürgerservice |
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| Ö 3.2.2 |
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Feuerlöschteiche |
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| Ö 3.2.3 |
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Gefahrenabwehr bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen |
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| Ö 3.2.4 |
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Wakenitzwanderweg |
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| Ö 3.2.5 |
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Datenschutz beim Auslesen der Daten Geschwindigkeitsüberwachung |
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| Ö 3.3 |
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Beantwortung von Anfragen |
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| Ö 3.3.1 |
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AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Schutz von Wildtieren vor freilaufenden Hunden |
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VO/2023/11864 |
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| Ö 3.3.2 |
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AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Ausstattung des kommunalen Ordnungsdienstes und Waffenaufsicht durch den kommunalen Ordnungsdienst |
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VO/2023/11865 |
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| Ö 3.3.3 |
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Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Wiedervernässung des Krummesser Moores |
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VO/2023/11882 |
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| Ö 3.3.4 |
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Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Fachgerechter Abbau von Wildschutzzäunen |
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VO/2023/11883 |
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| Ö 3.3.5 |
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Anfrage AM Steffen (AfD): Worin bestand die chemische Belastung des Bodens, die zu einer Verzögerung des Baufortschrittes der Begegnungstätte führte. |
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| Ö 3.4 |
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Neue Anfragen |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Bericht zum interfraktionellen Antrag: VO/2022/10782 SPD+CDU: Keine Fütterung von wildlebenden Tieren (Anlage liegt vor und wird nachgereicht) |
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VO/2023/11807 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 6.1 |
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SPD+FW&GAL: Austauschantrag zu 10.10 "Städtischen Masterplan Klimaschutz"
(Überweisung in den USO mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.) |
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VO/2022/11480-01 |
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| Ö 6.2 |
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CDU: Neue Regelungen für den Grünstrand (Überweisung in den Wirtschaftsausschuss/KBT (federf.) und USO mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.) |
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VO/2022/11497 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, bis zum November des laufenden Jahres Eckpunkte für ein Konzept mit unterschiedlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation am Grünstrand und am Kurstrand in Travemünde vorzulegen. Die Situation ist in der laufenden Saison erneut dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Grünstrand und auch auf dem Kurstrand zuletzt häufiger Gruppen dadurch auffallen, - dass gegrillt wird und / oder Zelte errichtet werden, - dabei anfallender Müll einfach liegengelassen wird, - Strandbesucher, Strandkorbvermieter, Passanten und Gäste angrenzender Gastronomie-Betriebe bepöbelt und bedroht werden, - dass mittlerweile sogar auf der Kurpromenade und benachbarten Grünflächen (Brügmanngarten und Eselswiese) decken, Gaskocher u.s.w ausgebreitet werden. Dem ist entgegenzuwirken. Der Bürgermeister wird aufgefordert, - an der Aufstellung des Konzeptes mindestens den Kurbetrieb, das Ordnungsamt und das Polizeirevier Travemünde zu beteiligen;
- zu prüfen, ob die Ausweisung des Grünstrandes als städtische Parkanlage statt als (Grün-)Strand erforderlich und geeignet ist, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, auf der den beschriebenen Missständen wirksam abgeholfen werden kann;
- zu prüfen, ob im Zusammenhang damit auch die bestehende Strandsatzung anzupassen ist;
- die Ausweisung des nördlichen Teils der Kaiserallee als temporäre Einbahnstraße aufzuheben und ein generelles Parkverbot in diesem Bereich anzuordnen.
