Vorlage - VO/2023/12620  

Betreff: Namensgebung für die Julius-Leber-Schule am Standort Marquardplatz 7 und für die neue Grundschule am Standort Brockesstraße 59/61
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Schubert, Christian
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
16.11.2023 
4. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (gemeinsam mit dem Jugendhilfeausschuss) geändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.11.2023 
6. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.11.2023 
4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1_Beschluss der Schulkonferenz der Julius-Leber-Schule, Marquardplatz 7 vom 25.09.2023
2_Stellungnahme der Schulleitung der Julius-Leber-Schule, Marquardplatz 7
3_Beschluss der Schulkonferenz der Grundschule, Brockesstraße 59/61 vom 21.09.2023
4_Stellungnahme der Schulleitung der Grundschule, Brockesstraße 59/61
5_Stellungnahme der unteren Schulaufsichtsbehörde

Beschlussvorschlag


Die Julius-Leber-Schule, Marquardplatz 7, 23554 Lübeck erhält den Schulnamen:

 

Schule am Marquardplatz

Gemeinschaftsschule der Hansestadt Lübeck

 

 

Die neue, eigenständige Grundschule in der Brockesstraße 59/61, 23554 Lübeck erhält den Schulnamen:

 

Elisabeth-Haseloff-Grundschule

Grundschule der Hansestadt Lübeck

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Schulkonferenz der Julius-Leber-Schule, Marquardplatz 7  vom 25.09.2023)

Zustimmung

Schulleitung der Julius-Leber-Schule, Marquardplatz 7

Zustimmung

Schulkonferenz der neuen Grundschule, Brockesstraße 59/61 vom 21.09.2022

Zustimmung

Schulleitung der neuen Grundschule, Brockesstraße 59/61

Zustimmung

Untere Schulaufsichtsbehörde

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja, im Rahmen der Schulkonferenzen

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein- Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig gemäß Schulgesetz

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 


Begründung

 

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hatte am 19.05.2022 beschlossen, dass die als Grund- und Gemeinschaftsschule gegliederte Julius-Leber-Schule“ mit den Schulstandorten Brockesstraße 59/61 und Marquardplatz 7 organisatorisch geteilt werden soll in eine separate Grundschule (Jahrgang 1-4) am Standort Brockesstraße 59/61 sowie in eine separate Gemeinschaftsschule (Jahrgang 5-10) am Standort Marquardplatz 7 (siehe

VO/2022/11025).

 

Auf Grundlage dieses Bürgerschaftsbeschlusses hat das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur mit Bescheid vom 23.11.2022 entschieden, dass

 

  • die „Julius-Leber-Schule“ zum 01.08.2023 nur noch an dem Standort Marquardplatz 7 weiter bestehen bleibt und auf dem Gelände der Brockesstraße 59/61 kein Schulgebäude mehr hat,
  • ab dem 01.08.2023 eine neue, eigenständige Grundschule in der Brockesstraße 59/61 errichtet wird.

 

Diese Genehmigung wurde unter der Auflage im Sinne von § 107 Abs. 2 Nr. 5 LVwG erteilt, dass durch die Hansestadt Lübeck als Schulträgerin sowohl in der Bezeichnung als auch im Namen der „Julius-Leber-Schule“ am Standort Marquardplatz 7 und der neuen, eigenständigen Grundschule in der Brockesstraße 59/61 jeglicher Hinweis auf die bisherige organisatorische Verbindung gestrichen wird. 

 

Vor diesem Hintergrund benötigt die neue, eigenständige Grundschule in der Brockesstraße 59/61 einen Schulnamen und auch in der „Julius-Leber-Schule“ (Standort Marquardplatz 7) entstand der Wunsch nach einem neuen Schulnamen.

 

Gemäß § 10 Abs. 1 Schulgesetz führt jede Schule eine Bezeichnung, in der die Schulart, der Schulträger und die Gemeinde, in der sich die Schule befindet, anzugeben sind. Nach Abs. 2 dieser Vorschrift kann der Schulträger, mit Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde, der Bezeichnung einen Zusatz, insbesondere einen Namen, hinzufügen. Daraus ergibt sich, dass auch eine Namensänderung grundsätzlich glich ist.

