Tagesordnung - 25. Sitzung des Schul- und Sportausschusses  

Bezeichnung: 25. Sitzung des Schul- und Sportausschusses
Gremium: Schul- und Sportausschuss
Datum: Do, 23.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:27 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 24.03.2022
SI/2022/197  
Ö 3     Mitteilungen der Verwaltung / Anfragen / Antworten    
Ö 3.1  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 3.1.1  
Sachstand Sanierung Sportbad    
Ö 3.1.2  
Aktueller Betrieb der Lübecker Schwimm- und Freibäder    
Ö 3.1.3  
Host Town    
Ö 3.2  
Anfragen    
Ö 3.3  
Antworten    
Ö 3.3.1  
Antwort auf die Anfrage von AM Dalila Mecker (DIE LINKE) zur Familienermäßigungen an Lübecker Schwimmhallen, Museen und Sportstätten (Schul- und Sportausschuss am 16.09.2021) VO/2021/10348
Enthält Anlagen
VO/2021/10348-02  
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Statistik und Bericht Familien- und Bildungsportal 2021
Enthält Anlagen
VO/2022/11022  
Ö 4.2  
Bericht zum Antrag der FDP-Fraktion zur Erstellung eines Aktionsplans zur Bekämpfung des Antisemitismus (VO/2020/08734)
Enthält Anlagen
VO/2020/08734-01  
Ö 4.3  
Bericht zur Weiterentwicklung offener Ganztag - Ganztag an Schule
Enthält Anlagen
VO/2022/11056  
Ö 4.4  
Kerndaten zu Bildung in Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2022/11032  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Organisatorische Trennung der Julius-Leber-Schule
Enthält Anlagen
VO/2022/11025  
Ö 5.2  
Projektfreigabe "Trave Grund- und Gemeinschaftsschule - Sanierung und Erweiterung" Kirchplatz 7, 23569 Lübeck (Kücknitz), über 175.000,- EUR
Enthält Anlagen
VO/2022/10792  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bildungschancen erhöhen, Eltern entlasten
VO/2021/09746  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Bürgerschaft wird bis zur Märzsitzung ein Konzept zur "Unterstützung des Präsenzunterrichts" vorgeschlagen.

 

 

Das Konzept soll Schüler*innen, die (aufgrund von Klassenteilung etc.) nicht am Präsenzuntericht teilnehmen, die Möglichkeit geben, unter Beaufsichtigung zu lernen, durch die jeweiligen Lehrer*innen erstellte Aufgaben zu erledigen und in der Pandemiezeit entstandene Lernversäumnisse aufzuholen. Diese Form des Lernens soll nur als Unterstützungsangebot neben dem so schnell wie möglich wieder aufzunehmenden Pandemiebetrieb der Lübecker Schulen geplant werden. Die für die Finanzierung der Beaufsichtigung der Bildungsangebote erforderlichen Mittel sollen u.a. aus den zur Verfügung stehenden Fördergeldern eingeworben werden. Weitere Möglichkeiten zur Finanzierung sollen geprüft werden. Ferner soll dargestellt werden, wie darüber hinaus notwendige Mittel für die Anmietung etwaiger Räumlichkeit und auch für das Aufsichtspersonal aus dem städtischen Haushalt finanziert werden können. Zur Verhinderung zusätzlicher Kontaktbildung dürfen die Lerngruppen nur aus Kindern gleicher Kohorten bestehen.

 

Das Konzept möge darstellen wie...

 

 

1....die Bereitstellung von städtischenumen für kleine Gruppen bis zu maximal fünf Kindern ermöglicht werden kann.

 

Die Prüfung soll u.a. für folgende Räumlichkeiten stattfinden: Räume der VHS, Bibliotheken, Stadtteilhäuser & Nachbarschaftsros, nicht genutzte Rathaus- und Verwaltungsräume.

 

 

2....die Bereitstellung von nicht-städtischenumlichkeiten für kleine Gruppen bis zu maximal fünf Kindern ermöglicht werden kann.

 

Die Prüfung soll u.a. für folgende Räumlichkeiten stattfinden: Seminarräume der Hochschulen, kirchliche Räume, Vereinsräumlichkeiten.

 

 

Die Stadt möge in dem Konzept auch aufzeigen, wie die Nutzung vertraglich geregelt werden könnte.

 

3....die Bereitstellung von nicht genutzten gewerblichen Räumlichkeitenr kleine Gruppen bis zu maximal fünf Kindern ermöglicht werden kann.

 

Die Prüfung soll u.a. für folgende Räumlichkeiten stattfinden: Gastronomie, Hotels, Jugendherbergen, Veranstaltungsräume.

 

 

4….das r die dezentrale Beaufsichtigung von kleinen Gruppen von bis zu maximal nf Kindern erforderliche Personal aus folgenden Gruppen gewonnen werden kann: Schulbegleiter*innen, Nachhilfekräften, Sozialarbeiter*innen, Lehramtsstudent*innen, pensionierten Lehrer*innen, Eltern.
 

   
    25.02.2021 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.27 - an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen
   

 

 

   
    18.03.2021 - Schul- und Sportausschuss
    Ö 6.3 - zurückgestellt
   

Beschluss:

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Bürgerschaft wird bis zur Märzsitzung ein Konzept zur "Unterstützung des Präsenzunterrichts" vorgeschlagen.

 

Das Konzept soll Schüler*innen, die (aufgrund von Klassenteilung etc.) nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, die Möglichkeit geben, unter Beaufsichtigung zu lernen, durch die jeweiligen Lehrer*innen erstellte Aufgaben zu erledigen und in der Pandemiezeit entstandene Lernversäumnisse aufzuholen. Diese Form des Lernens soll nur als Unterstützungsangebot neben dem so schnell wie möglich wiederaufzunehmenden Pandemiebetrieb der Lübecker Schulen geplant werden. Die für die Finanzierung der Beaufsichtigung der Bildungsangebote erforderlichen Mittel sollen u.a. aus den zur Verfügung stehenden Fördergeldern eingeworben werden. Weitere Möglichkeiten zur Finanzierung sollen geprüft werden. Ferner soll dargestellt werden, wie darüber hinaus notwendige Mittel für die Anmietung etwaiger Räumlichkeit und auch für das Aufsichtspersonal aus dem städtischen Haushalt finanziert werden können. Zur Verhinderung zusätzlicher Kontaktbildung dürfen die Lerngruppen nur aus Kindern gleicher Kohorten bestehen.

 

Das Konzept möge darstellen wie...

 

1....die Bereitstellung von städtischenumen für kleine Gruppen bis zu maximal fünf Kindern ermöglicht werden kann.

 

Die Prüfung soll u.a. für folgende Räumlichkeiten stattfinden: Räume der VHS, Bibliotheken, Stadtteilhäuser & Nachbarschaftsbüros, nicht genutzte Rathaus- und Verwaltungsräume.

 

2....die Bereitstellung von nicht-städtischenumlichkeiten für kleine Gruppen bis zu maximal fünf Kindern ermöglicht werden kann.

 

Die Prüfung soll u.a. für folgende Räumlichkeiten stattfinden: Seminarräume der Hochschulen, kirchliche Räume, Vereinsräumlichkeiten.

 

Die Stadt möge in dem Konzept auch aufzeigen, wie die Nutzung vertraglich geregelt werden könnte.

 

3....die Bereitstellung von nicht genutzten gewerblichen Räumlichkeitenr kleine Gruppen bis zu maximal fünf Kindern ermöglicht werden kann.

 

Die Prüfung soll u.a. für folgende Räumlichkeiten stattfinden: Gastronomie, Hotels, Jugendherbergen, Veranstaltungsräume.

 

4….das für die dezentrale Beaufsichtigung von kleinen Gruppen von bis zu maximal fünf Kindern erforderliche Personal aus folgenden Gruppen gewonnen werden kann: Schulbegleiter*innen, Nachhilfekräften, Sozialarbeiter*innen, Lehramtsstudent*innen, pensionierten Lehrer*innen, Eltern.


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

x

Ohne Votum

 


 

   
    05.08.2021 - Schul- und Sportausschuss
    Ö 7.4 - zurückgestellt
   

Beschluss:

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Bürgerschaft wird bis zur Märzsitzung ein Konzept zur "Unterstützung des Präsenzunterrichts" vorgeschlagen.

 

 

Das Konzept soll Schüler*innen, die (aufgrund von Klassenteilung etc.) nicht am Präsenzuntericht teilnehmen, die Möglichkeit geben, unter Beaufsichtigung zu lernen, durch die jeweiligen Lehrer*innen erstellte Aufgaben zu erledigen und in der Pandemiezeit entstandene Lernversäumnisse aufzuholen. Diese Form des Lernens soll nur als Unterstützungsangebot neben dem so schnell wie möglich wieder aufzunehmenden Pandemiebetrieb der Lübecker Schulen geplant werden. Die für die Finanzierung der Beaufsichtigung der Bildungsangebote erforderlichen Mittel sollen u.a. aus den zur Verfügung stehenden Fördergeldern eingeworben werden. Weitere Möglichkeiten zur Finanzierung sollen geprüft werden. Ferner soll dargestellt werden, wie darüber hinaus notwendige Mittel für die Anmietung etwaiger Räumlichkeit und auch für das Aufsichtspersonal aus dem städtischen Haushalt finanziert werden können. Zur Verhinderung zusätzlicher Kontaktbildung dürfen die Lerngruppen nur aus Kindern gleicher Kohorten bestehen.

 

Das Konzept möge darstellen wie...

 

 

1....die Bereitstellung von städtischenumen für kleine Gruppen bis zu maximal fünf Kindern ermöglicht werden kann.

 

Die Prüfung soll u.a. für folgende Räumlichkeiten stattfinden: Räume der VHS, Bibliotheken, Stadtteilhäuser & Nachbarschaftsbüros, nicht genutzte Rathaus- und Verwaltungsräume.

 

 

2....die Bereitstellung von nicht-städtischenumlichkeiten für kleine Gruppen bis zu maximal fünf Kindern ermöglicht werden kann.

 

Die Prüfung soll u.a. für folgende Räumlichkeiten stattfinden: Seminarräume der Hochschulen, kirchliche Räume, Vereinsräumlichkeiten.

 

 

Die Stadt möge in dem Konzept auch aufzeigen, wie die Nutzung vertraglich geregelt werden könnte.

 

3....die Bereitstellung von nicht genutzten gewerblichen Räumlichkeitenr kleine Gruppen bis zu maximal fünf Kindern ermöglicht werden kann.

 

Die Prüfung soll u.a. für folgende Räumlichkeiten stattfinden: Gastronomie, Hotels, Jugendherbergen, Veranstaltungsräume.

 

 

4….das für die dezentrale Beaufsichtigung von kleinen Gruppen von bis zu maximal fünf Kindern erforderliche Personal aus folgenden Gruppen gewonnen werden kann: Schulbegleiter*innen, Nachhilfekräften, Sozialarbeiter*innen, Lehramtsstudent*innen, pensionierten Lehrer*innen, Eltern.
 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

x

Ohne Votum

 


 

   
    23.06.2022 - Schul- und Sportausschuss
    Ö 7.1 - zurückgezogen
   

Beschluss:

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Bürgerschaft wird bis zur Märzsitzung ein Konzept zur "Unterstützung des Präsenzunterrichts" vorgeschlagen.

