Tagesordnung - 18. Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

Bezeichnung: 18. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 12.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtung von Ausschussmitgliedern    
Ö 2  
Niederschriften vom 03.09.2015 und vom 01.10.2015
SI/2015/680  
Ö 3  
Anliegen der Jugend    
Ö 4     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 4.1     Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 4.1.1  
Tarifverhandlungen Sozial- und Erziehungsdienst und deren Auswirkungen    
Ö 4.1.2  
Enthält Anlagen
Erhebung von Ausfallzeiten in Kitas    
Ö 4.1.3  
Enthält Anlagen
Kindertagespflege - Umstellung des Zahlungstermins für die laufenden Geldleistungen    
Ö 4.1.4  
Versorgung von Flüchtlingskindern    
Ö 4.1.5  
Schulassistenten - Sachstand Hansestadt Lübeck    
Ö 4.1.6  
Enthält Anlagen
Sachstand unbegleitete minderjährige Flüchtlinge    
Ö 4.2  
Anfrage des Vorsitzenden AM Herrn Klüssendorf bezüglich "Überlastungsanzeigen" in städtischen Kindertagesstätten
VO/2015/03116  
Ö 4.3  
Enthält Anlagen
Tagesgruppen - In der Sitzung ergänzt um Dringlichkeitsantrag zur Finanzierung von Tagesgruppen    
Ö 4.4  
Anfrage von AM Herrn Kürle bezüglich der Zahl der beschäftigen Männer in Kitas und der Zahl gemeldeter Tagesväter
VO/2015/03144  
Ö 4.5  
Anfrage des beratenden AM Herrn Weise (KEV) bezüglich krankheitsbedingten Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung sowie zur Erstattung von Elternbeiträgen
VO/2015/03162  
Ö 5  
Berichte    
Ö 6     Beschlussvorlagen    
Ö 6.1  
Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für das Haushaltsjahr 2016
Enthält Anlagen
VO/2015/02946  
    VORLAGE
    Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28

Beschlussvorschlag

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 07. Juli 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 200, 203), wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

              einem Gesamtbetrag der Erträge auf               6.400 €

              einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf              6.400 €

              einem Jahresüberschuss von              0 €

              einem Jahresfehlbetrag von              0 €

 

Im Finanzplan mit

              einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

              Verwaltungstätigkeit auf              6.400 €

              einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

              Verwaltungstätigkeit auf              2.800 €

              einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

              Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf              0 €

              einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

              Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf              0 €

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

Die Stiftung HAUS DER JUGEND bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen und zu fördern.

 

Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 der Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.

 

 

   
    12.11.2015 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen..

   
    24.11.2015 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 07. Juli 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 200, 203), wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

              einem Gesamtbetrag der Erträge auf               6.400 €

              einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf              6.400 €

              einem Jahresüberschuss von              0 €

              einem Jahresfehlbetrag von              0 €

 

Im Finanzplan mit

              einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

              Verwaltungstätigkeit auf              6.400 €

              einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

              Verwaltungstätigkeit auf              2.800 €

              einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

              Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf              0 €

              einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

              Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf              0 €

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

Die Stiftung HAUS DER JUGEND bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen und zu fördern.

 

Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 der Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.

 

 

 

Der Hauptausschuss leitet die Vorlage

Der Hauptausschuss leitet die Vorlage

einstimmig ohne Votum an die

Bürgerschaft weiter.

 

   
    26.11.2015 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.7 - unverändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 07. Juli 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 200, 203), wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf  6.400 €

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 6.400 €

 einem Jahresüberschuss von 0 €

 einem Jahresfehlbetrag von 0 €

 

Im Finanzplan mit

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

 Verwaltungstätigkeit auf 6.400 €

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

 Verwaltungstätigkeit auf 2.800 €

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

 Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0 €

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

 Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0 €

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

Die Stiftung HAUS DER JUGEND bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen und zu fördern.

 

Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 der Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.

 

Ö 6.2  
Haushaltssatzung 2016 mit Stellenplanänderungen 2016
Enthält Anlagen
VO/2015/03069  
Ö 6.3  
Berufung von beratenden Ausschussmitgliedern in den Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag des Forums für Migrantinnen und Migranten
Enthält Anlagen
VO/2015/03132  
Ö 7  
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 8  
Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 9  
Verschiedenes    
N 10     Niederschrift vom 03.09.2015      
N 11     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 12     Berichte      
N 13     Beschlussvorlagen      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse