Vorlage - VO/2014/01787
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Beschlussvorschlag
Die von der Possehl-Stiftung zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 100.000 Euro werden angenommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung Zustimmung |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| x | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Die Nordischen Filmtage Lübeck sind aktiv und stets bemüht die jährliche Finanzierung zu sichern - dazu gehört nicht nur das Einwerben von konkreten Sachmitteln und zweck- und projektgebundenen Geldmitteln, sondern auch die Sicherung der Basisfinanzierung. Die Spende der Possehl Stiftung ist die Sicherung dieser Basis.
Mit der Annahme der Spende sind keine konsumtiven Folgeaufwendungen verbunden.
Die Annahme der Spende erfolgt auf der Grundlage des §76 Abs. 4 der Gemeindeordnung. Die Zuständigkeit der Bürgerschaft ergibt sich bei Annahmen von Spenden mit einem Wert von mehr als 300.000 Euro bis 500.000 Euro durch gemeinnützige Stiftungen aus der Entscheidung der Bürgerschaft zur Delegation vom 21.03.2013 sowie dem diesbezüglichen Verfahren bei Mehrfachspenden, deren Gesamtwert diese Wertgrenzen innerhalb eines Haushaltjahres überschreiten.
Anlagen
Zusage Possehl
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Zusage Possehl (853 KB) |