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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.12.2019 |
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SI/2019/426 |
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| Ö 3 |
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Berichte |
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| Ö 3.1 |
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mdl. Bericht über die Arbeit des Kinder- und Jugendtelefons (Gemeindediakonie Lübeck) |
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| Ö 3.2 |
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mdl. Bericht über die Arbeit des Krisentelefons (Kinderschutz-Zentrum Lübeck) |
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| Ö 4 |
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Anliegen der Jugend |
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| Ö 5 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 5.1 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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| Ö 6 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 6.1 |
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Beschlussvorlage zum Bericht Ganztag an Schule: Kommunale Förderung in der SEK I und an Förderzentren in der Hansestadt Lübeck (VO/2019/07480)
Förderung von Schülerclubs in den Klassen 5/6 bezüglich VO/2016/03725 |
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VO/2019/08265 |
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| Ö 7 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 7.1 |
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Fraktion Freie Wähler und GAL, Fraktion Die Linke: Inklusion sicherstellen - Überarbeitung der Entgeltordnung städtischer Kitas |
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VO/2019/08376 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Hiermit beantragen wir, dass: 1. im Zuge der anstehenden Überarbeitung der städtischen Entgeltordnung im Jahr 2020 diese die Inklusionverpflichtungen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention und des SGB VIII sowie die Vorgaben der §§ 117f des neuen SGB IX (wirksam ab 01.01.2020) bzgl. des Gesamt-/Teilhabeplanverfahrens erfüllt. Hierbei sind die einschlägigen Vorgaben der juristischen Kommentierung von jurisPK-SGB VIII / Rixen insbesondere zu § 22a Rn. 17 und 19 und die Erläuterungen des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung in der Stellungnahme zum neuen KitaG bzgl. des SGV IX zu beachten und sicherzustellen; 2. in dem Falle einer nicht möglichen inklusiven Betreuung eines Kindes mit Behinderung in einer bestimmten Regelkita unter städtischer Trägerschaft eine inklusive Betreuung des betroffenen Kindes in einer anderen Regelkita vom Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sichergestellt wird und hierbei 3. die einschlägigen Vorgaben für alternativ vorgeschlagene Regelkitas eingehalten werden, z.B. zulässige Entfernung einer Kita vom Wohnort des Kindes, Sicherstellung des von den Eltern angemeldeten subjektiven Betreuungsumfanges in der alternativen Kita u.ä.; 4. die Verwaltung, Fachbereich 4 bis zum 30.5.2020 ein Konzept erstellt, wie zukünftig Inklusion als Regelfall in allen städtischen Kitas für alle betreute Kinder 0-14 Jahre sichergestellt werden kann (inkl. Erarbeitung der dafür notwendigen Struktur- und Prozess- und Ergebnisqualität). Hierfür können - sofern vorhanden - andere Träger und/oder Kommunen, in denen Inklusion vollumfänglich in Kindertageseinrichtungen erfolgreich umgesetzt wird, als Vorbild genommen werden. |
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28.11.2019 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.36 - an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen |
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06.02.2020 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 7.1 - zurückgestellt |
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05.03.2020 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 7.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: Hiermit beantragen wir, dass: 1. im Zuge der anstehenden Überarbeitung der städtischen Entgeltordnung im Jahr 2020 diese die Inklusionverpflichtungen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention und des SGB VIII sowie die Vorgaben der §§ 117f des neuen SGB IX (wirksam ab 01.01.2020) bzgl. des Gesamt-/Teilhabeplanverfahrens erfüllt. Hierbei sind die einschlägigen Vorgaben der juristischen Kommentierung von jurisPK-SGB VIII / Rixen insbesondere zu § 22a Rn. 17 und 19 und die Erläuterungen des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung in der Stellungnahme zum neuen KitaG bzgl. des SGV IX zu beachten und sicherzustellen; 2. in dem Falle einer nicht möglichen inklusiven Betreuung eines Kindes mit Behinderung in einer bestimmten Regelkita unter städtischer Trägerschaft eine inklusive Betreuung des betroffenen Kindes in einer anderen Regelkita vom Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sichergestellt wird und hierbei 3. die einschlägigen Vorgaben für alternativ vorgeschlagene Regelkitas eingehalten werden, z.B. zulässige Entfernung einer Kita vom Wohnort des Kindes, Sicherstellung des von den Eltern angemeldeten subjektiven Betreuungsumfanges in der alternativen Kita u.ä.; 4. die Verwaltung, Fachbereich 4 bis zum 30.5.2020 ein Konzept erstellt, wie zukünftig Inklusion als Regelfall in allen städtischen Kitas für alle betreute Kinder 0-14 Jahre sichergestellt werden kann (inkl. Erarbeitung der dafür notwendigen Struktur- und Prozess- und Ergebnisqualität). Hierfür können - sofern vorhanden - andere Träger und/oder Kommunen, in denen Inklusion vollumfänglich in Kindertageseinrichtungen erfolgreich umgesetzt wird, als Vorbild genommen werden.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | x |
Der Jugendhilfeausschuss hat den Antrag einstimmig ohne Votum passieren lassen und gibt keine Empfehlung an die Bürgerschaft.
