Tagesordnung - 13. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)  

Bezeichnung: 13. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 06.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 17:25 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
Anlagen:
Niederschrift JHA Dezember 2019

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.12.2019
SI/2019/426  
   
   
Ö 3     Berichte    
Ö 3.1  
mdl. Bericht über die Arbeit des Kinder- und Jugendtelefons (Gemeindediakonie Lübeck)    
Ö 3.2  
mdl. Bericht über die Arbeit des Krisentelefons (Kinderschutz-Zentrum Lübeck)    
Ö 4  
Anliegen der Jugend    
Ö 5     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 5.1  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 6     Beschlussvorlagen    
Ö 6.1  
Beschlussvorlage zum Bericht Ganztag an Schule: Kommunale Förderung in der SEK I und an Förderzentren in der Hansestadt Lübeck (VO/2019/07480) Förderung von Schülerclubs in den Klassen 5/6 bezüglich VO/2016/03725
Enthält Anlagen
VO/2019/08265  
Ö 7     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7.1  
Fraktion Freie Wähler und GAL, Fraktion Die Linke: Inklusion sicherstellen - Überarbeitung der Entgeltordnung städtischer Kitas
VO/2019/08376  
Ö 7.2  
DIE LINKE: Runder Tisch "Kinderarmut in Lübeck"
VO/2019/08275  
Ö 7.3  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: AT zu VO/2019/07599 "Verwendung der kommunalen Fördergelder aus der Kita Reform des Landes"
VO/2019/07599-01  
Ö 7.4  
FDP - Änderungsantrag zu VO/2019/07599-01 Bündnis 90/DIE GRÜNEN: AT zu VO/2019/07599 "Verwendung der kommunalen Fördergelder aus der KiTa Reform des Landes"
VO/2019/07856  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Die KiTa-Reform 2020 der schleswig-holsteinischen Landesregierung stellt den Kommunen zusätzliche finanzielle Mittel für die frühkindliche Bildung und Erziehung zur Verfügung.

 

Diese Mittel werden zur Entlastung und Stärkung der Eltern, Verbesserung der Qualität  und zur Entlastung der Kommunen eingesetzt.

 

Daher werden diese Mittel in vollem Umfang, d.h. insbesondere auch der zweckungebundene Teil, für die Ausfinanzierung der Kinderbetreuung in Kindertagespflege, Kindertagesstätten und Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Lübeck verwendet.

 

Bis zum Inkrafttreten der Reform im Jahr 2020 steigen die Elternbeiträge nicht. Ab Inkrafttreten der Reform und mindestens bis Ende 2022 werden die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Lübeck höchstens so festgesetzt, dass das wegfallende Krippengeld von 100 Euro ab 2020 kompensiert wird und damit in Lübeck kein Elternteil durch die Reform finanziell schlechter gestellt wird.

 

Über diesen Betrag hinausgendende weitere Beitragssenkungen werden angestrebt, können aber erst nach Vorliegen der detailierten finanziellen Zuweisungen und zu finanzierenden Ausgaben entschieden werden. Für die Festsetzung der Elternbeiträge sind dabei neben den eigentlichen Elternbeiträgen, die vorgegebene Geschwisterermässigung und eine ausgewogene Sozialstaffel* als Gesamtpaket zu berücksichtigen, um insbesondere Familien mit geringem Einkommen stärker zu entlasten. Diese drei Teilbereiche der Beiträge und deren Höhe werden daher notwendigerweise zusammen festgelegt.

 

Zudem werden die derzeitigen Standards in der Kinderbetreuung in Lübeck, dort wo sie über den neuen gesetzlichen Vorgaben liegen, mindestens beibehalten. Darunter fallen insbesondere aktuell gültige Regelungen der Schliesszeitenregelungen sowie der Geschwisterermässigungen für die Schulkindbetreuung in Horten und  Grundschulen.

 

Damit die Betreuungsqualität nachhaltig gesichert und verbessert werden kann, sind insbesondere die Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen zu verbessern. Aufgrund einer zur Zeit großen Fluktuation und dem Ausscheiden aus dem Beruf von Fachkräften werden Maßnahmen, insbesondere bei Gesundheitsschutz und -förderung ergriffen, um die Berufe in der Kinderbetreuung attraktiver zu machen und Ausfallzeiten und Erkrankungen zu reduzieren.

