| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.09.2021 |
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SI/2021/867 |
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| Ö 2.2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.09.2021 |
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SI/2021/021 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Lage Coronavirus (Bgm) |
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| Ö 3.2 |
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Anfrage des AM David Jenniches (AfD): Rassismus in der Verwaltung |
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VO/2021/10461 |
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| Ö 3.3 |
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Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP): Erbbaugrundstück ausserhalb des Lübecker Stadtgebietes |
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VO/2021/10477 |
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| Ö 3.4 |
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NEU: mündl. Anfrage des stellv. AM Zunft (Die LINKE) betr. die Broschüre für Wahlhelfer:innen |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| N 4.1 |
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Mündl. Berichterstattung betr. Umgang mit dem Gebäude Große Burgstraße 9-13 (Hierzu wird Frau Dr. Hunecke anwesend sein) |
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| Ö 4.2 |
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Gewerbeflächenprognose Hansestadt Lübeck |
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VO/2021/10284 |
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| Ö 4.3 |
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Mixed-Use-Konzept im ehemaligen Karstadt-Haus Königstraße |
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2021/09711-03-02 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Erweiterung, Umbau u. Sanierung Buddenbrookhaus (Die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt findet in gemeinsamer Sitzung mit dem Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege statt. Der Tagesordnungspunkt wird daher vorgezogen und zu Beginn der Sitzung behandelt.) |
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VO/2021/10358 |
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| Ö 5.1.1 |
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Antrag des AM Michelle Akyurt (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) zu VO/2021/10358 Erweiterung, Umbau u. Sanierung Buddenbrookhaus |
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VO/2021/10358-01 |
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| Ö 5.2 |
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Bestellung eines Rechnungsprüfers |
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VO/2021/10367 |
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| Ö 5.3 |
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Beirat Lübeck Digital (Die Vorlage liegt nun vor und wird nachgereicht) |
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VO/2021/09831 |
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| Ö 5.4 |
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Neufassung der Betriebssatzungen des Eigenbetriebs Kurbetrieb Travemünde, der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Entsorgungsbetriebe Lübeck und der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Lübecker Schwimmbäder |
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VO/2021/10301 |
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| Ö 5.5 |
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Weihnachtsmarktkonzept 2021 |
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VO/2021/10366 |
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| Ö 5.6 |
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Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen |
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VO/2021/10332 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1) Die AWO Schleswig-Holstein gGmbH (AWO) erhält für den Betrieb der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen von der HL Zuwendungen für die Dauer von 10 Jahren ab Inbetriebnahme. Aufgrund einer möglichen Nachnutzung des Standortes ist der Betrieb zunächst für eine Dauer von 10 Jahren vorgesehen. 2) Die Finanzierung des Betriebes durch die AWO Schleswig-Holstein gGmbH erfolgt für die Dauer von 10 Jahren. Für das Jahr 2022 erfolgt die Finanzierung aufgrund des noch nicht feststehenden Termins der Inbetriebnahme über einen zu erteilenden Zuschussbescheid. Ab 2023 ist die Finanzierung des Betriebes durch den Abschluss eines entsprechenden Budgetvertrages sicherzustellen (s. VO/2019/08009-01). Der Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Zuschussbescheid zu erlassen und den Budgetvertrag abzuschließen. 3) Grundlage für den Betrieb der Begegnungsstätte ab 2022 ist das in der Begründung dargestellte Basisangebot. Dieses sieht eine Fortführung der momentanen Angebote des Kontaktladens Tea&Talk in den neuen und größeren Räumlichkeiten vor. Die Kosten belaufen sich im Jahr 2022 auf max. 433.000 Euro zzgl. einmalig auf max. 45.000 Euro für den Umzug und die Ersteinrichtung. Eine Ausweitung des Angebotes über die dargestellten Module kann durch Beschluss der Bürgerschaft erfolgen. Mit Inbetriebnahme der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen endet gleichzeitig die städtische Finanzierung der AWO für den Betrieb des Kontaktladens Tea&Talk.
