Auszug - Verlustausgleich/ Nachfinanzierung Theater Lübeck  

1. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 3.1.6
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 10.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:17 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Wagner  - Fachbereichscontrolling Fachbereich 4 – bittet die kurzfristige Festsetzung  des Tagesordnungspunktes zu entschuldigen. Die Vorlage, die im Folgenden von Herrn Schwandt – Geschäftsführender Theaterdirektor - erläutert werde, habe erst Stunden vorher den Senat passiert. Aufgrund der Dringlichkeit solle der Ausschuss aber gleich informiert werden. Die Vorlage trägt den Titel „Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln für den Verlustausgleich 2017 der Theater Lübeck gGmbH im Haushaltsjahr 2018 sowie zur Nachfinanzierung des laufenden Geschäftsjahres“ und  werde im nächsten Hauptausschuss beraten.

 

Herr Schwandt erklärt, dass die Gesellschafterversammlung der Theater Lübeck gGmbH für das Jahr 2017 einen Verlust in Höhe von etwa 200 TEUR festgestellt habe. Darüber hinaus ergebe sich für das Jahr 2018 eine notwendige Nachfinanzierung in Höhe von etwa 700 TEUR. Die Hansestadt Lübeck sei gemäß Gesellschaftsvertrag verpflichtet, den Verlust abzudecken. Ein solcher Verlustausgleich sei seit den Jahren 2006/2007 nicht mehr vorgenommen worden. Für die Nachfinanzierung im Jahr 2018 gebe es folgende Gründe:

 

1)      Mindestlohnerhöhung im Jahr 2017

2)      Tariferhöhungen für 2018 und 2019

3)      Auflagen zum Arbeitsschutz der Unfallkasse Nord

 

Herr Dr. Junghans merkt an, dass es keine schriftliche Vorlage für die Ausschussmitglieder gebe und hoffe, dass dies ein Sonderumstand sei, der sich nicht wiederhole.

 

Frau Zunft und Herr Petereit sprechen sich dafür aus, dass für die Finanzierung des Theaters langfristige Lösungen gefunden werden müssen.

 

Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Die Vorlage wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.