Auszug - Tagesgruppen - In der Sitzung ergänzt um Dringlichkeitsantrag zur Finanzierung von Tagesgruppen  

18. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4.3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 12.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der TOP wurde zu Beginn der Sitzung an das Ende der Antworten auf die Anfragen an die Verwaltung gestellt

Herr Klüssendorf erläutert den Grund der Anfrage und weist auf den dazu gestellten Dringlichkeitsantrag hin. Er bittet Frau Junghans um Erläuterung der Hintergründe der in Rede stehenden städtischen Entscheidung. Frau Junghans führt anhand einer Präsentation in das Thema ein. Diese wird der Niederschrift beigefügt.

Herr Bernet erfragt den Grund für die Umstellung von Budgetierung auf Einzelfallabrechnung und welchen Einfluss die Träger darauf haben.
Frau Junghans antwortet, dass immer dort eine Budgetierung sinnvoll ist, wo die Platzzahlen der Maßnahmen ausgelastet sind. Bei nicht voll ausgelasteten Angeboten ist es aus Steuerungsgründen sinnvoller, einzelfallbezogen abzurechnen.

Herr Bernet äußert darauf hin, dass die Hansestadt Lübeck mit einer Einzelfallabrechnung das Risiko der Auslastung einer Maßnahme auf die jeweiligen Träger abwälzt.

Herr Klüssendorf möchte wissen, ob die Maßnahme von TALENT z.B. aufgrund der in der Präsentation dargestellten, fehlenden Auslastung ungeeignet ist? Frau Junghans erläutert, dass für dieses Angebot grundsätzlich ein Bedarf gesehen wurde, das Konzept aber möglicherweise nicht für alle Fälle stimmt. Da es immer sein kann, dass bestimmte Maßnahmen greifen und andere wieder nicht, muss die Hansestadt Lübeck Mittel haben, die Angebote zu steuern. Dies geschieht u.a. durch die finanzielle Abrechnung der Maßnahme.

Frau Weiher ergänzt, dass die Zahl der Schulabsentisten, die in dieser Maßnahme betreut werden, gesunken ist. Herr Dreier vom Schulamt hat in der letzten Zeit sehr gezielt und nachdrücklich Schulen und Lehrer auf das Problem angesprochen.

Auf Nachfrage von Frau Mentz erläutert Frau Junghans, dass es sich bei der Maßnahme in Kücknitz nicht nur um Kücknitzer Schulabsentisten handelt. Das Angebot werde von SchülerInnen aus ganz Lübeck besucht. Trotzdem ist die Auslastung nicht gegeben.

 

Herr Bernet stellt seinen Antrag vor. Der Antrag wird der Niederschrift beigefügt.

 

 

„Antrag

 

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

  1. Alle derzeitigen Träger mit Tagesgruppen erhalten für das Jahr 2016 einen Budgetvertrag.

a)      Die auslaufenden Verträge werden um ein Jahr verlängert.

b)      Träger mit einer Tagessatzfinanzierung erhalten ein Budget, welches sich auf die derzeitige Platzzahl bezieht.
 

  1. Im ersten Halbjahr 2016 wird eine Unterarbeitsgruppe der AG 78 zum Thema „Zukunft der Tagesgruppen“ eingesetzt. Die AG beschäftigt sich insbesondere mit folgenden Themen:

a)      Finanzierung bzw. Finanzierungsart

b)      Anzahl der Tagesgruppen bzw. Plätze

c)      Flexibilisierung der Angebote (5 Tage, 2 und 3 Tage, etc.).
Welche Erfahrungen wurden bisher gemacht.

d)      Auslastung

e)      Zielgruppen Tagesgruppe vs. Soziale Gruppe

 

Den Vorsitz übernimmt der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses.

 

Die Ergebnisse sind dem Ausschuss vor der Sommerpause 2016 zu berichten.“

 

 

Ziel ist es, damit eine Chancengleichheit herzustellen. Entweder sollten alle Angebote einzelfallbezogen abgerechnet oder alle budgetiert werden. Weiterhin soll für die Träger Planungssicherheit erreicht werden. Diesen ist die Planung der Stadt nicht bekannt. Hierzu wünscht sich Herr Bernet ebenfalls eine Beteiligung des Ausschusses. Es besteht immer ein generelles Risiko dabei, Hilfen vorzuhalten, ohne zu wissen, ob diese abgerufen werden. Da die Träger die Hilfen für die Stadt vorhalten, ist es aus seiner Sicht nicht in Ordnung, das Risiko der Auslastung grundsätzlich auf die Träger abzuwälzen.

