Vorlage - VO/2023/12637  

Betreff: Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 69.536,00 Euro für ein Sprachlernangebot Deutsch als Vorkurs für Schüler:innen DaZ/DaF inkl. Alphabetisierung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.403 - Volkshochschule Bearbeiter/-in: Juhlke, Bettina
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
16.11.2023 
4. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (gemeinsam mit dem Jugendhilfeausschuss) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.11.2023 
6. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.11.2023 
4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
20230904_B230290_PossehlDaZ2023

Beschlussvorschlag

Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 69.536,00 Euro für ein Sprachlernangebot Deutsch als Vorkurs für Schüler:innen DaZ/DaF inkl. Alphabetisierung wird angenommen.


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

 

Besondere Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt.

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Dank der Förderung der Possehl-Stiftung setzt die VHS Lübeck seit 2016 erfolgreich das Projekt "Deutsch für Alle" inkl. „Mama lernt Deutsch“ und ehrenamtlicher Sprachförderung um.

Ein zusätzliches Angebot für Jugendliche/Heranwachsende im Alter von 16 bis 21 Jahren mit Förderbedarf Deutsch soll mit dieser Förderung umgesetzt werden. Das Projekt ist zunächst befristet bis zum 31.07.2024.

Die Zielgruppe, geflüchtete Jugendliche/Heranwachsende mit Migrationsgeschichte, hat einen Anspruch auf einen Schulplatz, der ihnen durch die Schulpflicht bis zum 18. Lj. in Deutschland gewährt werden muss, auch wenn ihre Regelschulzeit, gekoppelt an das 16. Lj, beendet ist. Der Schulpflicht ab dem 16. Lj. ist genüge getan, wenn nach der Regelschulzeit eine Ausbildung begonnen, eine weiterführende Schule besucht oder einer Beschäftigung, Maßnahme usw. nachgegangen wird.

 

r die Zielgruppe der geflüchteten Jugendlichen/Heranwachsenden ohne Deutschkenntnisse heißt das, dass sie ab dem 16. Lj. nicht mehr in der Regelschule (Gemeinschaftsschule/Gymnasium) in die Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache-Klasse (DaZ/DaF) beschult werden, sondern an der Gewerbeschule in die Berufsintegrationsklassen (BIK-DaZ/DaF Klasse), der Schulpflicht nachkommen müssen.

Die Gewerbeschulen in Lübeck bemühen sich, zeitnah auf den Bedarf zu reagieren und entsprechend einen Schulplatz zur Verfügung zu stellen. Trotzdem kommt es doch zu nicht unerheblichen Zeitverzögerungen von 3 bis 5 Monaten bis zum Schulstart. Ergänzend stellt die Alphabetisierung der Zielgruppe eine Herausforderung dar, da sie es in dem „normalen“ DaZ/DaF-Unterricht besonders schwer haben, dem Unterricht zu folgen.

 

Diese Wartezeit für die Jugendlichen/Heranwachsenden wirkt sich in Demotivation im Bildungserwerb, fehlende Tagesstruktur, Isolation, Frust und Resignation aus. Ein gutes Ankommen in Lübeck, in der für sie neuen Gesellschaft, wird somit erheblich erschwert.

 

Hier will das Projekt ansetzen und als Übergang von der Ankunft bis zum Schulbesuch in Form eines Vorkurses die Lücken füllen und binnendifferenziert zu Nichtalphabetisierten, einen guten Start in Lübeck, ins Bildungssystem bieten. Angeknüpft an dem Ort, in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendkulturhaus „hre“, soll das Angebot in den für Jugendliche und Heranwachsenden adäquaten Räumen der Jugendeinrichtung angeboten werden. Durch die Anknüpfung in dem Sozialraum der Jugendarbeit haben die Schüler:innen parallel zum ersten Deutscherwerb auch die Möglichkeit, außerschulische Bildungsangebote kennenzulernen und sich ggf. selbst einzubringen.

 

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.

 

r die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 69.536,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2023 einen Gesamtwert von 1.017.536,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 69.536,00 Euro zuständig.


Anlagen

rderzusage der Possehl-Stiftung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 20230904_B230290_PossehlDaZ2023 (47 KB)