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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.06.2021 |
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SI/2021/927 |
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Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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Ö 3.1 |
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Mitteilung zur Versorgungssituation in Tavemünde bei der ambulanten Pflege |
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Ö 3.2 |
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Information zur Senior:innen-Messe |
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Ö 3.3 |
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Mitteilung zu Spätsommerfesten |
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Ö 4 |
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Berichte |
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Ö 4.1 |
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Bericht zum städtischen Haushalt 2022 Entschädigungszahlungen an die Stiftung Vereinigte Testamente - Verwendung |
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VO/2021/10195 |
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Ö 4.2 |
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Wiederaufnahme des Landesaufnahmeprogramms 500 (LAP 500) |
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VO/2021/10263 |
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Ö 4.3 |
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Prävention im Alter - Präventive Hausbesuche |
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VO/2015/02479-01 |
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Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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Ö 5.1 |
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Teilhabe an schulischen Ganztagsangeboten für Kinder mit besonderem Förderbedarf -
Evaluation der Modellprojekte an der Schule Lauerholz und Maria-Montessori-Schule |
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VO/2021/10267 |
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Ö 5.2 |
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Wirtschaftsplan 2022 der städtischen SeniorInnenEinrichtungen (SIE) |
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VO/2021/10311 |
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Ö 5.3 |
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Feststellung des Rechnungsergebnisses der SeniorInnenEinrichtungen (SIE) der Hansestadt Lübeck für das Jahr 2020 und überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) für das Produkt SeniorInnenEinrichtungen |
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VO/2021/10312 |
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Ö 5.4 |
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Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen |
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VO/2021/10332 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1) Die AWO Schleswig-Holstein gGmbH (AWO) erhält für den Betrieb der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen von der HL Zuwendungen für die Dauer von 10 Jahren ab Inbetriebnahme. Aufgrund einer möglichen Nachnutzung des Standortes ist der Betrieb zunächst für eine Dauer von 10 Jahren vorgesehen. 2) Die Finanzierung des Betriebes durch die AWO Schleswig-Holstein gGmbH erfolgt für die Dauer von 10 Jahren. Für das Jahr 2022 erfolgt die Finanzierung aufgrund des noch nicht feststehenden Termins der Inbetriebnahme über einen zu erteilenden Zuschussbescheid. Ab 2023 ist die Finanzierung des Betriebes durch den Abschluss eines entsprechenden Budgetvertrages sicherzustellen (s. VO/2019/08009-01). Der Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Zuschussbescheid zu erlassen und den Budgetvertrag abzuschließen. 3) Grundlage für den Betrieb der Begegnungsstätte ab 2022 ist das in der Begründung dargestellte Basisangebot. Dieses sieht eine Fortführung der momentanen Angebote des Kontaktladens Tea&Talk in den neuen und größeren Räumlichkeiten vor. Die Kosten belaufen sich im Jahr 2022 auf max. 433.000 Euro zzgl. einmalig auf max. 45.000 Euro für den Umzug und die Ersteinrichtung. Eine Ausweitung des Angebotes über die dargestellten Module kann durch Beschluss der Bürgerschaft erfolgen. Mit Inbetriebnahme der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen endet gleichzeitig die städtische Finanzierung der AWO für den Betrieb des Kontaktladens Tea&Talk.
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14.09.2021 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 5.4 - zurückgestellt |
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Beschluss: 1) Die AWO Schleswig-Holstein gGmbH (AWO) erhält für den Betrieb der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen von der HL Zuwendungen für die Dauer von 10 Jahren ab Inbetriebnahme. Aufgrund einer möglichen Nachnutzung des Standortes ist der Betrieb zunächst für eine Dauer von 10 Jahren vorgesehen. 2) Die Finanzierung des Betriebes durch die AWO Schleswig-Holstein gGmbH erfolgt für die Dauer von 10 Jahren. Für das Jahr 2022 erfolgt die Finanzierung aufgrund des noch nicht feststehenden Termins der Inbetriebnahme über einen zu erteilenden Zuschussbescheid. Ab 2023 ist die Finanzierung des Betriebes durch den Abschluss eines entsprechenden Budgetvertrages sicherzustellen (s. VO/2019/08009-01). Der Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Zuschussbescheid zu erlassen und den Budgetvertrag abzuschließen. 3) Grundlage für den Betrieb der Begegnungsstätte ab 2022 ist das in der Begründung dargestellte Basisangebot. Dieses sieht eine Fortführung der momentanen Angebote des Kontaktladens Tea&Talk in den neuen und größeren Räumlichkeiten vor. Die Kosten belaufen sich im Jahr 2022 auf max. 433.000 Euro zzgl. einmalig auf max. 45.000 Euro für den Umzug und die Ersteinrichtung. Eine Ausweitung des Angebotes über die dargestellten Module kann durch Beschluss der Bürgerschaft erfolgen. Mit Inbetriebnahme der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen endet gleichzeitig die städtische Finanzierung der AWO für den Betrieb des Kontaktladens Tea&Talk.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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21.09.2021 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 5.2 - zurückgestellt |
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Beschluss: 1) Die AWO Schleswig-Holstein gGmbH (AWO) erhält für den Betrieb der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen von der HL Zuwendungen für die Dauer von 10 Jahren ab Inbetriebnahme. Aufgrund einer möglichen Nachnutzung des Standortes ist der Betrieb zunächst für eine Dauer von 10 Jahren vorgesehen. 2) Die Finanzierung des Betriebes durch die AWO Schleswig-Holstein gGmbH erfolgt für die Dauer von 10 Jahren. Für das Jahr 2022 erfolgt die Finanzierung aufgrund des noch nicht feststehenden Termins der Inbetriebnahme über einen zu erteilenden Zuschussbescheid. Ab 2023 ist die Finanzierung des Betriebes durch den Abschluss eines entsprechenden Budgetvertrages sicherzustellen (s. VO/2019/08009-01). Der Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Zuschussbescheid zu erlassen und den Budgetvertrag abzuschließen. 3) Grundlage für den Betrieb der Begegnungsstätte ab 2022 ist das in der Begründung dargestellte Basisangebot. Dieses sieht eine Fortführung der momentanen Angebote des Kontaktladens Tea&Talk in den neuen und größeren Räumlichkeiten vor. Die Kosten belaufen sich im Jahr 2022 auf max. 433.000 Euro zzgl. einmalig auf max. 45.000 Euro für den Umzug und die Ersteinrichtung. Eine Ausweitung des Angebotes über die dargestellten Module kann durch Beschluss der Bürgerschaft erfolgen. Mit Inbetriebnahme der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen endet gleichzeitig die städtische Finanzierung der AWO für den Betrieb des Kontaktladens Tea&Talk.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | x | Ohne Votum | |
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28.09.2021 - Hauptausschuss |
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Ö 5.6 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1) Die AWO Schleswig-Holstein gGmbH (AWO) erhält für den Betrieb der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen von der HL Zuwendungen für die Dauer von 10 Jahren ab Inbetriebnahme. Aufgrund einer möglichen Nachnutzung des Standortes ist der Betrieb zunächst für eine Dauer von 10 Jahren vorgesehen. 2) Die Finanzierung des Betriebes durch die AWO Schleswig-Holstein gGmbH erfolgt für die Dauer von 10 Jahren. Für das Jahr 2022 erfolgt die Finanzierung aufgrund des noch nicht feststehenden Termins der Inbetriebnahme über einen zu erteilenden Zuschussbescheid. Ab 2023 ist die Finanzierung des Betriebes durch den Abschluss eines entsprechenden Budgetvertrages sicherzustellen (s. VO/2019/08009-01). Der Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Zuschussbescheid zu erlassen und den Budgetvertrag abzuschließen. 3) Grundlage für den Betrieb der Begegnungsstätte ab 2022 ist das in der Begründung dargestellte Basisangebot. Dieses sieht eine Fortführung der momentanen Angebote des Kontaktladens Tea&Talk in den neuen und größeren Räumlichkeiten vor. Die Kosten belaufen sich im Jahr 2022 auf max. 433.000 Euro zzgl. einmalig auf max. 45.000 Euro für den Umzug und die Ersteinrichtung. Eine Ausweitung des Angebotes über die dargestellten Module kann durch Beschluss der Bürgerschaft erfolgen. Mit Inbetriebnahme der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen endet gleichzeitig die städtische Finanzierung der AWO für den Betrieb des Kontaktladens Tea&Talk.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | x |
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30.09.2021 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.5 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1) Die AWO Schleswig-Holstein gGmbH (AWO) erhält für den Betrieb der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen von der HL Zuwendungen für die Dauer von 10 Jahren ab Inbetriebnahme. Aufgrund einer möglichen Nachnutzung des Standortes ist der Betrieb zunächst für eine Dauer von 10 Jahren vorgesehen. 2) Die Finanzierung des Betriebes durch die AWO Schleswig-Holstein gGmbH erfolgt für die Dauer von 10 Jahren. Für das Jahr 2022 erfolgt die Finanzierung aufgrund des noch nicht feststehenden Termins der Inbetriebnahme über einen zu erteilenden Zuschussbescheid. Ab 2023 ist die Finanzierung des Betriebes durch den Abschluss eines entsprechenden Budgetvertrages sicherzustellen (s. VO/2019/08009-01). Der Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Zuschussbescheid zu erlassen und den Budgetvertrag abzuschließen. 3) Grundlage für den Betrieb der Begegnungsstätte ab 2022 ist das in der Begründung dargestellte Basisangebot. Dieses sieht eine Fortführung der momentanen Angebote des Kontaktladens Tea&Talk in den neuen und größeren Räumlichkeiten vor. Die Kosten belaufen sich im Jahr 2022 auf max. 433.000 Euro zzgl. einmalig auf max. 45.000 Euro für den Umzug und die Ersteinrichtung. Eine Ausweitung des Angebotes über die dargestellten Module kann durch Beschluss der Bürgerschaft erfolgen. Mit Inbetriebnahme der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger: innen endet gleichzeitig die städtische Finanzierung der AWO für den Betrieb des Kontaktladens Tea&Talk. In der Zeit von 18.20 bis 19.15 Uhr erfolgt die Abendpause.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 33 | Nein-Stimmen | 11 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
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Ö 5.5 |
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Fortsetzung Quartiersmanagement Brolingplatz |
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0/09154-02-01-01 |
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Ö 5.6 |
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Budgetverträge des Fachbereichs 2 ab 01.01.2022 |
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VO/2019/08009-01 |
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Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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Ö 6.1 |
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AfD - Begrüßungsgeld für Neugeborene |
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VO/2021/10349 |
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Ö 6.2 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Fortsetzung des Projekts ,Großeltern im Quartier' |
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VO/2021/09744 |
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Ö 6.2.1 |
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Antrag des Beirates für Senior:innen betr. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Fortsetzung des Projekts ,Großeltern im Quartier′ |
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VO/2021/09744-01 |
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Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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Ö 7.1 |
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Antrag des AM Helmut Müller-Lornsen (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): LÜMO barrierefrei |
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VO/2021/10417 |
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Ö 8 |
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Verschiedenes |
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Ö 9 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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N 10 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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N 10.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.06.2021 |
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N 11 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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N 12 |
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Berichte |
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N 13 |
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Beschlussvorlagen |
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N 14 |
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Verschiedenes |
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Ö 15 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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