 

Frau Weiher erläutert hierzu, dass hier eine Regelung für ein Angebot getroffen werden soll, das nicht in dem angebotenen Umfang nachgefragt wird. Dem betroffenen Träger ist die andauernde Unterauslastung bekannt und man befindet sich darüber bereits seit längerem im Gespräch. Bisher führten die Gespräche aber nicht zu einer verbesserten Auslastung. Es hätte dem Träger also bekannt sein müssen, dass die Stadt entsprechend reagieren wird. Hier ist das unveränderte Festhalten an dem bestehenden Angebot also das unternehmerische Risiko des Trägers.

 

Herr Karschny meldet sich und bittet um das Wort. Herr Klüssendorf fragt den Ausschuss, ob Herr Karschny als sachverständiger Bürger in dieser Angelegenheit gehört werden soll. Der Ausschuss stimmt einstimmig zu.
Herr Karschny führt aus, dass die Träger solcher Maßnahmen keine normalen Unternehmen seien. Sie würden nicht einfach durch z.B. Werbung Kunden für diese Angebote gewinnen können. Die Träger haben aus seiner Sicht also keinen Einfluss auf die Auslastung. Herr Karschny verweist auf die gute Zusammenarbeit zwischen den Trägern und der Hansestadt Lübeck. Die einseitige Verlegung des strukturellen Risikos auf die Träger könnte diese stören. Er plädiert für eine gemeinsame Abstimmung der Jugendhilfeplanung und für eine Arbeitsgruppe, die ein Gesamtkonzept erstellt und dieses dem Jugendhilfeausschuss vorstellt. Er stellt in Aussicht, dass die Träger diesen Vorschlag unterstützen würden.

 

Herr Untermann sieht keine Notwendigkeit, die Verwaltung über einen Beschluss in ihrer Entscheidungsfreiheit zu binden, zumal die Entwicklung den Beteiligten bekannt war. Er sieht hier aus Sicht der CDU keine Möglichkeit, der Ziffer 1 des Antrags zustimmen zu können. Er könnte sich aber vorstellen, der Ziffer 2 zuzustimmen und bittet daher um punktweise Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag.

 

Herr Jürgensen und Frau Weiher erläutern, dass hier nicht darum geht, einem Träger von heute auf morgen die wirtschaftliche Grundlage zu entziehen. Hier geht es darum, bei fehlender Auslastung eines Angebotes nachsteuern zu können. Mit dem angestrebten Beschluss würde die Verwaltung aber daran gehindert, notwendige Anpassungen an bestimmten, nicht ausgelasteten Angeboten vorzunehmen.

An dieser Stelle weist Frau Weiher darauf hin, dass es nicht um die generelle Einführung einer fallbezogenen Abrechnung für alle Angebote geht. Es geht hier, wenn auch unausgesprochen, um eine konkrete Maßnahme. Dem betroffenen Träger ist die andauernde Unterauslastung bekannt und man befindet sich darüber bereits seit längerer Zeit im Gespräch. Bisher führten die Gespräche aber nicht zu einer Anpassung des Angebotes. Dazu sprechen auch Herr Quirder und Herr Karschny.

 

Frau Albrecht ergänzt zu dem vermutlich hinter dem Antrag stehenden konkret betroffenen Angebot, dass dieses 2012 mit dem Träger, dem Schulamt und der Jugendhilfeplanung abgestimmte Angebot als zweijähriges budgetiertes Projekt einschließlich einer Evaluation auf den Weg gebracht wurde. Die ausführliche Evaluation zeigte aber, dass die Auslastung problematisch bleibt. Daher wurde bereits in dieser Zeit versucht, mit dem Träger durch eine Anpassung der Maßnahme eine bessere Auslastung zu erzielen. Dies ist leider nicht gelungen. Da im Grundsatz für die Zielgruppe ein entsprechendes Angebot für sinnvoll gehalten wird, wurde die Maßnahme trotzdem noch einmal verlängert mit dem deutlichen Hinweis, dass die Auslastung verbessert werden muss. Da auch das nicht gelungen ist, hat die Verwaltung nun entschieden, für die nachgefragten Plätze eine einzelfallbezogene Abrechnung anzubieten, um die Maßnahme als solches weiter erhalten zu können. Sollte in solche Verwaltungsentscheidungen durch verpflichtende Beschlüsse des Ausschusses eingegriffen werden, könnte das die Experimentierfreudigkeit des öffentlichen Trägers für neue Projekte zukünftig einschränken.

 

Frau Eitel erklärt, dass sie sich als Ausschussmitglied überrannt fühlt, da ihr nicht alle jetzt angeführten Informationen vorher vorlagen. Sie könnte aber teilweise zustimmen, man könnte evtl. den einen Träger vom Beschluss ausnehmen. Die Umstellung von Budgetierung auf einzelfallbezogene Abrechnung könnte aber nicht von einem Träger auf alle herunter gebrochen werden.

Frau Weiher weist dazu noch einmal darauf hin, dass es nur um einen Träger und um eine konkrete Maßnahme geht. Die anderen von Frau Junghans vorgestellten Maßnahmen sind von der Umstellung des Vertrages nicht betroffen.

 

Frau Hildebrand stimmt gegen eine Beschlussfassung über den Antrag, da hier entgegen der Formulierung nur ein Fall betroffen ist. Sie stellt fest, dass hier der Ausschuss für die Regelung eines Einzelfalls benutzt werden soll

 

Herr Klüssendorf fragt, wie die Maßnahme in den Haushalt 2016 eingeplant wurde.
Frau Junghans erklärt, dass die Maßnahme wie bisher eingeplant wurde. Unabhängig davon kann die Verwaltung aber nur für Leistungen bezahlen, wenn diese tatsächlich auch abgenommen werden. Die Evaluation hat hier aber das deutliche Ergebnis gebracht, dass diese Abnahme nicht in der vorgesehenen Menge vorhanden ist.

 

Frau Kuring-Arent sagt, dass hier ein Fehler der Verwaltung vorliegt. Wenn eine Maßnahme zwei Jahre nicht lief und immer noch nicht abgenommen wird, müsste das Angebot eingestellt werden. Das kann hier aber nicht sein, da weiterhin Schulabsentismus besteht.

 

Frau Albrechts stimmt Frau Kuring-Arent zu. Eigentlich hätte das Angebot eingestellt werden müssen. Um die betroffenen SchülerInnen aber weiterhin zu unterstützen hat man sich in deren Interesse entschlossen, das Angebot auch über die ursprünglichen zwei Jahre hinaus fortzusetzen und mit dem Träger an der Maßnahme zu arbeiten, damit diese in Zukunft besser angenommen wird. Da sich aber herausgestellt hat, dass das Angebot, trotz zwischenzeitlich geführter Gespräche zu dessen Anpassung auch weiterhin unterausgelastet ist, muss die Verwaltung entsprechend reagieren und nur die tatsächlich abgenommene Leistung bezahlen.
Dazu äußern sich weiterhin Frau Kuring-Arent, Herr Bernet und Frau Hildebrand.

 

Abschließend ruft Herr Klüssendorf zur beantragten punktweisen Abstimmung über den vorliegenden Dringlichkeitsantrag auf.

 

Frau Kuzla und Frau Kuring-Arent erklären dem Ausschussvorsitzenden, dass sie in der Sache befangen sind und sich der Abstimmung enthalten.

Beschluss:

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt wie folgt:

 

  1. Alle derzeitigen Träger mit Tagesgruppen erhalten für das Jahr 2016 einen Budgetvertrag.

a)      Die auslaufenden Verträge werden um ein Jahr verlängert.

b)      Träger mit einer Tagessatzfinanzierung erhalten ein Budget, welches sich auf die derzeitige Platzzahl bezieht.
 

  1. Im ersten Halbjahr 2016 wird eine Unterarbeitsgruppe der AG 78 zum Thema „Zukunft der Tagesgruppen“ eingesetzt. Die AG beschäftigt sich insbesondere mit folgenden Themen:

a)      Finanzierung bzw. Finanzierungsart

b)      Anzahl der Tagesgruppen bzw. Plätze

c)      Flexibilisierung der Angebote (5 Tage, 2 und 3 Tage, etc.).
Welche Erfahrungen wurden bisher gemacht.

d)      Auslastung

e)      Zielgruppen Tagesgruppe vs. Soziale Gruppe

 

Den Vorsitz übernimmt der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses.

 

Die Ergebnisse sind dem Ausschuss vor der Sommerpause 2016 zu berichten.

Abstimmungsergebnis zu Ziffer 1 des Antrags:

Abstimmungsergebnis zu Ziffer 1 des Antrags:

Ja-Stimmen:              8

Nein-Stimmen:              3

Enthaltungen:              1

 

Abstimmungsergebnis zu Ziffer 2 des Antrags:

 

Einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich TOP_4_3_Tagesgruppen (235 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich TOP_4_3_Dringlichkeitsantrag_JHA_2015_11_12 (150 KB)