 

*angelehnt an die Anwendung im Kreis Stormarn (https://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/2/22/RichtlinieSozialstaffelKitaBetreuung.pdf)

 

 

   
    20.06.2019 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.25.1 - zurückgestellt
   

 

 

 

   
    29.08.2019 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.36.1 - an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen
   
   
    06.02.2020 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 7.4 - zurückgestellt
   
   
    05.03.2020 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 7.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

Die KiTa-Reform 2020 der schleswig-holsteinischen Landesregierung stellt den Kommunen zusätzliche finanzielle Mittel für die frühkindliche Bildung und Erziehung zur Verfügung.

 

Diese Mittel werden zur Entlastung und Stärkung der Eltern, Verbesserung der Qualität  und zur Entlastung der Kommunen eingesetzt.

 

Daher werden diese Mittel in vollem Umfang, d.h. insbesondere auch der zweckungebundene Teil, für die Ausfinanzierung der Kinderbetreuung in Kindertagespflege, Kindertagesstätten und Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Lübeck verwendet.

 

Bis zum Inkrafttreten der Reform im Jahr 2020 steigen die Elternbeiträge nicht. Ab Inkrafttreten der Reform und mindestens bis Ende 2022 werden die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Lübeck höchstens so festgesetzt, dass das wegfallende Krippengeld von 100 Euro ab 2020 kompensiert wird und damit in Lübeck kein Elternteil durch die Reform finanziell schlechter gestellt wird.

 

Über diesen Betrag hinausgehende weitere Beitragssenkungen werden angestrebt, können aber erst nach Vorliegen der detaillierten finanziellen Zuweisungen und zu finanzierenden Ausgaben entschieden werden. Für die Festsetzung der Elternbeiträge sind dabei neben den eigentlichen Elternbeiträgen, die vorgegebene Geschwisterermäßigung und eine ausgewogene Sozialstaffel* als Gesamtpaket zu berücksichtigen, um insbesondere Familien mit geringem Einkommen stärker zu entlasten. Diese drei Teilbereiche der Beiträge und deren Höhe werden daher notwendigerweise zusammen festgelegt.

 

Zudem werden die derzeitigen Standards in der Kinderbetreuung in Lübeck, dort wo sie über den neuen gesetzlichen Vorgaben liegen, mindestens beibehalten. Darunter fallen insbesondere aktuell gültige Regelungen der Schließzeitenregelungen sowie der Geschwisterermäßigungen für die Schulkindbetreuung in Horten und  Grundschulen.

 

Damit die Betreuungsqualität nachhaltig gesichert und verbessert werden kann, sind insbesondere die Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen zu verbessern. Aufgrund einer zur Zeit großen Fluktuation und dem Ausscheiden aus dem Beruf von Fachkräften werden Maßnahmen, insbesondere bei Gesundheitsschutz und -förderung ergriffen, um die Berufe in der Kinderbetreuung attraktiver zu machen und Ausfallzeiten und Erkrankungen zu reduzieren.

 

*angelehnt an die Anwendung im Kreis Stormarn (https://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/2/22/RichtlinieSozialstaffelKitaBetreuung.pdf)

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

x

Der Jugendhilfeausschuss hat den Antrag einstimmig ohne Votum passieren lassen und gibt keine Empfehlung an die Bürgerschaft.

 

   
    25.06.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.3.2 - zurückgezogen
   

 

 

Ö 8     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8.1  
Änderungsantrag des AM Claudia Petereit (Die Unabhängigen) zu: Satzung zur sozialen Staffelung von Gebühren oder Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen
Enthält Anlagen
VO/2019/07679-01  
Ö 8.2  
AM Puhle (SPD): Präventions- und Anti-Stigmatisierungsprogramm "Verrückt? Na und! - Seelisch fit in der Schule"
VO/2020/08613  
Ö 9  
Verschiedenes    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Niederschrift JHA Dezember 2019 (114 KB)