 

In der Schulkonferenz der „Julius-Leber-Schule“ (Standort Marquardplatz 7) vom 25.09.2023 wurde unter TOP 7 der Antrag abgestimmt und angenommen, dass die „Julius-Leber-Schule“ in „Schule am Marquardplatz“ umbenannt werden soll.

Eine Begründung des Antrags kann Anlage 2 entnommen werden.

 

Gegen die Änderung des Namens der „Julius-Leber-Schule“ in „Schule am Marquardplatz“ bestehen keine Bedenken. Als Bezeichnung soll diese Schule den Zusatz „Gemeinschaftsschule der Hansestadt Lübeck“hren.

 

In der Schulkonferenz der neuen, eigenständigen Grundschule am Standort Brockesstraße 59/61 vom 21.09.2023 wurde unter TOP 2 der Antrag abgestimmt und angenommen, dass diese Grundschule den Namen „Elisabeth-Haseloff-Grundschule“ tragen soll.

Eine Begründung des Antrags kann Anlage 4 entnommen werden.

 

Gegen den Wunsch der Schulkonferenz der neuen, eigenständigen Grundschule am Standort Brockesstraße 59/61 den Namen „Elisabeth-Haseloff-Grundschule“ zu tragen bestehen keine Bedenken. Als Bezeichnung soll diese Schule den Zusatz „Grundschule der Hansestadt Lübeck“hren.

 

Da es sich bei der Julius-Leber-Schule um eine Gemeinschaftsschule und bei der neuen, eigenständigen Schule in der Brockesstraße 59/61 um eine Grundschule handelt, ist im Rahmen des weiteren Antragsverfahrens für die Namensgebung der beiden Schulen das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur als Schulaufsichtsbehörde zu beteiligen, sobald die Zustimmung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vorliegt.

 

Beide Schulstandorte sind sog. Perspektivschulen. Perspektivschulen haben in einem sozial belasteten Umfeld Besonderes zu leisten und somit besondere Herausforderungen zu meistern. Sie fördern in herausforderndem Umfeld anspruchsvolle Leistungen ihrer Schüler:innen, sie gestalten eine schulische Umgebung, in der sich alle an der Schule Beteiligten wohlfühlen und sie achten ganz besonders darauf, Bildungs- und damit Chancengerechtigkeit zu sichern. Perspektivschulen brauchen zusätzliche Unterstützung, um für sich und ihre Schüler:innen eine neue Perspektive entwickeln zu können.

Mit der Änderung der beiden Schulnamen wäre es beiden Schulen eventuell auch möglich, den Status als Perspektivschule abzulegen.

 

 


Anlagen

 

  1. Beschluss der Schulkonferenz der Julius-Leber-Schule (Standort Marquardplatz 7) vom 25.09.2023

 

  1. Stellungnahme der Schulleitung der Julius-Leber-Schule (Standort Marquardplatz 7)

 

  1. Beschluss der Schulkonferenz der Grundschule am Standort Brockesstraße 59/61 vom 21.09.2023

 

  1. Stellungnahme der Schulleitung der Grundschule am Standort Brockesstraße 59/61

 

  1. Stellungnahme der unteren Schulaufsichtsbehörde

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 6 1 öffentlich 1_Beschluss der Schulkonferenz der Julius-Leber-Schule, Marquardplatz 7 vom 25.09.2023 (222 KB)    
Anlage 4 2 öffentlich 2_Stellungnahme der Schulleitung der Julius-Leber-Schule, Marquardplatz 7 (47 KB)    
Anlage 7 3 öffentlich 3_Beschluss der Schulkonferenz der Grundschule, Brockesstraße 59/61 vom 21.09.2023 (25 KB)    
Anlage 1 4 öffentlich 4_Stellungnahme der Schulleitung der Grundschule, Brockesstraße 59/61 (104 KB)    
Anlage 3 5 öffentlich 5_Stellungnahme der unteren Schulaufsichtsbehörde (33 KB)