Tagesordnung - 22. Sitzung des Ausschusses für Soziales  

Bezeichnung: 22. Sitzung des Ausschusses für Soziales
Gremium: Ausschuss für Soziales
Datum: Di, 14.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
Anlagen:
Antwort MdB Hiller-Ohm
Antwort MdB Prof.Dr.Schmidtke
Niederschrift öffentl. Teil

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.06.2021
SI/2021/927  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Mitteilung zur Versorgungssituation in Tavemünde bei der ambulanten Pflege    
Ö 3.2  
Information zur Senior:innen-Messe    
Ö 3.3  
Mitteilung zu Spätsommerfesten    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Bericht zum städtischen Haushalt 2022 Entschädigungszahlungen an die Stiftung Vereinigte Testamente - Verwendung
Enthält Anlagen
VO/2021/10195  
Ö 4.2  
Wiederaufnahme des Landesaufnahmeprogramms 500 (LAP 500)
VO/2021/10263  
Ö 4.3  
Prävention im Alter - Präventive Hausbesuche
Enthält Anlagen
VO/2015/02479-01  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Teilhabe an schulischen Ganztagsangeboten für Kinder mit besonderem Förderbedarf - Evaluation der Modellprojekte an der Schule Lauerholz und Maria-Montessori-Schule
Enthält Anlagen
VO/2021/10267  
Ö 5.2  
Wirtschaftsplan 2022 der städtischen SeniorInnenEinrichtungen (SIE)
Enthält Anlagen
VO/2021/10311  
Ö 5.3  
Feststellung des Rechnungsergebnisses der SeniorInnenEinrichtungen (SIE) der Hansestadt Lübeck für das Jahr 2020 und überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) für das Produkt SeniorInnenEinrichtungen
Enthält Anlagen
VO/2021/10312  
Ö 5.4  
Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen
Enthält Anlagen
VO/2021/10332  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

 

1)        Die AWO Schleswig-Holstein gGmbH (AWO) erhält für den Betrieb der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen von der HL Zuwendungen für die Dauer von 10 Jahren ab Inbetriebnahme. Aufgrund einer möglichen Nachnutzung des Standortes ist der Betrieb zunächst für eine Dauer von 10 Jahren vorgesehen.
 

2)        Die Finanzierung des Betriebes durch die AWO Schleswig-Holstein gGmbH erfolgt für die Dauer von 10 Jahren.

 Für das Jahr 2022 erfolgt die Finanzierung aufgrund des noch nicht feststehenden Termins der Inbetriebnahme über einen zu erteilenden Zuschussbescheid.
Ab 2023 ist die Finanzierung des Betriebes durch den Abschluss eines entsprechenden Budgetvertrages sicherzustellen (s. VO/2019/08009-01).
Der Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Zuschussbescheid zu erlassen und den Budgetvertrag abzuschließen.

 

3)        Grundlage für den Betrieb der Begegnungsstätte ab 2022 ist das in der Begründung dargestellte Basisangebot. Dieses sieht eine Fortführung der momentanen Angebote des Kontaktladens Tea&Talk in den neuen und größeren Räumlichkeiten vor.
Die Kosten belaufen sich im Jahr 2022 auf max. 433.000 Euro zzgl. einmalig auf max. 45.000 Euro für den Umzug und die Ersteinrichtung.
Eine Ausweitung des Angebotes über die dargestellten Module kann durch Beschluss der Bürgerschaft erfolgen.
Mit Inbetriebnahme der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen endet gleichzeitig die städtische Finanzierung der AWO für den Betrieb des Kontaktladens Tea&Talk.

 


 


 

   
    14.09.2021 - Ausschuss für Soziales
    Ö 5.4 - zurückgestellt
   

Beschluss:

 

1)        Die AWO Schleswig-Holstein gGmbH (AWO) erhält für den Betrieb der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen von der HL Zuwendungen für die Dauer von 10 Jahren ab Inbetriebnahme. Aufgrund einer möglichen Nachnutzung des Standortes ist der Betrieb zunächst r eine Dauer von 10 Jahren vorgesehen.
 

