Tagesordnung - 20. Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

Bezeichnung: 20. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 04.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:13 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Verpflichtung von neuen Ausschussmitgliedern / Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung    
Ö 2  
Niederschrift vom 03.12.2015
SI/2015/682  
Ö 3  
Anliegen der Jugend    
Ö 4     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 4.1     Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 4.1.1  
Aktuelle Informationen zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen    
Ö 4.1.2  
Mdl. Bericht aus der Arbeitsgruppe zu Fehlzeiten in der Kindertagesbetreuung    
Ö 4.1.3  
Präventiver Brandschutz in der Kindertagespflege    
Ö 4.2  
Enthält Anlagen
Anfrage des beratenden Ausschussmitglieds Christian Weise (KEV) bezüglich Kita-Beiräten
VO/2016/03391  
Ö 5     Berichte    
Ö 5.1  
Enthält Anlagen
Mdl. Bericht Bundes- und Landesprogramme zur Kita-Förderung und was daraus entstanden ist    
Ö 6     Beschlussvorlagen    
Ö 6.1  
Berufung von beratenden Ausschussmitgliedern in den Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag der Stadtelternvertretung
Enthält Anlagen
VO/2015/03188  
Ö 6.2  
Soziale Stadt Moisling - Planerische Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme (5.610)
Enthält Anlagen
VO/2015/03282  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag

1. Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK) Moisling wird zur einheitlichen Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Moisling beschlossen und der weiteren Umsetzung des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ verbindlich zu Grunde gelegt.

2. Die aus dem IEK abgeleitete räumliche Abgrenzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Moisling wird als Maßnahmengebiet gem. § 171e (3) BauGB beschlossen.

   
    02.02.2016 - Ausschuss für Soziales
    Ö 7.1 - unverändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1. Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK) Moisling wird zur einheitlichen Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Moisling beschlossen und der weiteren Umsetzung des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ verbindlich zu Grunde gelegt.

2. Die aus dem IEK abgeleitete räumliche Abgrenzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Moisling wird als Maßnahmengebiet gem. § 171e (3) BauGB beschlossen.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig (12 Ja-Stimmen), gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig (12 Ja-Stimmen), gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

 

   
    04.02.2016 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6.2 - unverändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gem. Beschlussvorschlag zu entscheiden.

1. Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK) Moisling wird zur einheitlichen Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Moisling beschlossen und der weiteren Umsetzung des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ verbindlich zu Grunde gelegt.

2. Die aus dem IEK abgeleitete räumliche Abgrenzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Moisling wird als Maßnahmengebiet gem. § 171e (3) BauGB beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

   
    15.02.2016 - Bauausschuss
    Ö 3.1 - unverändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1. Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK) Moisling wird zur einheitlichen Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Moisling beschlossen und der weiteren Umsetzung des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ verbindlich zu Grunde gelegt.

2. Die aus dem IEK abgeleitete räumliche Abgrenzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Moisling wird als Maßnahmengebiet gem. § 171e (3) BauGB beschlossen.

 

   
    23.02.2016 - Hauptausschuss
    Ö 5.4 - unverändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1. Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK) Moisling wird zur einheitlichen Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Moisling beschlossen und der weiteren Umsetzung des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ verbindlich zu Grunde gelegt.

2. Die aus dem IEK abgeleitete räumliche Abgrenzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Moisling wird als Maßnahmengebiet gem. § 171e (3) BauGB beschlossen.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.

             

   
    25.02.2016 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.2 - unverändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1. Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK) Moisling wird zur einheitlichen Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Moisling beschlossen und der weiteren Umsetzung des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ verbindlich zu Grunde gelegt.

2. Die aus dem IEK abgeleitete räumliche Abgrenzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Moisling wird als Maßnahmengebiet gem. § 171e (3) BauGB beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

 

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.

 

Ö 7  
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 8  
Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 9  
Verschiedenes    
N 10     Niederschriften      
N 11     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 11.1     Mitteilungen der Verwaltung      
N 11.1.1     Präventiver Brandschutz in der Kindertagespflege - Einzelfall      
N 12     Berichte      
N 13     Beschlussvorlagen      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse