Veröffentlicht am 21.11.2024

Tempo 30-Zone für die Beethovenstraße

Tempolimit und neue Vorfahrtsregelung soll Verkehrssicherheit erhöhen

Die Straßenverkehrsbehörde der Hansestadt Lübeck hat die Beethovenstraße nach intensiver Prüfung und unter Beteiligung der zuständigen Behörden als Tempo 30-Zone ausgewiesen. Die Prüfung erfolgte aufgrund eines Antrags von Lübecker Bürger:innen. Bislang galt diese Geschwindigkeitsbegrenzung nur im Bereich der Schulen, doch ab sofort erstreckt sich die Regelung auf die gesamte Straße.

Innerhalb der Tempo 30-Zone gilt das Prinzip „rechts vor links“. Die bisherige Vorfahrtsregelung entlang der Beethovenstraße wurde aufgehoben, sodass an allen Einmündungen Fahrzeuge, die von rechts kommen, Vorfahrt haben. Ziel der neuen Regelung ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, insbesondere für Fußgänger:innen und Radfahrende, sowie den Lärmpegel für Anwohner:innen zu reduzieren.

Die Hansestadt Lübeck bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Beachtung der neuen Regelungen und Rücksichtnahme im Straßenverkehr.

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