2)        Die Finanzierung des Betriebes durch die AWO Schleswig-Holstein gGmbH erfolgt für die Dauer von 10 Jahren.

 r das Jahr 2022 erfolgt die Finanzierung aufgrund des noch nicht feststehenden Termins der Inbetriebnahme über einen zu erteilenden Zuschussbescheid.
Ab 2023 ist die Finanzierung des Betriebes durch den Abschluss eines entsprechenden Budgetvertrages sicherzustellen (s. VO/2019/08009-01).
Der Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Zuschussbescheid zu erlassen und den Budgetvertrag abzuschließen.

 

3)        Grundlage für den Betrieb der Begegnungsstätte ab 2022 ist das in der Begründung dargestellte Basisangebot. Dieses sieht eine Fortführung der momentanen Angebote des Kontaktladens Tea&Talk in den neuen und größeren Räumlichkeiten vor.
Die Kosten belaufen sich im Jahr 2022 auf max. 433.000 Euro zzgl. einmalig auf max. 45.000 Euro r den Umzug und die Ersteinrichtung.
Eine Ausweitung des Angebotes über die dargestellten Module kann durch Beschluss der Bürgerschaft erfolgen.
Mit Inbetriebnahme der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen endet gleichzeitig die städtische Finanzierung der AWO für den Betrieb des Kontaktladens Tea&Talk.

 


 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

   
    21.09.2021 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 5.2 - zurückgestellt
   

Beschluss:

 

1)        Die AWO Schleswig-Holstein gGmbH (AWO) erhält für den Betrieb der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen von der HL Zuwendungen für die Dauer von 10 Jahren ab Inbetriebnahme. Aufgrund einer möglichen Nachnutzung des Standortes ist der Betrieb zunächst r eine Dauer von 10 Jahren vorgesehen.
 

2)        Die Finanzierung des Betriebes durch die AWO Schleswig-Holstein gGmbH erfolgt für die Dauer von 10 Jahren.

 r das Jahr 2022 erfolgt die Finanzierung aufgrund des noch nicht feststehenden Termins der Inbetriebnahme über einen zu erteilenden Zuschussbescheid.
Ab 2023 ist die Finanzierung des Betriebes durch den Abschluss eines entsprechenden Budgetvertrages sicherzustellen (s. VO/2019/08009-01).
Der Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Zuschussbescheid zu erlassen und den Budgetvertrag abzuschließen.

 

3)        Grundlage für den Betrieb der Begegnungsstätte ab 2022 ist das in der Begründung dargestellte Basisangebot. Dieses sieht eine Fortführung der momentanen Angebote des Kontaktladens Tea&Talk in den neuen und größeren Räumlichkeiten vor.
Die Kosten belaufen sich im Jahr 2022 auf max. 433.000 Euro zzgl. einmalig auf max. 45.000 Euro für den Umzug und die Ersteinrichtung.
Eine Ausweitung des Angebotes über die dargestellten Module kann durch Beschluss der Bürgerschaft erfolgen.
Mit Inbetriebnahme der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen endet gleichzeitig die städtische Finanzierung der AWO für den Betrieb des Kontaktladens Tea&Talk.


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

x

Ohne Votum

 


 

   
    28.09.2021 - Hauptausschuss
    Ö 5.6 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

 

1)        Die AWO Schleswig-Holstein gGmbH (AWO) erhält für den Betrieb der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen von der HL Zuwendungen für die Dauer von 10 Jahren ab Inbetriebnahme. Aufgrund einer möglichen Nachnutzung des Standortes ist der Betrieb zunächst r eine Dauer von 10 Jahren vorgesehen.
 

2)        Die Finanzierung des Betriebes durch die AWO Schleswig-Holstein gGmbH erfolgt für die Dauer von 10 Jahren.

 r das Jahr 2022 erfolgt die Finanzierung aufgrund des noch nicht feststehenden Termins der Inbetriebnahme über einen zu erteilenden Zuschussbescheid.
Ab 2023 ist die Finanzierung des Betriebes durch den Abschluss eines entsprechenden Budgetvertrages sicherzustellen (s. VO/2019/08009-01).
Der Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Zuschussbescheid zu erlassen und den Budgetvertrag abzuschließen.