Besonderes Augenmerk soll dabei darauf gerichtet werden, dass a) auf dem gesamten Grünstrand das Grillen untersagt wird und bestehende gemauerte Grillstellen zurückgebaut werden; b) auf dem gesamten Grünstrand und Kurstrand das Mitbringen und Aufstellen von Zelten, Strandmuscheln, größeren Sonnenschirmen, Strandliegen und vergleichbaren Gegenständen spätestens ab Sonnenuntergang verboten und auch tatsächlich unterbunden wird; c) das Ablegen, Ausbreiten und auch nur vorübergehenden Lagern von Gegenständen wie Gaskochern, Decken, Picknickbedarfsartikel, etc. auf der Promenade und Grünflächen in deren Umfeld (etwa im Brügmanngarten und Eselswiese) unterbunden wird; d) dass das Zurücklassen von Müll und / oder Gegenständen der unter b) bezeichneten Art verboten wird und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird; e) im gesamten Badebereich vor dem Grün- und Kurstrand die Nutzung von Motorbooten, ausgenommen der Boote der DLRG oder von Rettungsdiensten, verboten und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird; f) Zuwiderhandlungen gegen a) bis e) als Ordnungswidrigkeiten mit spürbaren Bußgeldern belegt werden, die dann auch ab dem erstmaligen verstoß verhängt werden sollen; g) das einseitige Parken auf dem nördlichen Teil der Kaiserallee unterbunden wird, etwa durch Aufhebung der saisonalen Einbahnstraßenregelung und Durchsetzung eines dort anzuordnenden Parkverbotes. Der Bürgermeister möge der Bürgerschaft bis zur Novembersitzung ein Konzept zumindest mit diesen wesentlichen Eckpunkten und entsprechende Satzungs- oder Satzungsänderungsentwürfe entgegenbringen
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29.09.2022 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.14 - an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen |
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Der Vorsitzende schließt an dieser Stelle den öffentlichen Teil der Sitzung um 18.50 Uhr um in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung einzutreten und erklärt, dass Bürgermeister Lindenau die Teilnahme von Herrn Groth im nichtöffentlichen Teil der Sitzung angekündigt habe. Es erfolgt kein Einwand seitens der Bürgerschaft.
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14.11.2022 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 6.2 - zurückgestellt |
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Der TOP wurde bei Eintritt in die Tagesordnung vertagt.
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15.11.2022 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.4 - zurückgestellt |
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Beschluss: Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, bis zum November des laufenden Jahres Eckpunkte für ein Konzept mit unterschiedlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation am Grünstrand und am Kurstrand in Travemünde vorzulegen. Die Situation ist in der laufenden Saison erneut dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Grünstrand und auch auf dem Kurstrand zuletzt häufiger Gruppen dadurch auffallen, - dass gegrillt wird und / oder Zelte errichtet werden, - dabei anfallender Müll einfach liegengelassen wird, - Strandbesucher, Strandkorbvermieter, Passanten und Gäste angrenzender Gastronomie-Betriebe bepöbelt und bedroht werden, - dass mittlerweile sogar auf der Kurpromenade und benachbarten Grünflächen (Brügmanngarten und Eselswiese) decken, Gaskocher u.s.w ausgebreitet werden. Dem ist entgegenzuwirken. Der Bürgermeister wird aufgefordert, - an der Aufstellung des Konzeptes mindestens den Kurbetrieb, das Ordnungsamt und das Polizeirevier Travemünde zu beteiligen;
- zu prüfen, ob die Ausweisung des Grünstrandes als städtische Parkanlage statt als (Grün-)Strand erforderlich und geeignet ist, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, auf der den beschriebenen Missständen wirksam abgeholfen werden kann;
- zu prüfen, ob im Zusammenhang damit auch die bestehende Strandsatzung anzupassen ist;
- die Ausweisung des nördlichen Teils der Kaiserallee als temporäre Einbahnstraße aufzuheben und ein generelles Parkverbot in diesem Bereich anzuordnen.
