Auszug - Eröffnung / Begrüßung / Verpflichtung von neuen Ausschussmitgliedern / Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung  

20. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 04.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:13 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll

Der stellvertretende Vorsitzende Herr Puhle eröffnet die 20

Der stellvertretende Vorsitzende Herr Puhle eröffnet die 20. Sitzung des Jugendhilfeausschusses, begrüßt die Mitglieder des Ausschusses sowie die anwesende Öffentlichkeit und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

Herr Puhle teilt weiterhin mit, dass Frau Senatorin Weiher wegen Krankheit und Herr Klüssendorf wegen einer anderen Verpflichtung sich für die Sitzung entschuldigt haben und nicht teilnehmen können.

 

Anschließend verpflichtet er Herrn Fritz Knispel mit den Worten: „Hiermit verpflichte ich Sie gem. § 46 Absatz 6 der Gemeindeordnung zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führe Sie per Handschlag in Ihr Amt ein.“

 

Herr Puhle führt aus, dass ihm eine Anfrage von Herr Weise zur Ergänzung der Tagesordnung vorliegt. Die Anfrage wird der Tagesordnung als TOP 4.2 zugeordnet. Die Anfrage wurde zudem allen Mitgliedern des Ausschusses als Tischvorlage umverteilt.

Er erklärt weiterhin, dass die Verwaltung unter TOP 4.1 Mitteilungen der Verwaltung unter anderem mündlich über präventiven Brandschutz in der Kindertagespflege berichten wird. Dazu möchte die Verwaltung außerdem unter TOP 11.1.1 im nicht öffentlichen Teil der Sitzung weitere Ausführungen ergänzen.
Herr Puhle fragt die Mitglieder des Ausschusses, ob sie den mündlichen Bericht im nicht öffentlichen Teil zur Kenntnis nehmen wollen. Die Mitglieder stimmen dem einstimmig zu.

 

Weitere Anträge zur Tagesordnung wurden schriftlich nicht eingereicht, Herr Puhle fragt, ob mündlich weitere Anträge gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. Die Tagesordnung ist damit in der um TOP 4.2 und 11.1.1 ergänzten Fassung festgestellt.