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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der 12. Sitzung vom 09.12.2019 |
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SI/2019/419 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Einzelhandelsentwicklung |
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| Ö 3.2 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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| Ö 3.2.1 |
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Masterplan 2025 - Bericht über die in 2019 erfolgten Maßnahmen und Ziele (mündlich durch Herrn Arndt (Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH)) |
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| Ö 3.2.2 |
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Sachstand - Anschluss des Gewerbegebietes Kronsforder Landstraße an die öffentliche Kanalisation (zurückgestellt in der 11. Sitzung des WiA & KBT-A am 11.11.2019
Hierzu wird die Verwaltung bei Eintritt in die Tagesordnung eine erneute Vertagung beantragen.) |
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| Ö 3.3 |
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AM Eymer (CDU): Zukunft der Lübecker Wochenmärkte (zurückgestellt in der 10. Sitzung des WiA & KBT-A am 09.09.2019) |
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VO/2019/07550 |
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| Ö 3.4 |
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Anfrage des AM Kim Nehrhoff (FDP) zu einer Markthalle (zurückgestellt in der 10. Sitzung des WiA & KBT-A am 09.09.2019) |
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VO/2019/07703 |
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| Ö 3.5 |
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Anfrage des Ausschussmitglieds Anka Grädner (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Auswertung der Situation am Grünstrand Travemünde (zurückgestellt in der 12. Sitzung des WiA & KBT-A am 09.12.2019) |
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VO/2019/08223 |
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| Ö 3.6 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Anfrage des Ausschussmitglieds Dr. Axel Flasbarth - Nördliche Wallhalbinsel (zurückgestellt in der 12. Sitzung des WiA & KBT-A am 09.12.2019) |
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VO/2019/08446 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1) Senator Schindler berichtete in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 11.11.19, dass der Anhandgabevertrag der PIH über die Nördliche Wallhalbinsel am 30.06.20 endet.
Am 22.02.18 beschloss die Bürgerschaft, eine “Verlängerung der Laufzeit der bestehenden Anhandgabevereinbarung für das Plangebiet bis zur Mitteilung der Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses für den geänderten Bebauungsplan” (VO/2018/05720).
a) Warum enthält die Anhandgabevereinbarung vor dem Hintergrund dieses Bürgerschaftsbeschlusses trotzdem ein Enddatum?
b) Auf welcher Basis und Kriterien wurde dieses Enddatum gewählt? c) Wie vergleicht sich die durch dieses Enddatum determinierte Maximaldauer des Bebauungsplanverfahrens mit der Dauer anderer Bebauungsplanverfahren in Lübeck? d) Wird die Anhandgabevereinbarung gemäß des o.a. Bürgerschaftsbeschlusses
selbstständig von der Verwaltung verlängert, sollte es bis zum 30.06.20 noch keinen Satzungsbeschluss geben?
e) Wenn ja, bis wann?
f) Wenn nein, warum nicht? 2) Welche Fragen sind noch abschließend zu klären, damit der für den Auslegungsbeschlusses benötigte Entwurf eines Bebauuungsplanes ausgefertigt werden kann? 3) In einer Anlage zur Vorlage “Aktueller Sachstand Umsetzung des PIH-Konzeptes auf der Nördlichen Wallhalbinsel” (VO/2019/07488) beschreibt der Verein Weltkulturgut e.V., dass es bei Abriss der Hafenschuppen keine Möglichkeit für einen Verbleib der Lisa von Lübeck in Lübeck gäbe.
Welche Liegenschaften eignen sich aus Sicht der Verwaltung als alternativer Standort in Lübeck für die Lisa von Lübeck nach Abriss der Hafenschuppen und welche Kosten wären für den Verein damit jeweils verbunden (grob geschätzt)? |
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09.12.2019 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 3.7.1 - zurückgestellt |
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Anfrage: 1) Senator Schindler berichtete in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 11.11.19, dass der Anhandgabevertrag der PIH über die Nördliche Wallhalbinsel am 30.06.20 endet. Am 22.02.18 beschloss die Bürgerschaft, eine “Verlängerung der Laufzeit der bestehenden Anhandgabevereinbarung für das Plangebiet bis zur Mitteilung der Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses für den geänderten Bebauungsplan” (VO/2018/05720).