 

 

Das Konzept soll Schüler*innen, die (aufgrund von Klassenteilung etc.) nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, die Möglichkeit geben, unter Beaufsichtigung zu lernen, durch die jeweiligen Lehrer*innen erstellte Aufgaben zu erledigen und in der Pandemiezeit entstandene Lernversäumnisse aufzuholen. Diese Form des Lernens soll nur als Unterstützungsangebot neben dem so schnell wie möglich wiederaufzunehmenden Pandemiebetrieb der Lübecker Schulen geplant werden. Die für die Finanzierung der Beaufsichtigung der Bildungsangebote erforderlichen Mittel sollen u.a. aus den zur Verfügung stehenden Fördergeldern eingeworben werden. Weitere Möglichkeiten zur Finanzierung sollen geprüft werden. Ferner soll dargestellt werden, wie darüber hinaus notwendige Mittel für die Anmietung etwaiger Räumlichkeit und auch für das Aufsichtspersonal aus dem städtischen Haushalt finanziert werden können. Zur Verhinderung zusätzlicher Kontaktbildung dürfen die Lerngruppen nur aus Kindern gleicher Kohorten bestehen.

 

Das Konzept möge darstellen wie...

 

 

1....die Bereitstellung von städtischenumen für kleine Gruppen bis zu maximal fünf Kindern ermöglicht werden kann.

 

Die Prüfung soll u.a. für folgende Räumlichkeiten stattfinden: Räume der VHS, Bibliotheken, Stadtteilhäuser & Nachbarschaftsbüros, nicht genutzte Rathaus- und Verwaltungsräume.

 

 

2....die Bereitstellung von nicht-städtischenumlichkeiten für kleine Gruppen bis zu maximal fünf Kindern ermöglicht werden kann.

 

Die Prüfung soll u.a. für folgende Räumlichkeiten stattfinden: Seminarräume der Hochschulen, kirchliche Räume, Vereinsräumlichkeiten.

 

 

Die Stadt möge in dem Konzept auch aufzeigen, wie die Nutzung vertraglich geregelt werden könnte.

 

3....die Bereitstellung von nicht genutzten gewerblichen Räumlichkeitenr kleine Gruppen bis zu maximal fünf Kindern ermöglicht werden kann.

 

Die Prüfung soll u.a. für folgende Räumlichkeiten stattfinden: Gastronomie, Hotels, Jugendherbergen, Veranstaltungsräume.

 

 

4….das für die dezentrale Beaufsichtigung von kleinen Gruppen von bis zu maximal fünf Kindern erforderliche Personal aus folgenden Gruppen gewonnen werden kann: Schulbegleiter*innen, Nachhilfekräften, Sozialarbeiter*innen, Lehramtsstudent*innen, pensionierten Lehrer*innen, Eltern.
 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

Ö 7.2  
Fraktionen FREIE WÄHLER & GAL, Die Linke, B90/Grüne AT zu VO/2021/10217 FREIE WÄHLER & GAL: Runder Tisch Nachhaltige Ernährung in Kita und Schulen
VO/2021/10217-01  
Ö 7.3  
Ergänzungsantrag des AM Daniel Kerlin (FDP) zur VO/2020/08734 Aktionsplan gegen Antisemitismus - Konkretisierung
VO/2020/08734-02  
Ö 7.4  
Ergänzungsantrag des AM Daniel Kerlin (FDP) zur VO/2020/08734 Aktionsplan gegen Antisemitismus - Konkretisierung
VO/2020/08734-04  
Ö 7.5  
Antrag von Jörn Puhle (SPD-Fraktion) und Dagmar Hildebrand (CDU-Fraktion) zur Vorlage VO/2022/10792 Projektfreigabe "Trave Grund- und Gemeinschaftsschule - Sanierung und Erweiterung" Kirchplatz 7, 23569 Lübeck (Kücknitz), über 175.000,- EUR
Enthält Anlagen
VO/2022/10792-01  
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils