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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Begrüßung |
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| Ö 2 |
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Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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| Ö 3 |
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Verpflichtung der nicht der Bürgerschaft angehörenden Ausschussmitglieder |
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| Ö 4 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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| Ö 5 |
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Feststellung der Niederschrift Nr. 06 - vom 16.06.2014 öffentlicher Teil (Wahlperiode 2013 - 2018) |
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| Ö 6 |
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Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden |
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| Ö 7 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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| Ö 8 |
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Bericht aus der Kulturstiftung |
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| Ö 9 |
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Umgestaltung ehemaliger Tankstellen an den Salzspeichern
mündlicher Bericht
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| Ö 10 |
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Hubbrücke
- mündlicher Bericht |
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| Ö 11 |
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Annahme einer Zuwendung zugunsten der Nordischen Filmtage Lübeck 2014 |
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VO/2014/01787 |
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| Ö 12 |
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Vereinheitlichung derTarif- und Ermäßigungsstrukturen
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VO/2014/01860 |
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VORLAGE |
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1Beschlussvorschlag 1. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt werden die sozialpolitischen Ermäßigungsangebote durch Karten und Pässe bei der Hansestadt Lübeck zu einer einheitlichen Lübeck-card zusammengefasst. 2. Die Umsetzung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren wie in dem beiliegenden Bericht beschrieben. 3. In der ersten Umsetzungsstufe werden der ‚Lübeck-Pass’, der ’Senioren- und Freizeitpass’ und die Familienkarte zu einer einheitlichen Lübeck-card zusammengefasst. 4. Die Lübeck-card gilt für jeweils ein Kalenderjahr zu einem Preis von 10 Euro; für Sozialleistungsbezieherinnen und –bezieher ist sie kostenfrei. 5. In Verbindung mit den jeweiligen Preistarifen der städtischen Kultur-, Freizeit- und Bildungseinrichtungen sind damit Vergünstigungen und Angebote für Lübecker Familien (bis zu 2 Erwachsene mit eigenen minderjährigen Kindern in gemeinsamer Nutzung), Senioren (über 65-jährigen Lübeckerinnen und Lübecker) und Sozialleistungsbezieherinnen und –bezieher vorzusehen. 6. Die Entgeltordnungen und Preistarife der städtischen Einrichtungen sind entsprechend anzupassen. |
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08.09.2014 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 12 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss:Beschluss: 1. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt werden die sozialpolitischen Ermäßigungsangebote durch Karten und Pässe bei der Hansestadt Lübeck zu einer einheitlichen Lübeck-card zusammengefasst. 2. Die Umsetzung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren wie in dem beiliegenden Bericht beschrieben. 3. In der ersten Umsetzungsstufe werden der ‚Lübeck-Pass’, der ’Senioren- und Freizeitpass’ und die Familienkarte zu einer einheitlichen Lübeck-card zusammengefasst. 4. Die Lübeck-card gilt für jeweils ein Kalenderjahr zu einem Preis von 10 Euro; für Sozialleistungsbezieherinnen und –bezieher ist sie kostenfrei. 5. In Verbindung mit den jeweiligen Preistarifen der städtischen Kultur-, Freizeit- und Bildungseinrichtungen sind damit Vergünstigungen und Angebote für Lübecker Familien (bis zu 2 Erwachsene mit eigenen minderjährigen Kindern in gemeinsamer Nutzung), Senioren (über 65-jährigen Lübeckerinnen und Lübecker) und Sozialleistungsbezieherinnen und –bezieher vorzusehen. 6. Die Entgeltordnungen und Preistarife der städtischen Einrichtungen sind entsprechend anzupassen. Der Ausschussvorsitzende Herr Stabe stellt den Antrag, die Vorlage ohne Votum weiterzuleiten. Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege nimmt die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis.
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09.09.2014 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 7.8 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt werden die sozialpolitischen Ermäßigungsangebote durch Karten und Pässe bei der Hansestadt Lübeck zu einer einheitlichen Lübeck-card zusammengefasst. 2. Die Umsetzung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren wie in dem beiliegenden Bericht beschrieben. 3. In der ersten Umsetzungsstufe werden der ‚Lübeck-Pass’, der ’Senioren- und Freizeitpass’ und die Familienkarte zu einer einheitlichen Lübeck-card zusammengefasst. 4. Die Lübeck-card gilt für jeweils ein Kalenderjahr zu einem Preis von 10 Euro; für Sozialleistungsbezieherinnen und –bezieher ist sie kostenfrei. 5. In Verbindung mit den jeweiligen Preistarifen der städtischen Kultur-, Freizeit- und Bildungseinrichtungen sind damit Vergünstigungen und Angebote für Lübecker Familien (bis zu 2 Erwachsene mit eigenen minderjährigen Kindern in gemeinsamer Nutzung), Senioren (über 65-jährigen Lübeckerinnen und Lübecker) und Sozialleistungsbezieherinnen und –bezieher vorzusehen. 6. Die Entgeltordnungen und Preistarife der städtischen Einrichtungen sind entsprechend anzupassen.
