Vorlage - VO/2018/06050  

Betreff: Annahme einer Geldspende (6.000?) der Friedrich Bluhme und Else Jebsen-Stiftung zugunsten des Buddenbrookhauses
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.041.7 - Lübecker Museen Bearbeiter/-in: Lipinski, Birte
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
10.09.2018 
1. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
11.09.2018 
4. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss beschließt die Annahme der Geldspende in Höhe von 6.000,00 Euro der Friedrich Bluhme und Else Jebsen-Stiftung zugunsten des Buddenbrookhauses.


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung - Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja - Einnahmen entsprechen angegebener Spendenhöhe

 


Begründung

Die Spende ermöglicht die Jubiläumsausstellung des Buddenbrookhauses „Herzensheimat. Das Lübeck von Heinrich und Thomas Mann“.

Die Ausstellung ist Teil des Geburtstagsprogramms 875 Jahre Lübeck und des 25. Jubiläums des Buddenbrookhauses als Museum. Sie klärt die Frage, wie Lübeck für die Brüder Mann gleichzeitig beengender „Weltwinkel“ und lebenslanger Sehnsuchtsort, eben „Herzensheimat“ sein konnte – und dabei so prägend war, dass die Stadt gleich mehrfach zu Literatur wurde. Teile der Ausstellung werden zudem als Interimsausstellung des Buddenbrookhauses während der Umbauphase weiterverwendet.

 

Mit der Spende über 6.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Friedrich-Bluhme-und-Else-Jebsen-Stiftung im Jahr 2018 einen Gesamtwert von 301.000,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist der Hauptausschuss nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 6.000,00 Euro zuständig.


Anlagen