Auszug - AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Ausstattung des kommunalen Ordnungsdienstes und Waffenaufsicht durch den kommunalen Ordnungsdienst  

32. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
TOP: Ö 3.3.2
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 14.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:36 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2023/11865 AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Ausstattung des kommunalen Ordnungsdienstes und Waffenaufsicht durch den kommunalen Ordnungsdienst
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Antwort nach der Sitzung:

Zu Frage 1 3:

Die Mitarbeitenden des KOD der Hansestadt Lübeck sind mit Handfesseln und Schlagstöcken ausgerüstet. Eine Erweiterung um polizeiliche Reizstoffsprühgeräte wird aktuell umgesetzt, um die Tierabwehrsprays zu ersetzen (Umstellung erfolgt im Nachgang zur Anpassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Anwendung unmittelbaren Zwangs).

 

Weitergehende Planungen bestehen für die Hansestadt Lübeck aktuell nicht. Im Vergleich zur Polizei sind den KOD in Schleswig-Holstein der Einsatz von Sprengstoffen, Distanz-Elektroimpuls-Geräten sowie Schusswaffen verboten.

 

Zu Frage 4:

r die Hansestadt Lübeck ist kein Einsatz von Schlagstock oder Reizstoffsprühgerät im angefragten Zeitraum zu verzeichnen. Es gab im Jahr 2022 insg. drei Einsätze von Handfesseln in folgenden Situationen: Tätlicher Angriff von Vollzugskräften eines psychisch Kranken, ein Verkehrsteilnehmer, der sich der Kontrolle entziehen wollte und Übergabe einer Person an die Polizei zur Durchsetzung eines Platzverweises.

 

Zu Frage 5:

Dieser Wert wird bisher nicht statistisch erfasst. Es sind bisher ca. 5 Ermittlungsverfahren im Berichtszeitraum bekannt, die allesamt eingestellt wurden. Die Einstellungsgründe waren entweder fehlender Tatverdacht oder die Maßnahmen erfolgten in rechtmäßiger Ausübung des Dienstes. Zu beachten ist, dass das Instrument der falschen Verdächtigung teilweise gezielt eingesetzt wird, um kommunale Vollzugskräfte zu verunsichern. Die Hansestadt Lübeck unterstützt ihr Beschäftigten dann im notwendigen Rechtsschutz.

 

Der interne Umgang mit Vorwürfen sowohl mit strafrechtlich relevanten Vorwürfen als auch in Bezug auf nicht strafbare Verhaltensweisen, die dem Ansehen des öffentlichen Dienstes schaden können erfolgt eine strenge Dienstaufsicht durch die Leitung des Kommunalen Ordnungsdienstes. Alle Anwendungen unmittelbaren Zwangs gegen Personen sind berichtspflichtig und werden im Nachgang auf rechtliche Zulässigkeit, Verhältnismäßigkeit und professionelle Umsetzung untersucht. Die Anwendung unmittelbaren Zwangs wird regelmäßig in Einsatztrainings geübt (jede Woche 2h), um stets eine angemessene und möglichst verletzungsfreie Anwendung zu erreichen. Im Jahr 2022 kam es zu insgesamt 14 Fällen der Anwendung unmittelbaren Zwangs gegenüber Personen.

 

Zu Frage 6:

Die Waffenbehörde Lübeck führt keine angekündigten Kontrollen durch. Vor Ort Kontrollen, die sich lediglich auf die Überprüfung der Aufbewahrung der gemeldeten Waffen beziehen, werden unangekündigt und stichprobenartig durchgeführt. Dabei ist eine Kontrolldichte von ca. 1% zu verzeichnen.

 

Zu Frage 7:
Liegen Zweifel an der Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) des Waffenbesitzers oder der persönlichen Eignung (§ 6 WaffG) vor, werden umgehend Maßnahmen eingeleitet, um den weiteren Besitz der Waffen zu unterbinden und die Waffenerlaubnis zu entziehen/widerrufen. Im Jahr 2022 haben wir insgesamt 5 Waffenbesitzkarten widerrufen (2 wegen Zuverlässigkeit, 2 wegen Bedürfniswegfall, 1 wegen Aufbewahrung). Darüber hinaus wurden 6 kleine Waffenscheine wegen fehlender Zuverlässigkeit widerrufen.

9 kleine Waffenscheine wurden bei Antragstellung abgelehnt (2 wegen persönlicher Eignung, 7 wegen fehlender Zuverlässigkeit)

 

Zu Frage 8:

r das Thema illegale Waffen ist die Polizei zuständig. Hinweise werden dorthin weitergegeben.


Anfrage:

 

  1. Wie ist der aktuelle Ausstattungsstand des Kommunalen Ordnungsdienstes mit Hilfsmitteln?

 

  1. Welche Hilfsmittel, insbesondere jene der körperlichen Gewalt (Pfefferspray) sind zugelassen?

 

  1. Gibt es Planungen zur Veränderung der Ausstattung?

 

  1. In wie vielen Fällen wurden Hilfsmittel oder Waffen gegen Personen durch dem Kommunalen Ordnungsdienst eingesetzt (2020-2022)? Welche Art Situation war dies jeweils?

 

  1. Wie viele strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Angehörige des Kommunalen Ordnungsdienstes gibt oder gab es seit 2020? Wie sind diese Verfahren ausgegangen? Wie ist die Kommune mit solchen Vorwürfen umgegangen?

 

  1. Wie viele unangekündigte Kontrollen wurden pro Jahr in den letzten 10 Jahren durchgeführt?

 

  1. Wie verfährt die HL, wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit der WaffenbesitzerInnen auftauchen?

 

  1. Wie verfährt die HL, wenn es Hinweise auf Besitz illegaler Waffen gibt?


 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum