Vorlage - VO/2021/10348-02
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Beschlussvorschlag
Antwort auf die Anfrage von AM Dalila Mecker (DIE LINKE) zur Familienermäßigung an Lübecker Schwimmhallen, Museen und Sportstätten (Schul- und Sportausschuss am 16.09.2021) VO/2021/10348
Begründung
Fragen:
1. Gibt es an allen Lübecker Schwimmhallen, Museen und Sportstätten Ermäßigungen für Familien?
2. Wer zählt als Familie?
- Vater, Mutter und Kind/Kinder? oder
- Ein Elternteil und Kind/Kinder? oder
- Ein Großelternteil und Kind/Kinder?
3. Gibt es bei der Ermäßigung eine Begrenzung der Anzahl an Kindern?
Antworten:
Lübecker Schwimmbäder:
In den Lübecker Schwimmbädern erhält jede:r vollzahlende Erwachsene in Begleitung eines oder mehrerer zahlender Kinder an Samstagen und Sonntagen im Hallenbad den Familienrabatt in Höhe von 0,50 EUR je Kind. Dabei wird nicht die Familienzugehörigkeit geprüft. Den Vielkinder-Rabatt gibt es nur auf Kinder – jede:r weitere Erwachsene zahlt den nicht rabattierten Eintrittspreis. Eine Mehrfachrabattierung, z. B. die Lübeck Card oder eine Bonuskarte, ist nicht vorgesehen. Weitere Aktionen wie beispielsweise der freie Eintritt für Kinder / Jugendliche 2021 im Freibad (VO/2021/10173) oder der Kinderpass sind weitere Vergünstigungen ähnlicher Art. Eine genaue Auflistung der Preise und möglicher Ermäßigungen ist mit der Anlage 1 beigefügt.
Lübecker Museen:
In den Lübecker Museen können die sogenannten Familienkarten 1 und 2 erworben werden. Ausnahmen bilden hier die Geschichtswerkstatt Herrenwyk sowie die Katharinenkirche. Für Besitzer:innen der Lübeck Card wird außerdem am letzten Freitag jeden Monats freier Eintritt in die Museen gewährt.
Die Familienkarte 1 gilt für ein:e Erwachsene:n und ihre / seine Kinder im Alter bis zu 18 Jahren (9 EUR bzw. 7 EUR im Museum für Natur und Umwelt und 13 EUR für das Museumsquartier St. Annen).
Die Familienkarte 2 gilt für zwei Erwachsene und deren Kinder im Alter bis zu 18 Jahren (17 EUR bzw. 13 EUR im Museum für Natur und Umwelt und 20 EUR für das Museumsquartier St. Annen).
Eine offizielle Begrenzung gibt es bei den Familienkarten nicht. Da es aber auch Tarife für Schulklassen und buchbare Kindergeburtstags-Angebote gibt, liegt es im Ermessen der Mitarbeiter:innen an den Kassen, ggf. nachzufragen, ob es sich um eine Familie handelt.
Hierbei sind die ,,Erwachsenen“ nicht näher definiert.
Städtische Sportstätten:
Die städtischen Sportstätten werden bis auf wenige Ausnahmefälle fast ausschließlich von Vereinen und Betriebssportgemeinschaften angemietet. Diese Institutionen bieten im Rahmen ihrer Mitgliedschaften im Regelfall bereits günstigere Familienbeiträge an.
LübeckCard:
Auch die LübeckCard hält weitere Ermäßigungen bereit (siehe Anlage 3).
Die Lübecker Schwimmbäder gewähren den Inhaber:innen der LübeckCard 50% Ermäßigung auf den Badeeintritt von Kindern und Erwachsenen (keine Kombination mit weiteren Ermäßigungen). Ermäßigungen in unterschiedlicher Höhe gelten für die Angebote Schwimmunterricht und Kurse (siehe Anlage 1).
Die Lübecker Museen gewähren den LübeckCard-Inhaber:innen am letzten Freitag eines Monats freien Eintritt. An allen anderen Tagen erhalten LübeckCard-Inhaber:innen mit Ausnahme in der Katharinenkirche mind. 50% Ermäßigung auf den Eintrittspreis (siehe Anlage 2).
Anlagen
Anlage 1 – Preistarif und Ermäßigungen Lübecker Schwimmbäder
Anlage 2 – Preistarif und Ermäßigungen Lübecker Museen
Anlage 3 – Flyer LübeckCard
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1 - Preistarif und Ermäßigungen Lübecker Schwimmbäder (196 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage 2 - Preistarif und Ermäßigungen Lübecker Museen (200 KB) | ||
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3 | öffentlich | Anlage 3 - Flyer_LuebeckCard (412 KB) |
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