Vorlage - VO/2014/01787  

Betreff: Annahme einer Zuwendung zugunsten der Nordischen Filmtage Lübeck 2014
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Modersbach, Christian
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnisnahme
08.09.2014 
7. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
16.09.2014 
18. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
18.09.2014 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Zusage Possehl

Die von der Possehl-Stiftung zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 100

Beschlussvorschlag

Die von der Possehl-Stiftung zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 100.000 Euro werden angenommen.

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Die Nordischen Filmtage Lübeck sind aktiv und stets bemüht die jährliche Finanzierung zu sichern - dazu gehört nicht nur das Einwerben von konkreten Sachmitteln und zweck- und projektgebundenen Geldmitteln, sondern auch die Sicherung der Basisfinanzierun

Begründung

 

Die Nordischen Filmtage Lübeck sind aktiv und stets bemüht die jährliche Finanzierung zu sichern - dazu gehört nicht nur das Einwerben von konkreten Sachmitteln und zweck- und projektgebundenen Geldmitteln, sondern auch die Sicherung der Basisfinanzierung. Die Spende der Possehl Stiftung ist die Sicherung dieser Basis.

 

Mit der Annahme der Spende sind keine konsumtiven Folgeaufwendungen verbunden.

 

Die Annahme der Spende erfolgt auf der Grundlage des §76 Abs. 4 der Gemeindeordnung. Die Zuständigkeit der Bürgerschaft ergibt sich bei Annahmen von Spenden mit einem Wert von mehr als 300.000 Euro bis 500.000 Euro durch gemeinnützige Stiftungen aus der Entscheidung der Bürgerschaft zur Delegation vom 21.03.2013 sowie dem diesbezüglichen Verfahren bei Mehrfachspenden, deren Gesamtwert diese Wertgrenzen innerhalb eines Haushaltjahres überschreiten.

Zusage Possehl

Anlagen

Zusage Possehl

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Zusage Possehl (853 KB)