Veröffentlicht am 24.01.2025

Halteverbote in der parallelführenden Straße zur Schwartauer Landstraße

Neue Regelung soll Unfallrisiko zwischen der Oderstraße und der Ausfahrt in Richtung Bad Schwartau minimieren

Im Zusammenhang mit der Schließung der Durchfahrt von der Oderstraße auf die Schwartauer Landstraße, werden in der Parallelstraße zur Schwartauer Landstraße in Fahrtrichtung Bad Schwartau, in Teilbereichen absolute Haltverbote eingerichtet.

Hiermit soll die Voraussetzung geschaffen werden, dass es für den dortigen Begegnungsverkehr möglich ist, in diese freien Flächen auszuweichen, und den Gegenverkehr passieren zu lassen.

Aufgrund von Unfällen, unter anderem abgefahrene Spiegel mit Fahrerflucht, die von der Polizei und von Anwohnenden gemeldet wurden, sind diese Maßnahmen notwendig.

Ausweichparkplätze für die wegfallenden Parkmöglichkeiten bestehen in ausreichender Form auf den beiden rechten Fahrspuren (stadteinwärts und stadtauswärts) in der Schwartauer Landstraße.

Es wird daher um Beachtung aller der in diesem Quartier geltenden Haltverbote gebeten.

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr des Fachbereichs Planen und Bauen bittet um Verständnis für diese Maßnahme.

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