Der erste Bauabschnitt ist in vollem Gange: Seit dem 15. Oktober 2024 laufen die Arbeiten zur Neugestaltung der oberen Beckergrube. Seitdem ist auch der Bereich zwischen Breite Straße und der Kreuzung Kupferschmiedestraße/Fünfhausen für den Kfz-, Rad- und Busverkehr voll gesperrt. Um mögliche Missverständnisse und Unklarheiten frühzeitig auszuräumen und auf Fragestellungen und Unsicherheiten einzugehen, hat die Hansestadt Lübeck relevante Informationen zu Bauzeiten, Verkehrsführung sowie zur Erreichbarkeit der Betriebe und Einrichtungen zusammengestellt. Diese sind auch in der neuen Rubrik Fragen und Antworten auf der Projektwebseite www.luebeck.de/beckergrube zu finden und werden laufend aktualisiert und ergänzt.
Bauzeit und Vollsperrung
Wie lange wird die obere Beckergrube voll gesperrt sein?
Während der gesamten Bauzeit von Oktober 2024 bis Herbst 2026 ist die obere Beckergrube für den Kfz-, Rad- und Busverkehr voll gesperrt. Für die Fußgänger:innen ist die obere Beckergrube hingegen durchgehend erreichbar: entweder über die vorhandenen Gehwege oder über temporäre, provisorisch eingerichtete Wege, die z. B. auf der Straße geführt werden. Alle Hauseingänge wie die der Geschäfte, gastronomischen Betriebe, medizinischen Einrichtungen und des Theaters bleiben durchgängig zu Fuß erreichbar.
Kann die Bauzeit verkürzt werden oder ist eine phasenweise Freigabe der Baustelle möglich?
Insgesamt umfasst die Maßnahme zahlreiche umfangreiche Arbeiten: Dazu zählen die Modernisierung der Kanäle mit Tiefbauarbeiten in bis zu vier Metern Tiefe, neue Leitungsverlegungen für die Versorgung, Baumpflanzungen, die Installation eines neuen Bewässerungssystems, eine neue Straßenaufteilung, ein Blindenleitsystem sowie die Schaffung von Aufenthaltsplätzen – all dies verdeutlicht den anspruchsvollen Charakter des Vorhabens. Aus diesem Grund bedarf es auch im Interesse der Anlieger:innen eines präzise abgestimmten Bauablaufs, um die Versorgung und Erreichbarkeit während der Bauarbeiten sicherzustellen. Eine logistische Herausforderung, die mit einer Planung auf der grünen Wiese nicht zu vergleichen ist. Die Fachplaner:innen haben dafür einen realistischen Zeitplan erstellt. Eine Verkürzung der Bauzeit ist aufgrund der komplexen Anforderungen und der beengten Platzverhältnisse nicht möglich. Eine phasenweise Öffnung würde zudem zu einer Verlängerung der Bauzeit führen. Natürlich sind alle Beteiligten bestrebt, die Maßnahme so zügig wie möglich umzusetzen. Die Bauarbeiten werden auch während des Weihnachtsmarktes bis zu den Weihnachtsfeiertagen kontinuierlich fortgesetzt.
Warum wurde auf eine halbseitige Bauweise verzichtet?
Eine halbseitige Bauweise hätte die Bauzeit nahezu verdoppelt und die Belastungen für Anlieger:innen und Verkehrsteilnehmende erheblich gesteigert. Selbst bei einer teilweisen Sperrung hätte mehr als die Hälfte des gesamten Straßenraumes in Anspruch genommen werden müssen, was zu erheblichen Einschränkungen für die Durchfahrt geführt hätte. Zudem wären auch bei dieser Bauweise Vollsperrungszeiten notwendig geworden und damit ein mehrfaches Umstellen von Verkehrsbeziehungen, das die Verkehrsteilnehmenden zusätzlich irritieren würde. Um die Gesamtmaßnahme schneller abschließen zu können und die Belastungen so gering wie möglich zu halten, wurde daher entschieden, die Maßnahme unter Vollsperrung durchzuführen.
Verkehrsführung und Umleitungen
Bleibt die untere Beckergrube für den Verkehr zugänglich?
Ja, die Zufahrt zur unteren Beckergrube über die Straße An der Untertrave bleibt durchgängig offen.
Bleibt die Kreuzung Beckergrube/Breite Straße/Pfaffenstraße während des Weihnachtsmarktes begehbar?
Ja, während des Weihnachtsmarktes bleibt die Kreuzung Beckergrube/Breite Straße/Pfaffenstraße für Fußgänger:innen geöffnet und kann als Zugang zu den Weihnachtsmärkten in der Innenstadt genutzt werden. Der aktuell dort aufgestellte Bauzaun wird hierfür weiter Richtung Fahrbahn gezogen, um den Bereich für die Fußgänger:innen breiter zu machen und somit mehr Platz zur Verfügung zu stellen.
Ist eine provisorische Nutzung der Hubbrücke während der Bauzeit möglich?
Die Hubbrücke befindet sich im Eigentum des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes des Bundes (WSA) Ostsee. Eine Nutzung als Umleitung ist aufgrund des baulichen Zustandes und der geplanten Instandsetzung ab 2026 nicht realisierbar. Auch eine Beschleunigung des Bauvorhabens ist laut WSA nicht möglich.
Könnte die Fischergrube als Umleitungsstrecke für den Busverkehr genutzt werden?
