Veröffentlicht am 12.03.2025

Städtebauförderung Moisling: Lübeck passt Vorgehen an und setzt Schwerpunkte

Stadt bleibt handlungsfähig - Fokus liegt auf dem neuen Stadtteilzentrum „Neue Mitte“ Moisling

Seit 2016 setzt die Hansestadt Lübeck in dem Stadtteil Moisling die Städtebauförderung ein. Das Förderprogramm verfolgt die Zielsetzung, neue Lebens- und Wohnqualitäten zu schaffen, ein attraktives Wohnumfeld zu fördern und Projekte in den Bereichen Bildung, Beschäftigung und Integration anzustoßen und umzusetzen. Während das Land seit Jahren konstant insgesamt 66 Millionen Euro im Fördertopf vorhält, steigt dagegen die Anzahl der Förderanträge und damit das Antragsvolumen (2024: 240 Millionen Euro) exponentiell an. Die Folge bekommt nun auch die Hansestadt Lübeck zu spüren: Von den für Moisling beantragten 8 Millionen Euro wurden vom Land Schleswig-Holstein nur 1,1 Millionen Euro bewilligt. Deshalb muss der Umsetzungsplan für Moisling nun angepasst werden – die Hansestadt hat Schwerpunkte benannt und diese in einem Bericht für die politischen Gremien dargestellt. Für die Gesamtmaßnahme wurde zum 28. Februar 2025 zudem ein weiterer Antrag auf Städtebauförderungsmittel gestellt. Dies ist im jährlichen Turnus möglich.

Gerade der Entwicklungsprozess der „Neuen Mitte“ Moisling gilt als modellhaftes Beispiel einer städtebaulichen und funktionalen Neuordnung – und die vorliegenden Entwürfe für die Vorhaben der Kita-Neubauten und des Stadtteilhauses versprechen eine hohe Qualität in Architektur und Nutzung. „Die ‚Neue Mitte‘ steht beispielhaft für eine gemeinsam getragene Entwicklung. Umso wichtiger ist es, die Städtebauförderung in ihrer Funktion und Tragfähigkeit zu erhalten. Ohne Städtebauförderung werden Kommunen gewisse Aufgaben und Herausforderungen nicht bewältigen können“, erklärt Bausenatorin der Hansestadt Lübeck, Joanna Hagen.

Handlungsfähigkeit bleibt, aber Auswirkungen auf Prozess- und Zeitplan

Für Moisling hat die geringere Zuwendung zwar Auswirkungen auf den Prozess- und Zeitplan, eine Handlungsfähigkeit der Stadt bleibt 2025 dennoch gegeben. Die Hansestadt Lübeck und der beauftragte Sanierungsträger TRAVE haben einen angepassten Umsetzungsplan entwickelt, der Prioritäten von Maßnahmen und Projekten benennt und deren Planung und bauliche Realisierung forciert. Dabei liegt der klare Fokus auf der „Neuen Mitte“, also auf der Schaffung eines neuen Stadtteilzentrums für Moisling.

Mit der Einrichtung des Bahnhaltepunktes und dessen verkehrliche Anbindung, den Tätigkeiten im Wohnungsbau und dem Abriss von abgängigen Gebäuden wurde dort ein umfassender Bauprozess eingeleitet, der sichtbar das Ortsbild prägt und unbedingt als städtebauliche Sanierungsmaßnahme fortgeführt werden muss. In diesem Bereich sind nicht nur Einzelmaßnahmen der Städtebauförderung, wie zum Beispiel der Bau eines Stadtteilhauses, die Errichtung eines Stadtteilplatzes oder die Schaffung von neuen Kita-Plätzen vorgesehen, sondern auch weitere öffentliche und private Vorhaben: Wohnungsneubau inklusive Sozialwohnungen, Einzelhandel und Nahversorgung sowie der Bau einer Senior:inneneinrichtung.

Die an dieser Stelle erreichte Bündelung von Mitteln ist das idealtypische Ziel der Städtebauförderung – umso gravierender wäre ein ein Stopp des Entwicklungsprozesses, gerade für Investor:innen und Träger:innen.

Im laufenden Jahr 2025 wird die Hansestadt Lübeck das Bebauungsplan-Verfahren für die „Neue Mitte“ abschließen und der Bürgerschaft zum Satzungsbeschluss vorlegen. Damit wäre Planungsrecht für die Neubauvorhaben geschaffen. Außerdem werden in 2025 und 2026 zwei weitere Ordnungsmaßnahmen, also der Abriss von abgängigen Gebäuden, durchgeführt. Auf diese Weise wird „Platz für Neues“ geschaffen – so können beispielsweise auch Investor:innen Grunderwerb tätigen und ihre Vorhaben verfolgen.

Bürgerschaftsbeschlüsse zur städtebaulichen Gesamtmaßnahme in Moisling

Für die Gesamtmaßnahme hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit ihren Beschlüssen zur städtebaulichen Rahmenplanung der „Neuen Mitte“ Moisling und insbesondere zur Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts den Umfang an zu realisierenden (baulichen) Einzelmaßnahmen und deren Finanzierung beschlossen.

Im Oktober 2024 wurde die Gesamtmaßnahme Moisling von dem auslaufenden Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ in das neue Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ überführt. Mit dieser Programmüberführung ist die Gesamtmaßnahme spätestens in 15 Jahren zu beenden.

Flexibilität durch Sondervermögen der Gesamtmaßnahme „Altstadt“

Die Hansestadt Lübeck sieht dazu eine flexible Ausleihe von Städtebauförderungsmitteln aus dem Sondervermögen der Gesamtmaßnahme „Altstadt“ vor. Dort sind ausreichend Mittel vorhanden, die nicht in den nächsten zwei bis drei Jahren eingesetzt werden können. Die Förderrichtlinien ermöglichen eine solche Ausleihe, die Mittel sind nach Erhalt von Zuwendungen zu erstatten. Wenn diese Überbrückung erschöpft ist, muss zur Zwischenfinanzierung der Gesamtmaßnahme Moisling eine haushalterische Ordnung hergestellt werden, die über die kommunale Regel-Anteilsfinanzierung hinausgeht, um die Finanzierbarkeit von Einzelmaßnahmen der Städtebauförderung sicherstellen zu können.

Hintergrund: Städtebauförderung in Schleswig-Holstein

Die Städtebauförderung ist im Grundsatz eine Drei-Drittel-Förderung – je ein Drittel wird vom Bund, vom Land und von der Kommune finanziert. Seit den 1970er Jahren ist die Städtebauförderung ein attraktives und erfolgreiches Förderinstrument, welches auf ganzheitlichen Planungsansätzen in den sogenannten Gesamtmaßnahmen der Kommunen beruht.

Aufgrund aktueller Entwicklungen haben sich die Rahmenbedingungen in der Städtebauförderung jedoch verändert: Zum einen bildet das Land seinen Förderanteil seit 2025 nunmehr als Vorwegabzug im kommunalen Finanzausgleich ab – dies ist eine indirekte Abwälzung des Landesanteils und führt de facto zu einer Mehrbelastung aller Gemeinden und Kreise in Schleswig-Holstein. Zum anderen aber ist die Städtebauförderung zunehmend überzeichnet: Während das Programmvolumen konstant geblieben ist, stieg das Antragsvolumen im Land in den letzten drei Jahren deutlich an. Bei einem zur Verfügung stehenden Programmvolumen von 66 Millionen Euro (je 1/3 Bundes-, Landes- und Kommunalanteile) wurden 2024 insgesamt 240 Millionen Euro Städtebauförderungsmittel für über 60 Gesamtmaßnahmen beantragt – damit ist die Förderung nunmehr vierfach überzeichnet.

Im Anbetracht von etwa 100 Gesamtmaßnahmen in Schleswig-Holstein sieht die Hansestadt Lübeck eine Verantwortung bei der Landesregierung und dem zuständigen Landesministerium, künftig mit einer geeigneten Steuerung und Programmumsetzung dafür zu sorgen, dass die Kommunen belastbare und verlässliche Planungen in den Gesamtmaßnahmen aufstellen können.

Ohne die Unterstützung der Städtebauförderung werden viele Kommunen nicht in der Lage sein, umfassende und ganzheitlich orientierte Stadtteilentwicklungsprozesse durchzuführen.

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