a) Warum enthält die Anhandgabevereinbarung vor dem Hintergrund dieses Bürgerschaftsbeschlusses trotzdem ein Enddatum? b) Auf welcher Basis und Kriterien wurde dieses Enddatum gewählt? c) Wie vergleicht sich die durch dieses Enddatum determinierte Maximaldauer des Bebauungsplanverfahrens mit der Dauer anderer Bebauungsplanverfahren in Lübeck? d) Wird die Anhandgabevereinbarung gemäß des o.a. Bürgerschaftsbeschlusses selbstständig von der Verwaltung verlängert, sollte es bis zum 30.06.20 noch keinen Satzungsbeschluss geben? e) Wenn ja, bis wann? f) Wenn nein, warum nicht? 2) Welche Fragen sind noch abschließend zu klären, damit der für den Auslegungsbeschlusses benötigte Entwurf eines Bebauuungsplanes ausgefertigt werden kann? 3) In einer Anlage zur Vorlage “Aktueller Sachstand Umsetzung des PIH-Konzeptes auf der Nördlichen Wallhalbinsel” (VO/2019/07488) beschreibt der Verein Weltkulturgut e.V., dass es bei Abriss der Hafenschuppen keine Möglichkeit für einen Verbleib der Lisa von Lübeck in Lübeck gäbe. Welche Liegenschaften eignen sich aus Sicht der Verwaltung als alternativer Standort in Lübeck für die Lisa von Lübeck nach Abriss der Hafenschuppen und welche Kosten wären für den Verein damit jeweils verbunden (grob geschätzt)?
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" beschließt einstimmig, die Anfrage auf die nächste Sitzung zu vertagen. (13 Ja-Stimmen)
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13.01.2020 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 3.6 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Anfrage: 1) Senator Schindler berichtete in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 11.11.19, dass der Anhandgabevertrag der PIH über die Nördliche Wallhalbinsel am 30.06.20 endet.
Am 22.02.18 beschloss die Bürgerschaft, eine “Verlängerung der Laufzeit der bestehenden Anhandgabevereinbarung für das Plangebiet bis zur Mitteilung der Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses für den geänderten Bebauungsplan” (VO/2018/05720).
a) Warum enthält die Anhandgabevereinbarung vor dem Hintergrund dieses Bürgerschaftsbeschlusses trotzdem ein Enddatum?
b) Auf welcher Basis und Kriterien wurde dieses Enddatum gewählt? c) Wie vergleicht sich die durch dieses Enddatum determinierte Maximaldauer des Bebauungsplanverfahrens mit der Dauer anderer Bebauungsplanverfahren in Lübeck? d) Wird die Anhandgabevereinbarung gemäß des o.a. Bürgerschaftsbeschlusses
selbstständig von der Verwaltung verlängert, sollte es bis zum 30.06.20 noch keinen Satzungsbeschluss geben?
e) Wenn ja, bis wann?
f) Wenn nein, warum nicht? 2) Welche Fragen sind noch abschließend zu klären, damit der für den Auslegungsbeschlusses benötigte Entwurf eines Bebauuungsplanes ausgefertigt werden kann? 3) In einer Anlage zur Vorlage “Aktueller Sachstand Umsetzung des PIH-Konzeptes auf der Nördlichen Wallhalbinsel” (VO/2019/07488) beschreibt der Verein Weltkulturgut e.V., dass es bei Abriss der Hafenschuppen keine Möglichkeit für einen Verbleib der Lisa von Lübeck in Lübeck gäbe. Welche Liegenschaften eignen sich aus Sicht der Verwaltung als alternativer Standort in Lübeck für die Lisa von Lübeck nach Abriss der Hafenschuppen und welche Kosten wären für den Verein damit jeweils verbunden (grob geschätzt)?
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" nimmt die Antworten der Verwaltung zur Kenntnis.
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| Ö 3.7 |
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Neue Anfragen |
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| Ö 4 |
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Berichte (Es liegt nichts vor.) |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt und zweite Änderungssatzung zur Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen im Stadtteil Innenstadt (Gebiet Altstadt) vom 28.02.1979 |
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VO/2019/08462 |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 6.1 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & Freie Wähler & GAL: AT zu VO/2019/08355 - Verbesserung der Landstromversorgung im Lübecker Hafen (zurückgestellt in der 12. Sitzung des WiA & KBT-A am 09.12.2019
Hierzu sind gemäß Beschluss Vertreter der LHG, der Stadtwerke Lübeck und der LPA eingeladen.
Auf Grund einer zeitgleichen Veranstaltung der Hafenwirtschaft wird die Verwaltung bei Eintritt in die Tagesordnung eine erneute Vertagung beantragen.) |
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VO/2019/08355-01 |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 7.1 |
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FDP: Anträge zu Lübecks Wochenmärkten (zurückgestellt in der 10. Sitzung des WiA & KBT-A am 09.09.2019) |
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VO/2019/07335 |
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| Ö 8 |
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Verschiedenes |
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| Ö 9 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 10 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift der 12. Sitzung vom 09.12.2019 |
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| N 12 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 12.1 |
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Einzelhandelsentwicklung |
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| N 12.2 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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| N 12.3 |
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Neue Anfragen |
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| N 13 |
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Berichte (Es liegt nichts vor.) |
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| N 14 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 14.1 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Rönnauer Ring |
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| N 14.2 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Forstmeisterweg |
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| N 14.3 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Stargasse |
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| N 14.4 |
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Verkauf eines Baugrundstücks im Gründungsviertel (Fischstraße) |
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| N 14.5 |
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Verkauf eines Grundstückes am Lindenplatz |
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| N 14.6 |
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Ankauf eines bebauten Grundstücks in der Lübecker Innenstadt |
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| N 15 |
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Verschiedenes |
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| Ö 16 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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