Auszug - Präventiver Brandschutz in der Kindertagespflege  

20. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4.1.3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 04.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:13 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll

Herr Puhle weist noch einmal darauf hin, dass hier der erste Teil des mündlichen Berichtes zum Präventiven Brandschutz in der Kindertagespflege vorgetragen wird

Herr Puhle weist noch einmal darauf hin, dass hier der erste Teil des mündlichen Berichtes zum Präventiven Brandschutz in der Kindertagespflege vorgetragen wird. Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung werden die Ausführungen von Herrn Jürgensen ergänzt.

 

Herr Jürgensen trägt vor, dass die Hansestadt Lübeck unter anderem angeregt durch den fachlichen Austausch mit anderen Kommunen eine erneute Betrachtung des vorbeugenden Brandschutzes in der Kindertagesbetreuung und der dazu üblichen Praxis durchgeführt hat.

Hieraus kam es zu der Erkenntnis, dass dem vorbeugenden Brandschutz bei der Erlaubniserteilung ein erheblich höherer Stellenwert beigemessen werden muss.

Dazu gibt es zwei maßgebliche Empfehlungen. Eine vom Bundesfamilienministerium und eine weitere von der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren. Beide gehen davon aus, dass es bei bestimmten Gruppengrößen – ab 3 Kinder gem. Familienministerium bzw. ab 5 bei der AG der Berufsfeuerwehren – und einer Lage der Betreuungsräume oberhalb des Hochparterres notwendig ist, dass ein zweiter Fluchtweg vorhanden ist, um eine Rettung der Bedrohten im Brandfall zu gewährleisten.

 

Daraus folgt für die Hansestadt Lübeck (aus § 43 SGB VIII), dass künftig die Erteilung von Pflegeerlaubnissen und die Zusammenschlüsse von Betreuungsgruppen bis zu zehn Kindern nur im Erdgeschoss oder im Hochparterre ohne zweiten Fluchtweg genehmigungsfähig sind.

 

Für Bestandsfälle sind Übergangsregelungen vorgesehen. Herr Jürgensen weist aber darauf hin, dass nach Auswertung der bisher erteilten Erlaubnisse nur eine geringe Zahl von Betreuungsangeboten hiervon  betroffen ist.