Vorlage - VO/2019/08462  

Betreff: Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt und zweite Änderungssatzung zur Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen im Stadtteil Innenstadt (Gebiet Altstadt) vom 28.02.1979
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bresch, Karl-Heinz
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
13.01.2020 
13. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zurückgestellt   
10.02.2020 
14. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Bauausschuss zur Vorberatung
03.02.2020 
28. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.01.2020 
26. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
11.02.2020 
27. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
25.02.2020 
28. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.01.2020 
13. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
27.02.2020 
14. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
Anlage 2_Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt
Anlage 3_Begründung der Erhaltungssatzung zu Anlage 2, Fassung zum Satzungsbeschluss
Anlage 4_Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen im Stadtteil Innenstadt
Anlage 5_Begründung der zweiten Änderungssatzung zu Anlage 4, Fassung zum Satzungsbeschluss
Anlage 6_Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen im Stadtteil Innenstadt (Gebiet Altstadt) vom 28.02.1979

Beschlussvorschlag

1. Die während der öffentlichen Auslegung zum Entwurf der Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird die Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt.

3. Aufgrund des § 172 Abs. 1 BauGB wird die Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen im Stadtteil Innenstadt (Gebiet Altstadt) vom 28.02.1979 in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlagen 5) gebilligt.

4. Die Satzungsbeschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmend

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

Zustimmend

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

Zustimmend

5.610.3 Unesco-Welterbekoordinatorin

Zustimmend

5.651 Gebäudemanagement

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die Erhaltungssatzung nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

Siehe Anlage 3 und 5.
 

 


Anlagen

Anlage 1: Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen

Anlage 2: Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt, Fassung zum Satzungsbeschluss

Anlage 3: Begründung der Erhaltungssatzung zu Anlage 2, Fassung zum Satzungsbeschluss

Anlage 4: Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen im Stadtteil Innenstadt (Gebiet Altstadt) vom 28.02.1979, Fassung zum Satzungsbeschluss

Anlage 5: Begründung der zweiten Änderungssatzung zu Anlage 4, Fassung zum Satzungsbeschluss

Anlage 6: Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen im Stadtteil Innenstadt (Gebiet Altstadt) vom 28.02.1979, zuletzt geändert durch die zweite Änderungssatzung vom …….., Lesefassung mit Kennzeichnung der Änderungen durch die 2. Änderungssatzung, Stand 27.11.2019
 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 6 1 öffentlich Anlage 1_Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen (100 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich Anlage 2_Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt (2779 KB)    
Anlage 2 3 öffentlich Anlage 3_Begründung der Erhaltungssatzung zu Anlage 2, Fassung zum Satzungsbeschluss (41 KB)    
Anlage 3 4 öffentlich Anlage 4_Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen im Stadtteil Innenstadt (8 KB)    
Anlage 4 5 öffentlich Anlage 5_Begründung der zweiten Änderungssatzung zu Anlage 4, Fassung zum Satzungsbeschluss (7 KB)    
Anlage 5 6 öffentlich Anlage 6_Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen im Stadtteil Innenstadt (Gebiet Altstadt) vom 28.02.1979 (10 KB)