Tagesordnung - 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege  

Bezeichnung: 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
Datum: Mo, 10.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:17 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
Anlagen:
zu TOP 3.2_2018 Jahresvergleiche bis Juli
zu TOP 3.2_Vergleich Ausstellungen_2011-2018Juli
Niederschrift KDA vom 11.06.2018
zu. TOP 3.1.1 kulturpolitik_eintreten_für_eine_offene_gesellschaft_korrektur

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 1.1  
Verpflichtung der nicht der Bürgerschaft angehörenden Ausschussmitglieder    
Ö 2  
Niederschrift vom 11.06.2018
SI/2018/263  
   
   
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1     Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 3.1.1  
Positionspapier "Eintreten für eine offene Welt - mit Kultur und Kulturpolitik Demokratie stärken"    
Ö 3.1.2  
Übergabe von Vorlagen an das Archiv (siehe Ausschusssitzung vom 11.06.2018, TOP 8 Verschiedenes, Herr Dr. Junghans)    
Ö 3.1.3  
Umzug des Archäologielagers    
Ö 3.1.4  
Projekt "Lübecks Archäoparasiten als Transmitter zur Forschung des mittelalterlichen Individuums"    
Ö 3.1.5  
Bibliotheksnacht am 22.09.2018    
Ö 3.1.6  
Verlustausgleich/ Nachfinanzierung Theater Lübeck    
Ö 3.2  
Bericht der Kulturstiftung    
Ö 4     Berichte    
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Neubesetzung der von der Hansestadt Lübeck entsandten Mitglieder der Jury zur Verleihung des Thomas-Mann-Preises
VO/2018/06306  
Ö 5.2  
Preistarif Nordische Filmtage Lübeck - Anpassung der Akkreditierungskosten
Enthält Anlagen
VO/2018/06279  
Ö 5.3  
Annahme einer Zuwendung (125.000,00 EUR) der Possehl-Stiftung zugunsten der 60. Nordischen Filmtage Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2018/06204  
Ö 5.4  
Annahme einer Spende der Friedrich Bluhme und Else Jebsen-Stiftung für den Umbau des Buddenbrookhauses zugunsten der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck.
VO/2018/06190  
Ö 5.5  
Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung in Höhe von 200.000 Euro zugunsten der LÜBECKER MUSEEN für die Ausstellung »875 Jahre. Lübeck erzählt uns was«
Enthält Anlagen
VO/2018/06124  
Ö 5.6  
Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung in Höhe von 98.760,00 Euro zur Unterstützung des Projektes "Lübecks Archäoparasiten als Transmitter zur Erforschung des mittelalterlichen Individuums".
Enthält Anlagen
VO/2018/06319  
Ö 5.7  
Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung -Barrieren und Handlungsempfehlungen- Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Enthält Anlagen
VO/2018/06073  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

  1. Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung

-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen.

  1. Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.

Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen.

Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt.

  1. Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
  2. Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
  3. Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.

 

 

   
    04.09.2018 - Ausschuss für Soziales
    Ö 7.4 - unverändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

  1. Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung

-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen.

  1. Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.

Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen.

Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt.

  1. Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
  2. Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
  3. Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.

 

 

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

 

   
    06.09.2018 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6.3 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

  1. Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung

-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen.

  1. Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.

Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen.

Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt.

  1. Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
  2. Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
  3. Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

   
    10.09.2018 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
    Ö 5.7 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

  1. Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung

-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen.

  1. Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.

Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen.

Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt.

  1. Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
  2. Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
  3. Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

 

   
    10.09.2018 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 5.3 - zurückgestellt
   

Beschlussvorschlag:

  1. Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung

-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen.

  1. Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.

Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen.

Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt.

  1. Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
  2. Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
  3. Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

beschließt einstimmig, die Beschlussvorlage

auf die nächste Sitzung zu vertagen.

(12 Ja-Stimmen)

   
    13.09.2018 - Werkausschuss EBL
    Ö 5.1 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

  1. Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung

-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen.

  1. Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.

Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen.

Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt.

  1. Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
  2. Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
  3. Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.

 

Abstimmungsergebnis:

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig der Bürgerschaft entsprechend der Vorlage zu beschließen.

 

   
    17.09.2018 - Bauausschuss
    Ö 3.2 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

  1. Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung -Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen.
  2. Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.

Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen.

Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt.

  1. Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
  2. Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
  3. Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.

 

   
    18.09.2018 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 7.1 - unverändert beschlossen
   

Der Ausschuss empfiehlt bei 13-Jastimmen, 1-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltungen mehrheitlich,

gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

   
    20.09.2018 - Schul- und Sportausschuss
    Ö 5.2 - unverändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

  1. Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung

-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen.

  1. Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.

Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen.

Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt.

  1. Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
  2. Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
  3. Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.

 

 

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

mit 14 Ja-Stimmen einstimmig gemäß

Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

   
    25.09.2018 - Hauptausschuss
    Ö 5.3 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung

-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen.

  1. Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.

Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen.

Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt.

  1. Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
  2. Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
  3. Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.

 

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.

 

   
    27.09.2018 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.9 - unverändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

  1. Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung

-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen.

  1. Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.

Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen.

Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt.

  1. Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
  2. Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
  3. Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

 

 

(Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.)

 

 

Ö 5.8  
Annahme einer Geldspende (6.000?) der Friedrich Bluhme und Else Jebsen-Stiftung zugunsten des Buddenbrookhauses
VO/2018/06050  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
Völkerkundemuseum als "Virtuelles Museum" (siehe Ausschusssitzung am 11.06.2018, TOP 6.1)
VO/2018/06106  
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Antrag des Ausschussmitglieds Monika Schedel - Bildkünstlerisches Projekt für Nobelpreisträger (siehe Ausschusssitzung vom 11.06.2018, TOP 7.1)
VO/2018/06047  
Ö 7.2  
Antrag des Ausschussmitglieds Jana Borchers (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) - Angebote für Ausstellungen der bildenden Künstler und Kunsthandwerker
VO/2018/06266  
Ö 8  
Verschiedenes    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich zu TOP 3.2_2018 Jahresvergleiche bis Juli (9 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich zu TOP 3.2_Vergleich Ausstellungen_2011-2018Juli (17 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Niederschrift KDA vom 11.06.2018 (135 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich zu. TOP 3.1.1 kulturpolitik_eintreten_für_eine_offene_gesellschaft_korrektur (33 KB)