| TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
| Ö 1 |
|
|
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
|
|
|
| Ö 2 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift |
|
|
|
| Ö 2.1 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 04.09.2023 |
|
SI/2023/521 |
|
| Ö 2.2 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 21.09.2023 |
|
SI/2023/323 |
|
| Ö 3 |
|
|
Mitteilungen/ Anfragen / Antworten |
|
|
|
| Ö 3.1 |
|
|
Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden |
|
|
|
| Ö 3.1.1 |
|
|
Sitzungstermine für den Schul- und Sportausschuss für das Jahr 2024 |
|
VO/2023/12622 |
|
| Ö 3.2 |
|
|
Mitteilungen der Verwaltung |
|
|
|
| Ö 3.2.1 |
|
|
Schule ohne Rassismus / Schule mit Courage |
|
|
|
| Ö 3.2.2 |
|
|
Mitteilungen aus dem Bereich Ganztag |
|
|
|
| Ö 3.2.3 |
|
|
Übergang Kita & Schule |
|
|
|
| Ö 3.2.4 |
|
|
Mitteilungen aus dem Sport |
|
|
|
| Ö 3.2.5 |
|
|
Mitteilungen der Lübecker Schwimmbäder |
|
|
|
| Ö 3.2.6 |
|
|
Erneuerung städtische Flutlichtanlagen auf der Lohmühle |
|
|
|
| Ö 3.3 |
|
|
Anfragen |
|
|
|
| Ö 3.3.1 |
|
|
Stellvertr. AM Andreas Müller (LINKE), Anfrage zu Schulkindbetreuung |
|
VO/2023/12587 |
|
| Ö 3.4 |
|
|
Antworten |
|
|
|
| Ö 3.4.1 |
|
|
Antwort zur Anfrage zur Schulkindbetreuung VO/2023/12587 und VO/2023/12585 |
|
VO/2023/12707 |
|
| Ö 3.4.2 |
|
|
Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann zu VO/2023/12707 "Antwort zur Anfrage zur Schulkindbetreuung" (Gemeinsame Beratung mit dem Jugendhilfeausschuss. Anfrage wird von AM Müller im Ausschuss Schule und Sport übernommen, da AM Schulte-Ostermann kein Mitglied im Ausschuss für Schule uns Sport ist.) |
|
VO/2023/12747 |
|
| |
|
VORLAGE |
| |
|
Beschlussvorschlag Folgende Nachfragen habe ich zu der Antwort auf meine Anfrage zur Schulkindbetreuung VO/2023/12707 und bitte zunächst um mündliche Beantwortung am 16.11. und schriftliche Nachreichung in der JHA-Sitzung am 7. Dezember. Vielen Dank! 1. Wie plant die Mühlenweg-Schule, das Raumproblem zu lösen und wann werden die Kinder auf der Warteliste einen Betreuungsplatz erhalten? 2. Die Marien-Schule kann das Raumproblem nicht lösen. Welche Lösung schlägt die Verwaltung für die 10 Kinder auf der Warteliste vor und bis wann erhalten sie einen Betreuungsplatz? 3. Es ist erkennbar, dass der Betreuungsbedarf von Jahr zu Jahr steigt, auch im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung. Bitte geben Sie an, wie viele Marien-Grundschulkinder derzeit betreut werden und wie viele Schüler*innen insgesamt an der Schule sind, um Lösungen für den steigenden Bedarf zu finden. 4. Es besteht momentan kein subjektiver Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung, aber eine objektive Rechtsverpflichtung für Kommunen nach dem SGB VIII, ausreichend Betreuungsplätze für Schulkinder nach dem KitaG vorzuhalten. Diese objektive Rechtsverpflichtung wird derzeit nicht erfüllt. Dazu zwei Fragen: 4.1 Wann werden die verbleibenden rund 45 Hortplätze in Lübeck, die einem freien Träger zugewiesen werden können, ausgeschrieben, um z.B. für die Marien-Schule die Raumprobleme und Wartelisten zu lösen und der objektiven Rechtsverpflichtung nachzukommen, ausreichend Betreuungsplätze vorzuhalten? 4.2 Wurden Eltern, die keinen Platz im Ganztagsbetreuungsplatz erhalten haben und auf den Wartelisten stehen, über die Möglichkeit der Schulkinderbetreuung über die Kindertagespflege (KitaG) von dem Träger der offenen Kinder- und Jugendhilfe informiert? |
| |
|
| |
|
16.11.2023 - Jugendhilfeausschuss |
| |
|
Ö 3.3.3 - zurückgestellt |
| |
|