Besonderes Augenmerk soll dabei darauf gerichtet werden, dass a) auf dem gesamten Grünstrand das Grillen untersagt wird und bestehende gemauerte Grillstellen zurückgebaut werden; b) auf dem gesamten Grünstrand und Kurstrand das Mitbringen und Aufstellen von Zelten, Strandmuscheln, größeren Sonnenschirmen, Strandliegen und vergleichbaren Gegenständen spätestens ab Sonnenuntergang verboten und auch tatsächlich unterbunden wird; c) das Ablegen, Ausbreiten und auch nur vorübergehenden Lagern von Gegenständen wie Gaskochern, Decken, Picknickbedarfsartikel, etc. auf der Promenade und Grünflächen in deren Umfeld (etwa im Brügmanngarten und Eselswiese) unterbunden wird; d) dass das Zurücklassen von Müll und / oder Gegenständen der unter b) bezeichneten Art verboten wird und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird; e) im gesamten Badebereich vor dem Grün- und Kurstrand die Nutzung von Motorbooten, ausgenommen der Boote der DLRG oder von Rettungsdiensten, verboten und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird; f) Zuwiderhandlungen gegen a) bis e) als Ordnungswidrigkeiten mit spürbaren Bußgeldern belegt werden, die dann auch ab dem erstmaligen verstoß verhängt werden sollen; g) das einseitige Parken auf dem nördlichen Teil der Kaiserallee unterbunden wird, etwa durch Aufhebung der saisonalen Einbahnstraßenregelung und Durchsetzung eines dort anzuordnenden Parkverbotes. Der Bürgermeister möge der Bürgerschaft bis zur Novembersitzung ein Konzept zumindest mit diesen wesentlichen Eckpunkten und entsprechende Satzungs- oder Satzungsänderungsentwürfe entgegenbringen
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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17.01.2023 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.3 - zurückgestellt |
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Beschluss: Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, bis zum November des laufenden Jahres Eckpunkte für ein Konzept mit unterschiedlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation am Grünstrand und am Kurstrand in Travemünde vorzulegen. Die Situation ist in der laufenden Saison erneut dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Grünstrand und auch auf dem Kurstrand zuletzt häufiger Gruppen dadurch auffallen, - dass gegrillt wird und / oder Zelte errichtet werden, - dabei anfallender Müll einfach liegengelassen wird, - Strandbesucher, Strandkorbvermieter, Passanten und Gäste angrenzender Gastronomie-Betriebe bepöbelt und bedroht werden, - dass mittlerweile sogar auf der Kurpromenade und benachbarten Grünflächen (Brügmanngarten und Eselswiese) decken, Gaskocher u.s.w ausgebreitet werden. Dem ist entgegenzuwirken. Der Bürgermeister wird aufgefordert, - an der Aufstellung des Konzeptes mindestens den Kurbetrieb, das Ordnungsamt und das Polizeirevier Travemünde zu beteiligen;
- zu prüfen, ob die Ausweisung des Grünstrandes als städtische Parkanlage statt als (Grün-)Strand erforderlich und geeignet ist, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, auf der den beschriebenen Missständen wirksam abgeholfen werden kann;
- zu prüfen, ob im Zusammenhang damit auch die bestehende Strandsatzung anzupassen ist;
- die Ausweisung des nördlichen Teils der Kaiserallee als temporäre Einbahnstraße aufzuheben und ein generelles Parkverbot in diesem Bereich anzuordnen.
Besonderes Augenmerk soll dabei darauf gerichtet werden, dass a) auf dem gesamten Grünstrand das Grillen untersagt wird und bestehende gemauerte Grillstellen zurückgebaut werden; b) auf dem gesamten Grünstrand und Kurstrand das Mitbringen und Aufstellen von Zelten, Strandmuscheln, größeren Sonnenschirmen, Strandliegen und vergleichbaren Gegenständen spätestens ab Sonnenuntergang verboten und auch tatsächlich unterbunden wird; c) das Ablegen, Ausbreiten und auch nur vorübergehenden Lagern von Gegenständen wie Gaskochern, Decken, Picknickbedarfsartikel, etc. auf der Promenade und Grünflächen in deren Umfeld (etwa im Brügmanngarten und Eselswiese) unterbunden wird; d) dass das Zurücklassen von Müll und / oder Gegenständen der unter b) bezeichneten Art verboten wird und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird; e) im gesamten Badebereich vor dem Grün- und Kurstrand die Nutzung von Motorbooten, ausgenommen der Boote der DLRG oder von Rettungsdiensten, verboten und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird; f) Zuwiderhandlungen gegen a) bis e) als Ordnungswidrigkeiten mit spürbaren Bußgeldern belegt werden, die dann auch ab dem erstmaligen verstoß verhängt werden sollen; g) das einseitige Parken auf dem nördlichen Teil der Kaiserallee unterbunden wird, etwa durch Aufhebung der saisonalen Einbahnstraßenregelung und Durchsetzung eines dort anzuordnenden Parkverbotes. Der Bürgermeister möge der Bürgerschaft bis zur Novembersitzung ein Konzept zumindest mit diesen wesentlichen Eckpunkten und entsprechende Satzungs- oder Satzungsänderungsentwürfe entgegenbringen
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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14.02.2023 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.2 - zurückgestellt |
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Beschluss: Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, bis zum November des laufenden Jahres Eckpunkte für ein Konzept mit unterschiedlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation am Grünstrand und am Kurstrand in Travemünde vorzulegen. Die Situation ist in der laufenden Saison erneut dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Grünstrand und auch auf dem Kurstrand zuletzt häufiger Gruppen dadurch auffallen, - dass gegrillt wird und / oder Zelte errichtet werden, - dabei anfallender Müll einfach liegengelassen wird, - Strandbesucher, Strandkorbvermieter, Passanten und Gäste angrenzender Gastronomie-Betriebe bepöbelt und bedroht werden, - dass mittlerweile sogar auf der Kurpromenade und benachbarten Grünflächen (Brügmanngarten und Eselswiese) decken, Gaskocher u.s.w ausgebreitet werden. Dem ist entgegenzuwirken. Der Bürgermeister wird aufgefordert, - an der Aufstellung des Konzeptes mindestens den Kurbetrieb, das Ordnungsamt und das Polizeirevier Travemünde zu beteiligen;
- zu prüfen, ob die Ausweisung des Grünstrandes als städtische Parkanlage statt als (Grün-)Strand erforderlich und geeignet ist, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, auf der den beschriebenen Missständen wirksam abgeholfen werden kann;
- zu prüfen, ob im Zusammenhang damit auch die bestehende Strandsatzung anzupassen ist;
- die Ausweisung des nördlichen Teils der Kaiserallee als temporäre Einbahnstraße aufzuheben und ein generelles Parkverbot in diesem Bereich anzuordnen.
Besonderes Augenmerk soll dabei darauf gerichtet werden, dass a) auf dem gesamten Grünstrand das Grillen untersagt wird und bestehende gemauerte Grillstellen zurückgebaut werden; b) auf dem gesamten Grünstrand und Kurstrand das Mitbringen und Aufstellen von Zelten, Strandmuscheln, größeren Sonnenschirmen, Strandliegen und vergleichbaren Gegenständen spätestens ab Sonnenuntergang verboten und auch tatsächlich unterbunden wird; c) das Ablegen, Ausbreiten und auch nur vorübergehenden Lagern von Gegenständen wie Gaskochern, Decken, Picknickbedarfsartikel, etc. auf der Promenade und Grünflächen in deren Umfeld (etwa im Brügmanngarten und Eselswiese) unterbunden wird; d) dass das Zurücklassen von Müll und / oder Gegenständen der unter b) bezeichneten Art verboten wird und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird; e) im gesamten Badebereich vor dem Grün- und Kurstrand die Nutzung von Motorbooten, ausgenommen der Boote der DLRG oder von Rettungsdiensten, verboten und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird; f) Zuwiderhandlungen gegen a) bis e) als Ordnungswidrigkeiten mit spürbaren Bußgeldern belegt werden, die dann auch ab dem erstmaligen verstoß verhängt werden sollen; g) das einseitige Parken auf dem nördlichen Teil der Kaiserallee unterbunden wird, etwa durch Aufhebung der saisonalen Einbahnstraßenregelung und Durchsetzung eines dort anzuordnenden Parkverbotes. Der Bürgermeister möge der Bürgerschaft bis zur Novembersitzung ein Konzept zumindest mit diesen wesentlichen Eckpunkten und entsprechende Satzungs- oder Satzungsänderungsentwürfe entgegenbringen
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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21.03.2023 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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Beschluss: Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, bis zum November des laufenden Jahres Eckpunkte für ein Konzept mit unterschiedlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation am Grünstrand und am Kurstrand in Travemünde vorzulegen. Die Situation ist in der laufenden Saison erneut dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Grünstrand und auch auf dem Kurstrand zuletzt häufiger Gruppen dadurch auffallen, - dass gegrillt wird und / oder Zelte errichtet werden,
- dabei anfallender Müll einfach liegengelassen wird,
- Strandbesucher, Strandkorbvermieter, Passanten und Gäste angrenzender Gastronomie-Betriebe bepöbelt und bedroht werden,
- dass mittlerweile sogar auf der Kurpromenade und benachbarten Grünflächen (Brügmanngarten und Eselswiese) decken, Gaskocher u.s.w ausgebreitet werden.
Dem ist entgegenzuwirken. Der Bürgermeister wird aufgefordert, - an der Aufstellung des Konzeptes mindestens den Kurbetrieb, das Ordnungsamt und das Polizeirevier Travemünde zu beteiligen;
- zu prüfen, ob die Ausweisung des Grünstrandes als städtische Parkanlage statt als (Grün-)Strand erforderlich und geeignet ist, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, auf der den beschriebenen Missständen wirksam abgeholfen werden kann;
- zu prüfen, ob im Zusammenhang damit auch die bestehende Strandsatzung anzupassen ist;
- die Ausweisung des nördlichen Teils der Kaiserallee als temporäre Einbahnstraße aufzuheben und ein generelles Parkverbot in diesem Bereich anzuordnen.
Besonderes Augenmerk soll dabei darauf gerichtet werden, dass a) auf dem gesamten Grünstrand das Grillen untersagt wird und bestehende gemauerte Grillstellen zurückgebaut werden; b) auf dem gesamten Grünstrand und Kurstrand das Mitbringen und Aufstellen von Zelten, Strandmuscheln, größeren Sonnenschirmen, Strandliegen und vergleichbaren Gegenständen spätestens ab Sonnenuntergang verboten und auch tatsächlich unterbunden wird; c) das Ablegen, Ausbreiten und auch nur vorübergehenden Lagern von Gegenständen wie Gaskochern, Decken, Picknickbedarfsartikel, etc. auf der Promenade und Grünflächen in deren Umfeld (etwa im Brügmanngarten und Eselswiese) unterbunden wird; d) dass das Zurücklassen von Müll und / oder Gegenständen der unter b) bezeichneten Art verboten wird und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird; e) im gesamten Badebereich vor dem Grün- und Kurstrand die Nutzung von Motorbooten, ausgenommen der Boote der DLRG oder von Rettungsdiensten, verboten und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird; f) Zuwiderhandlungen gegen a) bis e) als Ordnungswidrigkeiten mit spürbaren Bußgeldern belegt werden, die dann auch ab dem erstmaligen verstoß verhängt werden sollen; g) das einseitige Parken auf dem nördlichen Teil der Kaiserallee unterbunden wird, etwa durch Aufhebung der saisonalen Einbahnstraßenregelung und Durchsetzung eines dort anzuordnenden Parkverbotes. Der Bürgermeister möge der Bürgerschaft bis zur Novembersitzung ein Konzept zumindest mit diesen wesentlichen Eckpunkten und entsprechende Satzungs- oder Satzungsänderungsentwürfe entgegenbringen
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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08.05.2023 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 6.1 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, bis zum November des laufenden Jahres Eckpunkte für ein Konzept mit unterschiedlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation am Grünstrand und am Kurstrand in Travemünde vorzulegen. Die Situation ist in der laufenden Saison erneut dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Grünstrand und auch auf dem Kurstrand zuletzt häufiger Gruppen dadurch auffallen, - dass gegrillt wird und / oder Zelte errichtet werden,
- dabei anfallender Müll einfach liegengelassen wird,
- Strandbesucher, Strandkorbvermieter, Passanten und Gäste angrenzender Gastronomie-Betriebe bepöbelt und bedroht werden,
- dass mittlerweile sogar auf der Kurpromenade und benachbarten Grünflächen (Brügmanngarten und Eselswiese) decken, Gaskocher u.s.w ausgebreitet werden.
Dem ist entgegenzuwirken. Der Bürgermeister wird aufgefordert, - an der Aufstellung des Konzeptes mindestens den Kurbetrieb, das Ordnungsamt und das Polizeirevier Travemünde zu beteiligen;
- zu prüfen, ob die Ausweisung des Grünstrandes als städtische Parkanlage statt als (Grün-)Strand erforderlich und geeignet ist, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, auf der den beschriebenen Missständen wirksam abgeholfen werden kann;
- zu prüfen, ob im Zusammenhang damit auch die bestehende Strandsatzung anzupassen ist;
- die Ausweisung des nördlichen Teils der Kaiserallee als temporäre Einbahnstraße aufzuheben und ein generelles Parkverbot in diesem Bereich anzuordnen.
Besonderes Augenmerk soll dabei darauf gerichtet werden, dass a) auf dem gesamten Grünstrand das Grillen untersagt wird und bestehende gemauerte Grillstellen zurückgebaut werden; b) auf dem gesamten Grünstrand und Kurstrand das Mitbringen und Aufstellen von Zelten, Strandmuscheln, größeren Sonnenschirmen, Strandliegen und vergleichbaren Gegenständen spätestens ab Sonnenuntergang verboten und auch tatsächlich unterbunden wird; c) das Ablegen, Ausbreiten und auch nur vorübergehenden Lagern von Gegenständen wie Gaskochern, Decken, Picknickbedarfsartikel, etc. auf der Promenade und Grünflächen in deren Umfeld (etwa im Brügmanngarten und Eselswiese) unterbunden wird; d) dass das Zurücklassen von Müll und / oder Gegenständen der unter b) bezeichneten Art verboten wird und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird; e) im gesamten Badebereich vor dem Grün- und Kurstrand die Nutzung von Motorbooten, ausgenommen der Boote der DLRG oder von Rettungsdiensten, verboten und mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird; f) Zuwiderhandlungen gegen a) bis e) als Ordnungswidrigkeiten mit spürbaren Bußgeldern belegt werden, die dann auch ab dem erstmaligen verstoß verhängt werden sollen; g) das einseitige Parken auf dem nördlichen Teil der Kaiserallee unterbunden wird, etwa durch Aufhebung der saisonalen Einbahnstraßenregelung und Durchsetzung eines dort anzuordnenden Parkverbotes. Der Bürgermeister möge der Bürgerschaft bis zur Novembersitzung ein Konzept zumindest mit diesen wesentlichen Eckpunkten und entsprechende Satzungs- oder Satzungsänderungsentwürfe entgegenbringen
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" lehnt den Antrag auf Vertagung mehrheitlich ab. (5 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimme) Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" nimmt den Änderungsantrag des AM Schumann mehrheitlich an. (7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimme) Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich, gemäß geändertem Beschlussvorschlag zu entscheiden. (7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimme) Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 7 | Nein-Stimmen | 6 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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16.05.2023 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
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29.06.2023 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 17.1 - zurückgestellt |
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31.08.2023 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.1 - zurückgestellt |
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28.09.2023 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.4 - zurückgestellt |
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30.05.2024 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.1 - zurückgezogen |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 7.1 |
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AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): DRINGLICHKEITSANTRAG: Fördermittelmanagement für den Fachbereich 3 umgehend einrichten |
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VO/2023/11866 |
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| Ö 8 |
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Polizeibeirat |
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| Ö 9 |
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Verschiedenes |
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| Ö 10 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 11.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.01.2023 |
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| N 12 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 12.1 |
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Personalangelegenheit |
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| N 13 |
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Berichte |
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| N 14 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 15 |
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Verschiedenes |
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| Ö 16 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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