Der Ausschuss nimmt die Vorlage ohne Votum zur KenntnisDer Ausschuss nimmt die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis.
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16.09.2014 - Hauptausschuss |
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Ö 5.15 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt werden die sozialpolitischen Ermäßigungsangebote durch Karten und Pässe bei der Hansestadt Lübeck zu einer einheitlichen Lübeck-card zusammengefasst. 2. Die Umsetzung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren wie in dem beiliegenden Bericht beschrieben. 3. In der ersten Umsetzungsstufe werden der ‚Lübeck-Pass’, der ’Senioren- und Freizeitpass’ und die Familienkarte zu einer einheitlichen Lübeck-card zusammengefasst. 4. Die Lübeck-card gilt für jeweils ein Kalenderjahr zu einem Preis von 10 Euro; für Sozialleistungsbezieherinnen und –bezieher ist sie kostenfrei. 5. In Verbindung mit den jeweiligen Preistarifen der städtischen Kultur-, Freizeit- und Bildungseinrichtungen sind damit Vergünstigungen und Angebote für Lübecker Familien (bis zu 2 Erwachsene mit eigenen minderjährigen Kindern in gemeinsamer Nutzung), Senioren (über 65-jährigen Lübeckerinnen und Lübecker) und Sozialleistungsbezieherinnen und –bezieher vorzusehen. 6. Die Entgeltordnungen und Preistarife der städtischen Einrichtungen sind entsprechend anzupassen.
Der Hauptausschuss leitet die VorlageDer Hauptausschuss leitet die Vorlage einstimmig ohne Votum an die Bürgerschaft weiter.
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18.09.2014 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.20 - geändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: 1. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt werden die sozialpolitischen Ermäßigungsangebote durch Karten und Pässe bei der Hansestadt Lübeck zu einer einheitlichen Lübeck-card zusammengefasst. 2. Die Umsetzung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren wie in dem beiliegenden Bericht beschrieben. 3. In der ersten Umsetzungsstufe werden der ‚Lübeck-Pass’, der ’Senioren- und Freizeitpass’ und die Familienkarte zu einer einheitlichen Lübeck-card zusammengefasst. 4. Die Lübeck-card gilt für jeweils ein Kalenderjahr zu einem Preis von 10 Euro; für Sozialleistungsbezieherinnen und –bezieher ist sie kostenfrei. 5. In Verbindung mit den jeweiligen Preistarifen der städtischen Kultur-, Freizeit- und Bildungseinrichtungen sind damit Vergünstigungen und Angebote für Lübecker Familien (bis zu 2 Erwachsene mit eigenen minderjährigen Kindern in gemeinsamer Nutzung), Senioren (über 65-jährigen Lübeckerinnen und Lübecker) und Sozialleistungsbezieherinnen und –bezieher vorzusehen. 6. Die Entgeltordnungen und Preistarife der städtischen Einrichtungen sind entsprechend anzupassen.
Abstimmungsergebnis über den Vertagungsantrag:Abstimmungsergebnis über den Vertagungsantrag: Mehrheitliche Ablehnung bei Ja-Stimmen: 18 Nein-Stimmen: 27 Enthaltungen: 0 Abstimmungsergebnis in durch Beschluss VO/2014/01969 geänderter Fassung: Einstimmige Annahme bei Ja-Stimmen: 27 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 18 Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift an.
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| Ö 13 |
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Jahresbericht 2013 zur Entwicklung der Produktkontrakte |
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VO/2014/01883 |
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| Ö 14 |
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Anfragen |
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| Ö 15 |
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Verschiedenes |
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| N 16 |
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Feststellung der Niederschrift Nr. 05 - vom 12.05.2014 - nichtöffentlicher Teil (Wahlperiode 2013 - 2018) |
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| N 17 |
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Anfragen |
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| N 18 |
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Verschiedenes |
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| Ö 19 |
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Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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