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25.06.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.4 - geändert beschlossen |
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Beschluss über den Antrag in geänderter Fassung (Text gestrichen): Hiermit beantragen wir, dass: 1. im Zuge der anstehenden Überarbeitung der städtischen Entgeltordnung im Jahr 2020 diese die Inklusionverpflichtungen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention und des SGB VIII sowie die Vorgaben der §§ 117f des neuen SGB IX (wirksam ab 01.01.2020) bzgl. des Gesamt-/Teilhabeplanverfahrens erfüllt. Hierbei sind die einschlägigen Vorgaben der juristischen Kommentierung von jurisPK-SGB VIII / Rixen insbesondere zu § 22a Rn. 17 und 19 und die Erläuterungen des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung in der Stellungnahme zum neuen KitaG bzgl. des SGV IX zu beachten und sicherzustellen; 2. in dem Falle einer nicht möglichen inklusiven Betreuung eines Kindes mit Behinderung in einer bestimmten Regelkita unter städtischer Trägerschaft eine inklusive Betreuung des betroffenen Kindes in einer anderen Regelkita vom Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sichergestellt wird und hierbei 3. die einschlägigen Vorgaben für alternativ vorgeschlagene Regelkitas eingehalten werden, z.B. zulässige Entfernung einer Kita vom Wohnort des Kindes, Sicherstellung des von den Eltern angemeldeten subjektiven Betreuungsumfanges in der alternativen Kita u.ä.; 4. die Verwaltung, Fachbereich 4 bis zum 30.5.2020 ein Konzept erstellt, wie zukünftig Inklusion als Regelfall in allen städtischen Kitas für alle betreute Kinder 0-14 Jahre sichergestellt werden kann (inkl. Erarbeitung der dafür notwendigen Struktur- und Prozess- und Ergebnisqualität). Hierfür können - sofern vorhanden - andere Träger und/oder Kommunen, in denen Inklusion vollumfänglich in Kindertageseinrichtungen erfolgreich umgesetzt wird, als Vorbild genommen werden.
Abstimmungsergebnis in geänderter Fassung | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 42 | Nein-Stimmen | 3 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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| Ö 7.2 |
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DIE LINKE: Runder Tisch "Kinderarmut in Lübeck" |
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VO/2019/08275 |
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| Ö 7.3 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: AT zu VO/2019/07599 "Verwendung der kommunalen Fördergelder aus der Kita Reform des Landes" |
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VO/2019/07599-01 |
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| Ö 7.4 |
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FDP - Änderungsantrag zu VO/2019/07599-01 Bündnis 90/DIE GRÜNEN: AT zu VO/2019/07599 "Verwendung der kommunalen Fördergelder aus der KiTa Reform des Landes" |
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VO/2019/07856 |
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| Ö 8 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 8.1 |
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Änderungsantrag des AM Claudia Petereit (Die Unabhängigen) zu: Satzung zur sozialen Staffelung von Gebühren oder Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen |
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VO/2019/07679-01 |
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| Ö 8.2 |
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AM Puhle (SPD): Präventions- und Anti-Stigmatisierungsprogramm
"Verrückt? Na und! - Seelisch fit in der Schule" |
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VO/2020/08613 |
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| Ö 9 |
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Verschiedenes |
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