Am kommenden Montag, 3. Februar 2025 öffnet die Wahl-Zentrale in der Großen Börse des Rathauses der Hansestadt Lübeck. Hier sind fortan Briefwahlunterlagen erhältlich – ohne Termin. Wer dann sofort wählen möchte, kann hierfür die Wahlkabinen vor Ort nutzen und anschließend seinen Stimmzettel in der Briefwahlurne abgeben. Briefwahlunterlagen werden hier bis zum Freitag vor der Wahl, 15 Uhr, ausgehändigt.
Mit Ende der Einspruchsfrist am 30. Januar 2025 stehen die zur Wahl zugelassenen Parteien und Direktkandidat:innen für Lübeck, Wahlkreis 11 nun offiziell fest. Es stehen auf dem Stimmzettel 13 Parteien und 9 Direktkadidat:innen zur Wahl. Derzeit werden die Stimmzettel gedruckt und ab 3. Februar 2025 im Rathaus in der Wahl-Zentrale zur Verfügung gestellt. Bereits beantragte Briefwahlanträge werden ebenfalls ab 3. Februar versendet.
Die Wahl-Zentrale im Lübecker Rathaus hat wie folgt geöffnet:
· Vom 3. Februar bis 20. Februar 2025 von Montag bis Donnerstag von 9 bis 18 Uhr sowie am Freitag von 9 bis 12 Uhr.
· Sonderöffnungszeiten der Wahl-Zentrale:
Sonnabend, 15. Februar 2025, von 9 bis 12 Uhr
Freitag, 21. Februar 2025, von 9 bis 15 Uhr
Darüber hinaus sind auch in den Bürgerservicebüros in St. Gertrud (Meesenring), in St. Lorenz (Kreuzweg) und in Kücknitz (Kirchplatz) Briefwahlunterlagen im Rahmen der regulären Öffnungszeiten zu bekommen.
Hoher Anteil von Briefwähler:innen erwartet
Es wird davon ausgegangen, dass auch bei dieser Wahl der Anteil der Briefwähler:innen in Lübeck weiter steigt. Bei der Bürgermeister:inwahl 2023 und auch bei der Europawahl 2024 war der Anteil der Briefwähler:innen in der Hansestadt mit mehr als 30 Prozent durchgehend hoch.
Nach aktuellem Stand haben bereits über 28.000 Lübecker:innen von der Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen Gebrauch gemacht.
Entsprechend hat die Wahl-Zentrale im Vorfeld reagiert: So werden anlässlich der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 neben den 111 Urnenwahllokalen auch 54 Briefwahllokale eingerichtet. Bisher waren es 25 Briefwahllokale.
Briefwahlunterlagen beantragen
Briefwahlunterlagen können online unter www.luebeck.de/briefwahl beantragt werden. Noch bequemer ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen per QR-Code. Dieser befindet sich in der Wahlbenachrichtigung und lässt sich über das Smartphone einscannen. Aufgrund der neuen technischen Weiterentwicklung des Online-Formulars auf der Antragsseite, werden die persönlichen Daten automatisch nach dem Scannen übernommen und müssen nicht mehr eingegeben werden. Mit nur zwei Klicks sind die Unterlagen beantragt. Bereits über 15.000 Lübecker:innen haben diese Möglichkeit wahrgenommen und ihre Briefwahlunterlagen per QR-Code beantragt.
Briefwahlunterlagen können online bis zum 19. Februar um 12 Uhr beantragt werden.
Eine schriftliche Beantragung der Briefwahl ist selbstverständlich ebenfalls weiterhin möglich. Wahlberechtigte können hierfür die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens nutzen oder die Unterlagen per E-Mail unter Angabe ihrer vollständigen persönlichen Angaben an wahlen@luebeck.de beantragen.
Allgemeine Hinweise zur Wahl:
Wahlberechtigt: Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft sind. Auch im Ausland lebende Deutsche können auf Antrag in der Regel mitwählen.
Wahlbenachrichtigung: Zustellung der Wahlbenachrichtigungen als Information ist bereits erfolgt – Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt ab 3. Februar 2025. Für die Ausübung des Wahlrechtes ist die Vorlage des Wahlbenachrichtigungsschreibens nicht erforderlich, die Vorlage des Personalausweises ist ausreichend.
Briefwahl: Anstelle der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal am Wahlsonntag besteht auch die Möglichkeit vorab per Briefwahl zu wählen.
Wer seine Briefwahlunterlagen per Post erhält oder zu Hause abstimmt, kann seine Unterlagen postalisch zurücksenden oder direkt im Rathaus in der Wahl-Zentrale abgeben. Bei einer Stimmabgabe per Post muss der Wahlbrief bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr in der Wahl-Zentrale vorliegen.
Noch nicht zurück gesandte rote Wahlbriefe können am Wahlsonntag in der Wahl-Zentrale bis spätestens 18 Uhr abgegeben werden.
Wer am Wahlsonntag erkrankt und deshalb nicht im Wahlraum wählen kann, kann durch eine bevollmächtigte Person die Briefwahlunterlagen im Rathaus in der Wahl-Zentrale bis 15 Uhr entgegennehmen lassen.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl sind online abrufbar unter www.luebeck.de/wahlen, telefonisch unter der Rufnummer (0451) 115 oder per E-Mail an wahlen@luebeck.de erhältlich.
+++