Die Krähenstraße in Lübeck
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Im Zuge der Sperrung sowie der anstehenden Grundinstandsetzung der Mühlentorbrücke und des damit einhergehenden Umleitungsverkehrs passt die Hansestadt Lübeck die Verkehrsführung im Bereich des Aegidienviertels an. Ziel ist es, die Belastungen für Anwohnende zu reduzieren und den Verkehrsfluss auf den eingerichteten Umleitungsstrecken zu entlasten.
Ab Dienstag, 31. März 2026, wird die Zufahrt in das Aegidienviertel über die Fahrradstraße Balauerfohr für Anlieger:innen und Taxis aus Richtung Krähenstraße temporär geöffnet. Dadurch wird eine zusätzliche Erreichbarkeit des Wohnquartiers zwischen den Straßen An der Mauer und Aegidienstraße geschaffen.
Im freigegebenen Abschnitt der Straße Balauerfohr wird berechtigten Fahrzeugen das Befahren in beide Richtungen ermöglicht. Um einen sicheren Begegnungsverkehr zu gewährleisten, entfallen in diesem Bereich werktags zwischen 7 und 17 Uhr temporär drei Parkplätze. Außerhalb dieser Zeiten stehen die Parkflächen wie gewohnt zur Verfügung.
Die bestehende Verkehrsregelung der Fahrradstraße bleibt grundsätzlich erhalten und wird durch entsprechende Zusatzbeschilderungen „Anlieger und Taxi frei“ ergänzt. Radfahrende behalten weiterhin Vorrang. Der Fuß- und Radverkehr wird durch die Anpassung nicht eingeschränkt.
Für den Lieferverkehr gelten weiterhin Einschränkungen: Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen dürfen die Fahrradstraße nicht befahren. Entsprechende Verkehre aus der Krähenstraße werden weiterhin über die Wahmstraße geführt.
Hintergrund ist, dass die engen Straßenräume im Quartier keine ausreichenden Rangiermöglichkeiten bieten und zusätzliche Belastungen für das Wohnumfeld vermieden werden sollen. Die Fahrradstraße stellt zudem einen Hauptverkehrsweg für die Schüler:innen und Anwohnenden dar. Die zeitlich begrenzte Einschränkung der Zufahrt zum Innenstadtbereich darf an anderer Stelle nicht zu einer deutlichen Verringerung der Verkehrssicherheit führen.
Die Maßnahme ist daher zunächst auf einen Zeitraum von neun Monaten befristet. Während dieser Zeit wird die Verkehrssituation vor Ort fortlaufend beobachtet und ausgewertet, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Verkehrsvorschriften und Entwicklung der Verkehrssicherheit.
Die Hansestadt Lübeck bittet um Verständnis für die notwendigen Anpassungen im Zuge der infrastrukturellen Sanierungs- und Unterhaltungsarbeiten. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Mobilität in der Innenstadt auch während der Bauzeit bestmöglich aufrechtzuerhalten und zugleich die Sicherheit sowie die Lebensqualität in den Quartieren zu gewährleisten.
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