 

3)        Grundlage für den Betrieb der Begegnungsstätte ab 2022 ist das in der Begründung dargestellte Basisangebot. Dieses sieht eine Fortführung der momentanen Angebote des Kontaktladens Tea&Talk in den neuen und größeren Räumlichkeiten vor.
Die Kosten belaufen sich im Jahr 2022 auf max. 433.000 Euro zzgl. einmalig auf max. 45.000 Euro r den Umzug und die Ersteinrichtung.
Eine Ausweitung des Angebotes über die dargestellten Module kann durch Beschluss der Bürgerschaft erfolgen.
Mit Inbetriebnahme der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen endet gleichzeitig die städtische Finanzierung der AWO für den Betrieb des Kontaktladens Tea&Talk.

 


 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

x


 

   
    30.09.2021 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.5 - unverändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

1)        Die AWO Schleswig-Holstein gGmbH (AWO) erhält für den Betrieb der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen von der HL Zuwendungen für die Dauer von 10 Jahren ab Inbetriebnahme. Aufgrund einer möglichen Nachnutzung des Standortes ist der Betrieb zunächst r eine Dauer von 10 Jahren vorgesehen.
 

2)        Die Finanzierung des Betriebes durch die AWO Schleswig-Holstein gGmbH erfolgt für die Dauer von 10 Jahren.

 r das Jahr 2022 erfolgt die Finanzierung aufgrund des noch nicht feststehenden Termins der Inbetriebnahme über einen zu erteilenden Zuschussbescheid.
Ab 2023 ist die Finanzierung des Betriebes durch den Abschluss eines entsprechenden Budgetvertrages sicherzustellen (s. VO/2019/08009-01).
Der Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Zuschussbescheid zu erlassen und den Budgetvertrag abzuschließen.

 

3)        Grundlage für den Betrieb der Begegnungsstätte ab 2022 ist das in der Begründung dargestellte Basisangebot. Dieses sieht eine Fortführung der momentanen Angebote des Kontaktladens Tea&Talk in den neuen und größeren Räumlichkeiten vor.
Die Kosten belaufen sich im Jahr 2022 auf max. 433.000 Euro zzgl. einmalig auf max. 45.000 Euro r den Umzug und die Ersteinrichtung.
Eine Ausweitung des Angebotes über die dargestellten Module kann durch Beschluss der Bürgerschaft erfolgen.
Mit Inbetriebnahme der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger: innen endet gleichzeitig die städtische Finanzierung der AWO für den Betrieb des Kontaktladens Tea&Talk.

 

 

In der Zeit von 18.20 bis 19.15 Uhr erfolgt die Abendpause.
 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

33

Nein-Stimmen

11

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Ö 5.5  
Fortsetzung Quartiersmanagement Brolingplatz
Enthält Anlagen
0/09154-02-01-01  
Ö 5.6  
Budgetverträge des Fachbereichs 2 ab 01.01.2022
Enthält Anlagen
VO/2019/08009-01  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
AfD - Begrüßungsgeld für Neugeborene
VO/2021/10349  
Ö 6.2  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Fortsetzung des Projekts ,Großeltern im Quartier'
VO/2021/09744  
Ö 6.2.1  
Antrag des Beirates für Senior:innen betr. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Fortsetzung des Projekts ,Großeltern im Quartier′
VO/2021/09744-01  
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
Antrag des AM Helmut Müller-Lornsen (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): LÜMO barrierefrei
VO/2021/10417  
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschrift      
N 10.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.06.2021      
N 11     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 12     Berichte      
N 13     Beschlussvorlagen      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antwort MdB Hiller-Ohm (50 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Antwort MdB Prof.Dr.Schmidtke (56 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Niederschrift öffentl. Teil (230 KB)