Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Anfrage des Ausschussmitglieds Dr. Axel Flasbarth - Nördliche Wallhalbinsel
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Csösz beantwortet die Fragen mündlich zu Protokoll:
zu 1. a) Ein Anhandgabevertrag regelt die Verfügbarkeit des Grundstücks für einen definierten Zeitraum. Ein Beginn und ein Enddatum sind zwingender Vertragsbestandteil.
b) Das Enddatum beruht auf einer zeitlichen Schätzung der Stadtplanung der HL, der gemäß das anstehende B-Planverfahren in dem angenommenen Zeitraum abgeschlossen sein könnte und wurde in enger Abstimmung mit der Entwicklerin (PIH) so festgesetzt.
c) Ein Zusammenhang besteht nicht. Jedes B-Planverfahren ist individuell in seiner Dauer.
d) ja
e) Mit PIH und Stadtplanung wird ein neues Enddatum (analog Satzungsbeschluss) abgestimmt.
zu 2. Die HL befindet sich im laufenden Abstimmungsprozess mit der PIH zu den Festsetzungen des B-Plans.
zu 3. Ein Abriss der Hafenschuppen ist nicht geplant. Es existieren keine alternativ nutzbaren Gebäude mit Wasserzugang in der HL.
Nach Auskunft der PIH und des Vereins wurde zwischenzeitlich eine Lösung gefunden, die es der Gesellschaft für Weltkulturgut e.V. ermöglicht, den Schuppen D weiterhin wie bisher zu nutzen.
Anfrage:
1) Senator Schindler berichtete in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 11.11.19, dass der Anhandgabevertrag der PIH über die Nördliche Wallhalbinsel am 30.06.20 endet.
Am 22.02.18 beschloss die Bürgerschaft, eine “Verlängerung der Laufzeit der bestehenden Anhandgabevereinbarung für das Plangebiet bis zur Mitteilung der Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses für den geänderten Bebauungsplan” (VO/2018/05720).
a) Warum enthält die Anhandgabevereinbarung vor dem Hintergrund dieses Bürgerschaftsbeschlusses trotzdem ein Enddatum?
b) Auf welcher Basis und Kriterien wurde dieses Enddatum gewählt?
c) Wie vergleicht sich die durch dieses Enddatum determinierte Maximaldauer des Bebauungsplanverfahrens mit der Dauer anderer Bebauungsplanverfahren in Lübeck?
d) Wird die Anhandgabevereinbarung gemäß des o.a. Bürgerschaftsbeschlusses
selbstständig von der Verwaltung verlängert, sollte es bis zum 30.06.20 noch keinen Satzungsbeschluss geben?
e) Wenn ja, bis wann?
f) Wenn nein, warum nicht?
2) Welche Fragen sind noch abschließend zu klären, damit der für den Auslegungsbeschlusses benötigte Entwurf eines Bebauuungsplanes ausgefertigt werden kann?
3) In einer Anlage zur Vorlage “Aktueller Sachstand Umsetzung des PIH-Konzeptes auf der Nördlichen Wallhalbinsel” (VO/2019/07488) beschreibt der Verein Weltkulturgut e.V., dass es bei Abriss der Hafenschuppen keine Möglichkeit für einen Verbleib der Lisa von Lübeck in Lübeck gäbe.
Welche Liegenschaften eignen sich aus Sicht der Verwaltung als alternativer Standort in Lübeck für die Lisa von Lübeck nach Abriss der Hafenschuppen und welche Kosten wären für den Verein damit jeweils verbunden (grob geschätzt)?
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss
für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
nimmt die Antworten der Verwaltung
zur Kenntnis.