Eine Umleitung über die Fischergrube wurde geprüft, aber aus baulichen Gründen verworfen, da der zusätzliche Schwerlastverkehr Schäden an den Hausanschlüssen verursachen könnte. Dies wiederum könnte zu einer weiteren Vollsperrung führen, welche unbedingt vermieden werden muss. Weitere Informationen zu den untersuchten Strecken sind in der Beschlussvorlage vom Mai 2024 dokumentiert.
Erreichbarkeit von Geschäften, Gastronomie, medizinischen Einrichtungen und Theater
Sind Geschäfte, Gastronomie, medizinische Einrichtungen und das Theater weiterhin erreichbar?
Ja, alle Einrichtungen in der oberen Beckergrube bleiben während der gesamten Bauzeit fußläufig erreichbar. Für Besucher:innen, die mit dem Auto anreisen, stehen Parkmöglichkeiten im nahegelegenen Parkhaus sowie an der Musik- und Kongresshalle zur Verfügung. Für Taxis gibt es spezielle Anfahrtsrouten zur Breiten Straße bzw. zur unteren Beckergrube. Die Parkhäuser sind weiter über die untere Beckergrube und die Straße Fünfhausen erreichbar.
Welche Maßnahmen sind geplant, um die in der oberen Beckergrube ansässigen und die umliegenden Gewerbebetriebe während der Bauzeit zu unterstützen?
Die Hansestadt Lübeck steht gemeinsam mit dem Lübeck Management e. V. in kontinuierlichem Austausch mit den Gewerbetreibenden vor Ort, um diese bestmöglich zu unterstützen. Zu den ersten Maßnahmen zählen zusätzliche Hinweisschilder, die Besucher:innen gezielt auf die ansässigen Geschäfte, gastronomischen Betriebe, medizinischen Einrichtungen und das Theater aufmerksam machen. Diese werden noch im November aufgestellt. Darüber hinaus werden in Zusammenarbeit mit den Gewerbetreibenden längerfristige Lösungen entwickelt, um die Sichtbarkeit der Betriebe während der gesamten Bauzeit zu gewährleisten. Die Gewerbetreibenden werden dazu zeitnah eingebunden.
Kann die Gewerbesteuer für die in der oberen Beckergrube ansässigen Betriebe während der Bauzeit gesenkt werden?
Eine Reduzierung der Gewerbesteuer für einen bestimmten Bereich der Stadt ist gesetzlich nicht möglich, da die Gewerbesteuer immer und ausnahmslos für das gesamte Gemeindegebiet gilt. Dies dient in erster Linie der Steuergerechtigkeit. Allerdings ist eine gesonderte Entlastung oft nicht erforderlich: Wenn durch die Bauphase voraussichtlich niedrigere Umsätze entstehen, verringert sich in der Regel auch die zu zahlende Gewerbesteuer. Betriebe haben zudem die Möglichkeit, beim Finanzamt eine Herabsetzung ihrer Gewerbesteuervorauszahlung zu beantragen, um eine schnelle finanzielle Entlastung zu erhalten.
Lieferverkehr und Rettungswege
Wie ist der Lieferverkehr während der Bauzeit geregelt?
Um eine reibungslose Belieferung der anliegenden Geschäfte, Restaurants, medizinischen Einrichtungen und des Theaters auch während der Bauzeit zu gewährleisten, wurden im Vorfeld der Baumaßnahme alternative Anlieferungsmöglichkeiten eingerichtet und mit den Anlieger:innen abgestimmt.
Sind die Zufahrtswege für Rettungskräfte gesichert?
Ja, die Zufahrtswege für Feuerwehr und Rettungsdienste wurden abgestimmt und in die Baustellenplanung integriert. Sie werden fortlaufend aktualisiert und angepasst, um im Notfall eine schnelle Erreichbarkeit zu gewährleisten.
Beirat Beckergrube und weiterführende Informationen
Die Neugestaltung der Beckergrube wird seit Beginn von einem Beirat begleitet, in dem Anlieger:innen, Vertreter:innen der Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung eingebunden sind. Interessierte können sich unter beckergrube@luebeck.de melden und im Beirat mitwirken.
Informationen zur Neugestaltung der Beckergrube sowie weitere Fragen und Antworten finden Interessierte in der Ausstellung in den Schaufenstern des Possehl-Gebäudes, Beckergrube 38-52 und auf der Projektwebseite unter www.luebeck.de/beckergrube. Für Fragen und Anregungen steht das Projektteam unter der E-Mail-Adresse beckergrube@luebeck.de zur Verfügung.
Hintergrund zur Neugestaltung der Beckergrube
Die Neugestaltung der Beckergrube ist Teil des Rahmenplans Innenstadt mit Mobilitätskonzept, www.luebeck.de/rahmenplan, den die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2019 beschlossen hat. Als eines von fünf Schlüsselprojekten soll die Maßnahme die Aufenthaltsqualität erhöhen und den klimafreundlichen Verkehr in der Lübecker Innenstadt fördern. Der erste Bauabschnitt umfasst die obere Beckergrube von der Breiten Straße bis zur Kreuzung Kupferschmiedestraße/Fünfhausen. Die Arbeiten begannen im Oktober 2024 und sollen im Herbst 2026 abgeschlossen sein. Es handelt sich um eine gemeinsame Baumaßnahme der Hansestadt Lübeck, der Entsorgungsbetriebe Lübeck und der TraveNetz GmbH. Die Neugestaltung der Beckergrube im ersten Bauabschnitt wird anteilig mit Fördermitteln von 3,5 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ finanziert.
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