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14.09.2021 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 5.4 - zurückgestellt |
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Beschluss: 1) Die AWO Schleswig-Holstein gGmbH (AWO) erhält für den Betrieb der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen von der HL Zuwendungen für die Dauer von 10 Jahren ab Inbetriebnahme. Aufgrund einer möglichen Nachnutzung des Standortes ist der Betrieb zunächst für eine Dauer von 10 Jahren vorgesehen. 2) Die Finanzierung des Betriebes durch die AWO Schleswig-Holstein gGmbH erfolgt für die Dauer von 10 Jahren. Für das Jahr 2022 erfolgt die Finanzierung aufgrund des noch nicht feststehenden Termins der Inbetriebnahme über einen zu erteilenden Zuschussbescheid. Ab 2023 ist die Finanzierung des Betriebes durch den Abschluss eines entsprechenden Budgetvertrages sicherzustellen (s. VO/2019/08009-01). Der Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Zuschussbescheid zu erlassen und den Budgetvertrag abzuschließen. 3) Grundlage für den Betrieb der Begegnungsstätte ab 2022 ist das in der Begründung dargestellte Basisangebot. Dieses sieht eine Fortführung der momentanen Angebote des Kontaktladens Tea&Talk in den neuen und größeren Räumlichkeiten vor. Die Kosten belaufen sich im Jahr 2022 auf max. 433.000 Euro zzgl. einmalig auf max. 45.000 Euro für den Umzug und die Ersteinrichtung. Eine Ausweitung des Angebotes über die dargestellten Module kann durch Beschluss der Bürgerschaft erfolgen. Mit Inbetriebnahme der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen endet gleichzeitig die städtische Finanzierung der AWO für den Betrieb des Kontaktladens Tea&Talk.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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21.09.2021 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 5.2 - zurückgestellt |
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Beschluss: 1) Die AWO Schleswig-Holstein gGmbH (AWO) erhält für den Betrieb der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen von der HL Zuwendungen für die Dauer von 10 Jahren ab Inbetriebnahme. Aufgrund einer möglichen Nachnutzung des Standortes ist der Betrieb zunächst für eine Dauer von 10 Jahren vorgesehen. 2) Die Finanzierung des Betriebes durch die AWO Schleswig-Holstein gGmbH erfolgt für die Dauer von 10 Jahren. Für das Jahr 2022 erfolgt die Finanzierung aufgrund des noch nicht feststehenden Termins der Inbetriebnahme über einen zu erteilenden Zuschussbescheid. Ab 2023 ist die Finanzierung des Betriebes durch den Abschluss eines entsprechenden Budgetvertrages sicherzustellen (s. VO/2019/08009-01). Der Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Zuschussbescheid zu erlassen und den Budgetvertrag abzuschließen. 3) Grundlage für den Betrieb der Begegnungsstätte ab 2022 ist das in der Begründung dargestellte Basisangebot. Dieses sieht eine Fortführung der momentanen Angebote des Kontaktladens Tea&Talk in den neuen und größeren Räumlichkeiten vor. Die Kosten belaufen sich im Jahr 2022 auf max. 433.000 Euro zzgl. einmalig auf max. 45.000 Euro für den Umzug und die Ersteinrichtung. Eine Ausweitung des Angebotes über die dargestellten Module kann durch Beschluss der Bürgerschaft erfolgen. Mit Inbetriebnahme der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen endet gleichzeitig die städtische Finanzierung der AWO für den Betrieb des Kontaktladens Tea&Talk.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | x | Ohne Votum | |
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28.09.2021 - Hauptausschuss |
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Ö 5.6 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1) Die AWO Schleswig-Holstein gGmbH (AWO) erhält für den Betrieb der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen von der HL Zuwendungen für die Dauer von 10 Jahren ab Inbetriebnahme. Aufgrund einer möglichen Nachnutzung des Standortes ist der Betrieb zunächst für eine Dauer von 10 Jahren vorgesehen. 2) Die Finanzierung des Betriebes durch die AWO Schleswig-Holstein gGmbH erfolgt für die Dauer von 10 Jahren. Für das Jahr 2022 erfolgt die Finanzierung aufgrund des noch nicht feststehenden Termins der Inbetriebnahme über einen zu erteilenden Zuschussbescheid. Ab 2023 ist die Finanzierung des Betriebes durch den Abschluss eines entsprechenden Budgetvertrages sicherzustellen (s. VO/2019/08009-01). Der Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Zuschussbescheid zu erlassen und den Budgetvertrag abzuschließen. 3) Grundlage für den Betrieb der Begegnungsstätte ab 2022 ist das in der Begründung dargestellte Basisangebot. Dieses sieht eine Fortführung der momentanen Angebote des Kontaktladens Tea&Talk in den neuen und größeren Räumlichkeiten vor. Die Kosten belaufen sich im Jahr 2022 auf max. 433.000 Euro zzgl. einmalig auf max. 45.000 Euro für den Umzug und die Ersteinrichtung. Eine Ausweitung des Angebotes über die dargestellten Module kann durch Beschluss der Bürgerschaft erfolgen. Mit Inbetriebnahme der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen endet gleichzeitig die städtische Finanzierung der AWO für den Betrieb des Kontaktladens Tea&Talk.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | x |
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30.09.2021 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.5 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1) Die AWO Schleswig-Holstein gGmbH (AWO) erhält für den Betrieb der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen von der HL Zuwendungen für die Dauer von 10 Jahren ab Inbetriebnahme. Aufgrund einer möglichen Nachnutzung des Standortes ist der Betrieb zunächst für eine Dauer von 10 Jahren vorgesehen. 2) Die Finanzierung des Betriebes durch die AWO Schleswig-Holstein gGmbH erfolgt für die Dauer von 10 Jahren. Für das Jahr 2022 erfolgt die Finanzierung aufgrund des noch nicht feststehenden Termins der Inbetriebnahme über einen zu erteilenden Zuschussbescheid. Ab 2023 ist die Finanzierung des Betriebes durch den Abschluss eines entsprechenden Budgetvertrages sicherzustellen (s. VO/2019/08009-01). Der Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Zuschussbescheid zu erlassen und den Budgetvertrag abzuschließen. 3) Grundlage für den Betrieb der Begegnungsstätte ab 2022 ist das in der Begründung dargestellte Basisangebot. Dieses sieht eine Fortführung der momentanen Angebote des Kontaktladens Tea&Talk in den neuen und größeren Räumlichkeiten vor. Die Kosten belaufen sich im Jahr 2022 auf max. 433.000 Euro zzgl. einmalig auf max. 45.000 Euro für den Umzug und die Ersteinrichtung. Eine Ausweitung des Angebotes über die dargestellten Module kann durch Beschluss der Bürgerschaft erfolgen. Mit Inbetriebnahme der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger: innen endet gleichzeitig die städtische Finanzierung der AWO für den Betrieb des Kontaktladens Tea&Talk. In der Zeit von 18.20 bis 19.15 Uhr erfolgt die Abendpause.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 33 | Nein-Stimmen | 11 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