Beschluss: Folgende Nachfragen habe ich zu der Antwort auf meine Anfrage zur Schulkindbetreuung VO/2023/12707 und bitte zunächst um mündliche Beantwortung am 16.11. und schriftliche Nachreichung in der JHA-Sitzung am 7. Dezember. Vielen Dank! 1. Wie plant die Mühlenweg-Schule, das Raumproblem zu lösen und wann werden die Kinder auf der Warteliste einen Betreuungsplatz erhalten? 2. Die Marien-Schule kann das Raumproblem nicht lösen. Welche Lösung schlägt die Verwaltung für die 10 Kinder auf der Warteliste vor und bis wann erhalten sie einen Betreuungsplatz? 3. Es ist erkennbar, dass der Betreuungsbedarf von Jahr zu Jahr steigt, auch im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung. Bitte geben Sie an, wie viele Marien-Grundschulkinder derzeit betreut werden und wie viele Schüler*innen insgesamt an der Schule sind, um Lösungen für den steigenden Bedarf zu finden. 4. Es besteht momentan kein subjektiver Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung, aber eine objektive Rechtsverpflichtung für Kommunen nach dem SGB VIII, ausreichend Betreuungsplätze für Schulkinder nach dem KitaG vorzuhalten. Diese objektive Rechtsverpflichtung wird derzeit nicht erfüllt. Dazu zwei Fragen: 4.1 Wann werden die verbleibenden rund 45 Hortplätze in Lübeck, die einem freien Träger zugewiesen werden können, ausgeschrieben, um z.B. für die Marien-Schule die Raumprobleme und Wartelisten zu lösen und der objektiven Rechtsverpflichtung nachzukommen, ausreichend Betreuungsplätze vorzuhalten? 4.2 Wurden Eltern, die keinen Platz im Ganztagsbetreuungsplatz erhalten haben und auf den Wartelisten stehen, über die Möglichkeit der Schulkinderbetreuung über die Kindertagespflege (KitaG) von dem Träger der offenen Kinder- und Jugendhilfe informiert?
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | x | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Anfrage wird vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.
|
| |
|
| |
|
16.11.2023 - Schul- und Sportausschuss |
| |
|
Ö 3.4.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
| |
|
Beschluss: Folgende Nachfragen habe ich zu der Antwort auf meine Anfrage zur Schulkindbetreuung VO/2023/12707 und bitte zunächst um mündliche Beantwortung am 16.11. und schriftliche Nachreichung in der JHA-Sitzung am 7. Dezember. Vielen Dank! 1. Wie plant die Mühlenweg-Schule, das Raumproblem zu lösen und wann werden die Kinder auf der Warteliste einen Betreuungsplatz erhalten? 2. Die Marien-Schule kann das Raumproblem nicht lösen. Welche Lösung schlägt die Verwaltung für die 10 Kinder auf der Warteliste vor und bis wann erhalten sie einen Betreuungsplatz? 3. Es ist erkennbar, dass der Betreuungsbedarf von Jahr zu Jahr steigt, auch im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung. Bitte geben Sie an, wie viele Marien-Grundschulkinder derzeit betreut werden und wie viele Schüler*innen insgesamt an der Schule sind, um Lösungen für den steigenden Bedarf zu finden. 4. Es besteht momentan kein subjektiver Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung, aber eine objektive Rechtsverpflichtung für Kommunen nach dem SGB VIII, ausreichend Betreuungsplätze für Schulkinder nach dem KitaG vorzuhalten. Diese objektive Rechtsverpflichtung wird derzeit nicht erfüllt. Dazu zwei Fragen: 4.1 Wann werden die verbleibenden rund 45 Hortplätze in Lübeck, die einem freien Träger zugewiesen werden können, ausgeschrieben, um z.B. für die Marien-Schule die Raumprobleme und Wartelisten zu lösen und der objektiven Rechtsverpflichtung nachzukommen, ausreichend Betreuungsplätze vorzuhalten? 4.2 Wurden Eltern, die keinen Platz im Ganztagsbetreuungsplatz erhalten haben und auf den Wartelisten stehen, über die Möglichkeit der Schulkinderbetreuung über die Kindertagespflege (KitaG) von dem Träger der offenen Kinder- und Jugendhilfe informiert?
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | x | Vertagung | | Ohne Votum | |
|
| |
|
| |
|
07.12.2023 - Jugendhilfeausschuss |
| |
|
Ö 4.6 - zurückgestellt |
| |
|
Beschluss: Folgende Nachfragen habe ich zu der Antwort auf meine Anfrage zur Schulkindbetreuung VO/2023/12707 und bitte zunächst um mündliche Beantwortung am 16.11. und schriftliche Nachreichung in der JHA-Sitzung am 7. Dezember. Vielen Dank! 1. Wie plant die Mühlenweg-Schule, das Raumproblem zu lösen und wann werden die Kinder auf der Warteliste einen Betreuungsplatz erhalten? 2. Die Marien-Schule kann das Raumproblem nicht lösen. Welche Lösung schlägt die Verwaltung für die 10 Kinder auf der Warteliste vor und bis wann erhalten sie einen Betreuungsplatz? 3. Es ist erkennbar, dass der Betreuungsbedarf von Jahr zu Jahr steigt, auch im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung. Bitte geben Sie an, wie viele Marien-Grundschulkinder derzeit betreut werden und wie viele Schüler*innen insgesamt an der Schule sind, um Lösungen für den steigenden Bedarf zu finden. 4. Es besteht momentan kein subjektiver Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung, aber eine objektive Rechtsverpflichtung für Kommunen nach dem SGB VIII, ausreichend Betreuungsplätze für Schulkinder nach dem KitaG vorzuhalten. Diese objektive Rechtsverpflichtung wird derzeit nicht erfüllt. Dazu zwei Fragen: 4.1 Wann werden die verbleibenden rund 45 Hortplätze in Lübeck, die einem freien Träger zugewiesen werden können, ausgeschrieben, um z.B. für die Marien-Schule die Raumprobleme und Wartelisten zu lösen und der objektiven Rechtsverpflichtung nachzukommen, ausreichend Betreuungsplätze vorzuhalten? 4.2 Wurden Eltern, die keinen Platz im Ganztagsbetreuungsplatz erhalten haben und auf den Wartelisten stehen, über die Möglichkeit der Schulkinderbetreuung über die Kindertagespflege (KitaG) von dem Träger der offenen Kinder- und Jugendhilfe informiert?
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | x | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Anfrage wird vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.
|
| |
|
| |
|
01.02.2024 - Jugendhilfeausschuss |
| |
|
Ö 4.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
| |
|
Beschluss: Folgende Nachfragen habe ich zu der Antwort auf meine Anfrage zur Schulkindbetreuung VO/2023/12707 und bitte zunächst um mündliche Beantwortung am 16.11. und schriftliche Nachreichung in der JHA-Sitzung am 7. Dezember. Vielen Dank! 1. Wie plant die Mühlenweg-Schule, das Raumproblem zu lösen und wann werden die Kinder auf der Warteliste einen Betreuungsplatz erhalten? 2. Die Marien-Schule kann das Raumproblem nicht lösen. Welche Lösung schlägt die Verwaltung für die 10 Kinder auf der Warteliste vor und bis wann erhalten sie einen Betreuungsplatz? 3. Es ist erkennbar, dass der Betreuungsbedarf von Jahr zu Jahr steigt, auch im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung. Bitte geben Sie an, wie viele Marien-Grundschulkinder derzeit betreut werden und wie viele Schüler*innen insgesamt an der Schule sind, um Lösungen für den steigenden Bedarf zu finden. 4. Es besteht momentan kein subjektiver Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung, aber eine objektive Rechtsverpflichtung für Kommunen nach dem SGB VIII, ausreichend Betreuungsplätze für Schulkinder nach dem KitaG vorzuhalten. Diese objektive Rechtsverpflichtung wird derzeit nicht erfüllt. Dazu zwei Fragen: 4.1 Wann werden die verbleibenden rund 45 Hortplätze in Lübeck, die einem freien Träger zugewiesen werden können, ausgeschrieben, um z.B. für die Marien-Schule die Raumprobleme und Wartelisten zu lösen und der objektiven Rechtsverpflichtung nachzukommen, ausreichend Betreuungsplätze vorzuhalten? 4.2 Wurden Eltern, die keinen Platz im Ganztagsbetreuungsplatz erhalten haben und auf den Wartelisten stehen, über die Möglichkeit der Schulkinderbetreuung über die Kindertagespflege (KitaG) von dem Träger der offenen Kinder- und Jugendhilfe informiert?
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | x | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Anfrage wird vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.
|
| Ö 4 |
|
|
Berichte |
|
|
|
| Ö 4.1 |
|
|
Quartalsbericht III/2023 der Lübecker Schwimmbäder |
|
VO/2023/12721 |
|
| Ö 5 |
|
|
Beschlussvorlagen |
|
|
|
| Ö 5.1 |
|
|
Annahme einer Spende der Possehl-Stiftung über 1.210.000,00 Euro zugunsten des Lübecker Bildungsfonds für das Haushaltsjahr 2023 |
|
VO/2023/12639 |
|
| Ö 5.2 |
|
|
Projektfreigabe "Grundinstandsetzung Julius-Leber-Schule Brockesstraße 59-61, 23554 Lübeck" über 175.000,- EUR |
|
VO/2023/12652 |
|
| Ö 5.3 |
|
|
Projektfreigabe "Bugenhagen-Schule - Grundinstandsetzung", Moislinger Allee 32, 23558 Lübeck, über 175.000,- EUR |
|
VO/2023/12676 |
|
| Ö 5.4 |
|
|
Namensgebung für die Julius-Leber-Schule am Standort Marquardplatz 7 und für die neue Grundschule am Standort Brockesstraße 59/61 |
|
VO/2023/12620 |
|
| Ö 5.5 |
|
|
Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 69.536,00 Euro für ein Sprachlernangebot Deutsch als Vorkurs für Schüler:innen DaZ/DaF inkl. Alphabetisierung |
|
VO/2023/12637 |
|
| Ö 5.6 |
|
|
Änderung des "Tarifs für die Benutzung des Passat-Hafens in
Lübeck-Travemünde/Priwall" |
|
VO/2023/12679 |
|
| Ö 6 |
|
|
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
|
|
|
| Ö 6.1 |
|
|
Fraktionen LINKE & GAL, FDP, Unabhängige-Volt-Partei, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN: Elternvertretung Ganztag an Schule / Betreute Grundschule |
|
VO/2023/12319 |
|
| Ö 7 |
|
|
Anträge von Ausschussmitgliedern |
|
|
|
| Ö 7.1 |
|
|
Antrag des stellvertretenden Ausschussmitglieds Katja Mentz (GAL): Gleichbehandlung betreuter Grundschulkinder unabhängig vom Betreuungsort |
|
VO/2023/12199 |
|
| Ö 7.2 |
|
|
AM Andreas Zander (CDU): Öffentliches WLAN an Sportstätten
|
|
VO/2023/12628 |
|
| Ö 8 |
|
|
Verschiedenes |
|
|
|
| Ö 9 |
|
|
Ende des öffentlichen Teils |
|
|
|
| N 10 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift |
|
|
|
| N 10.1 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 21.09.2023 |
|
|
|
| N 11 |
|
|
Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
|
|
|
| N 12 |
|
|
Berichte |
|
|
|
| N 13 |
|
|
Beschlussvorlagen |
|
|
|
| N 13.1 |
|
|
Projektfreigabe zur Umsetzung der Empfehlung des Schul- und Sportausschusses "Schutz von Kindern vor gefährlicher UV - Strahlung" über 175.000,00 Euro |
|
|
|
| N 14 |
|
|
Verschiedenes |
|
|
|
| Ö 15 |
|
|
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|