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| Ö 5.7 |
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Budgetverträge des Fachbereichs 2 ab 01.01.2022 |
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VO/2019/08009-01 |
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| Ö 5.8 |
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Fortsetzung Quartiersmanagement Brolingplatz |
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0/09154-02-01-01 |
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| Ö 5.9 |
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Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für die Hansestadt Lübeck 2021 - 2026 |
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VO/2021/10316 |
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| Ö 5.10 |
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Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck (Kameradschaftskassen) |
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VO/2021/10294 |
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| Ö 5.11 |
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Einrichtung des »Günter Grass-Preises der Hansestadt Lübeck« |
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VO/2021/10313 |
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| Ö 5.12 |
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Budgetverträge für Kindertageseinrichtungen, Träger der Schulkindbetreuung sowie von Trägern, für die ab dem 01.01.2022 erstmalig Budgetverträge abzuschließen sind |
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VO/2021/10338 |
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| Ö 5.13 |
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Spendenannahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung für die Schulbauentwicklung |
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VO/2021/10302 |
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| Ö 5.14 |
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Teilhabe an schulischen Ganztagsangeboten für Kinder mit besonderem Förderbedarf -
Evaluation der Modellprojekte an der Schule Lauerholz und Maria-Montessori-Schule |
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VO/2021/10267 |
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| Ö 5.15 |
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Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung in Höhe von 32.300 Euro für die Kunsthalle St. Annen (Gemälderestaurator:in) |
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VO/2021/10277 |
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| Ö 5.16 |
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Wirtschaftsplan 2022 der Lübecker Schwimmbäder |
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VO/2021/10407 |
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| Ö 5.17 |
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Realisierungskonzept Sportbad St. Lorenz - SPORTBAD PLUS
Projektfreigabe zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen |
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VO/2021/10408 |
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| Ö 5.18 |
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127. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld -
abschließender Beschluss |
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VO/2021/10283 |
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| Ö 5.19 |
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Verlängerung des ganzjährigen Probebetriebs der Priwall-Norderfähre bis zum 30.06.2022 |
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VO/2021/10291 |
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| Ö 5.20 |
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Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Automatische Zugerkennungsanlage "Railgate" am Bf Lübeck-Skandinavienkai |
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VO/2021/10402 |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 8 |
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Gleichstellung |
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| Ö 9 |
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Verschiedenes |
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| Ö 10 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 11.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.09.2021 |
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| N 11.2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.09.2021 |
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| N 12 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 12.1 |
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NEU: mündl. Nachfrage des stellv. AM Dr. Flasbarth (Bündnis 90/Die Grünen) betr. die Antwort auf seine Anfrage aus der Sitzung des Hauptausschusses am 08.09.2021 zum geplanten Ankauf des Konstinkai |
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| N 12.2 |
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NEU: mündl. Anfrage des stellv. AM Dr. Flasbarth (Bündnis 90/Die Grünen) betr.: Entschädigungszahlungen an die Stiftung Vereinigte Testamente |
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| N 13 |
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Berichte |
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| N 14 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 14.1 |
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Ausschreibung des Rahmenvertrages für das Leasing von Fahrrädern für die Beschäftigten der Hansestadt Lübeck |
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| N 14.2 |
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Ankauf einer Immobilie in der Königstraße |
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| N 14.3 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Clara-Zetkin-Weg |
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| N 14.4 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Brandenbaumer Landstraße |
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| N 14.5 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Fehlingstraße |
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| N 14.6 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Heiweg |
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| N 14.7 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Gärtnergasse |
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| N 14.8 |
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Verkauf eines Gewerbegrundstückes im Aldermannweg |
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| N 14.9 |
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Vergabeverfahren zur Beauftragung eines Bestatters für im Rahmen der ordnungsrechtlichen in Ersatzvornahme durchzuführenden Feuerbestattungen |
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| N 15 |
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Verschiedenes |
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| Ö 16 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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