Veröffentlicht am 11.11.2024

Hansestadt Lübeck präsentiert überarbeitete Parkgebührenverordnung

Neue und effiziente Gebührenstruktur soll zur gezielten Verkehrslenkung und optimierten Parkraumnutzung beitragen

Die Hansestadt Lübeck legt eine umfassende Neufassung der Stadtverordnung über Parkgebühren vor, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten soll und jetzt den zuständigen politischen Gremien präsentiert wird. Die Neufassung ersetzt die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2008 und verfolgt ein doppeltes Ziel: Im Fokus steht nicht nur die Anpassung der Einnahmen, sondern vor allem die Förderung einer effizienteren Parkraumnutzung, die Reduzierung des Parksuchverkehrs und eine stärkere Lenkungswirkung zugunsten umweltfreundlicher Verkehrsmittel.

Ziel ist es, den Parkverkehr durch ein abgestimmtes, modernes Gebührenmodell besser zu lenken und so die Verkehrssituation nachhaltig zu verbessern. Statt einer pauschalen Erhöhung der Gebühren setzt die neue Verordnung auf eine regional differenzierte Struktur, die die Wertigkeit und Nachfrage einzelner Parkflächen berücksichtigt und gezielt nach Zonen unterteilt.

Eigene Gebühr für jede Zone  

In stark frequentierten Zonen wie der Altstadtinsel und Travemünde werden die Gebühren angehoben, während peripher gelegene Parkplätze günstiger bleiben. Diese Differenzierung soll dazu beitragen, das Parksuchverkehrsaufkommen in besonders gefragten Bereichen zu verringern, den Verkehrsfluss zu verbessern und Bürger:innen zu alternativen Parkflächen und Verkehrsmitteln zu lenken. Der Parkraum wird in fünf Zonen eingeteilt, sodass jede Zone entsprechend ihrer Lage und Attraktivität eigene Gebühren erhält.

In Travemünde (Zone IV und V), wo die Nachfrage nach Parkraum stark saisonabhängig ist, setzt die neue Verordnung auf eine klare Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebensaison. Diese Regelung soll die Parkraumbewirtschaftung effizienter gestalten und die Belastung während der Hochsaison reduzieren.

Die Bürger:innen sollen so eine transparente und faire Gebührenregelung erfahren, die den aktuellen und regional unterschiedlichen Bedarf abbildet.

Zusammenarbeit mit Parkraumbewirtschaftern – Integration privater Angebote

Um das Parkraummanagement bestmöglich zu gestalten, wurde die neue Gebührenverordnung auch mit anderen Akteuren wie der KWL abgestimmt, um auch die Anpassung der Gebühren der von der KWL bewirtschafteten Parkhäuser vorzunehmen. So können die verschiedenen Angebote künftig besser integriert und gezielt genutzt werden, um Engpässe zu vermeiden und eine ausgewogene Auslastung aller Parkflächen zu gewährleisten.

Anpassung der Taktung und kostenloses Kurzzeitparken

Die bisherige minutengenaue Abrechnung wird durch eine 30-Minuten-Taktung ersetzt. Diese Änderung zielt auf eine bessere Benutzerfreundlichkeit und Vereinfachung ab. Zudem wird das kostenlose Kurzzeitparken, die "Brötchentaste", von 10 auf 15 Minuten erweitert, um kurze Abhol- und Lieferzeiten zu erleichtern. Außerdem wird das kostenfreie Parken für Elektrofahrzeuge verlängert, zunächst bis Ende 2026, in Einklang mit dem Elektromobilitätsgesetz.

Anpassungen bei Großveranstaltungen

Ein weiteres Element der Neufassung ermöglicht es der Stadt, Parkgebühren bei Großveranstaltungen kurzfristig anzupassen. Diese Regelung trägt den besonderen verkehrlichen Anforderungen bei Großereignissen Rechnung und hilft, den Verkehrsfluss in diesen Phasen besser zu steuern.

„Mit dieser Neufassung bieten wir eine zukunftsfähige und sozialverträgliche Lösung an, die den Parkraum in Lübeck bedarfsgerecht steuert und gleichzeitig auf ökologische Zielsetzungen wie die Reduzierung des Parksuchverkehrs einzahlt“, erklärt Timo Peters, Abteilungsleiter Straßenverwaltung der Hansestadt Lübeck.

„Wir haben mit der neuen Parkgebührenverordnung eine Lösung geschaffen, die auf die Bedürfnisse von Anwohnenden, Besucher:innen und Unternehmen gleichermaßen eingeht“, sagt Joanna Hagen, Bausenatorin der Hansestadt Lübeck. „Durch die differenzierte Struktur der Gebühren und die gezielten Anpassungen an Zonen und Saisons schaffen wir ein faireres, flexibleres und umweltfreundlicheres Parkraummanagement.“

Zoneneinteilung der neuen Gebührenverordnung

Zone I umfasst die Parkflächen auf der Altstadtinsel und am Hauptbahnhof Lübeck, wo die Nachfrage nach Parkplätzen hoch ist und daher eine höhere Gebühr zur Entlastung dieser Bereiche angesetzt wird. 

Zone II bildet einen Ring um die Altstadt und erstreckt sich auf angrenzende Gebiete, einschließlich der Kanalstraße. Diese Zone ist ebenfalls stark frequentiert, jedoch etwas günstiger als die Altstadt selbst. 

Zone III deckt das übrige Stadtgebiet ab und dient als preisgünstigere Alternative für diejenigen, die peripher parken möchten. 

Zone IV liegt im Zentrum von Travemünde und ist besonders im Sommer stark nachgefragt, weshalb die Gebühren hier saisonal angepasst werden, mit höheren Preisen in der Hauptsaison (April bis Oktober) und reduzierten Preisen in der Nebensaison (November bis März). 

Zone V umfasst die Randbereiche von Travemünde und richtet sich ebenfalls nach der Haupt- und Nebensaison, bleibt jedoch insgesamt etwas günstiger als Zone IV, da sie weiter vom Zentrum entfernt ist. Diese Staffelung ermöglicht es, das Parkangebot besser zu lenken und gleichzeitig Anreize für umweltfreundliche Alternativen zu schaffen.

Neue Tarife

Zone

Gebührenstruktur

Preis pro 30 Minuten

Preis pro Stunde

Tagesticket

Zone I

Altstadtinsel und Hauptbahnhof

1,50 €

3,00 €

Kein Tagesticket verfügbar

Zone II

Umgebung der Altstadtinsel

1,20 €

2,40 €

8,00 €

Zone III

Sonstiges Lübeck (außer Travemünde)

1,00 €

2,00 €

6,00 €

Zone IV

Travemünde-Zentrum (Hauptsaison)

1,60 €

3,20 €

12,00 €

Zone IV

Travemünde-Zentrum (Nebensaison)

1,20 €

2,40 €

8,00 €

Zone V

Travemünde-Randgebiete (Hauptsaison)

1,20 €

2,40 €

Kein Tagesticket verfügbar

Zone V

Travemünde-Randgebiete (Nebensaison)

1,00 €

2,00 €

Kein Tagesticket verfügbar

 

Wohnmobilstellplätze und Reisebusparkplätze

Die Parkgebühr für öffentliche Wohnmobilstellplätze wird auf 20 Euro für 24h angehoben, Für Reisebusse wird ein pauschaler Tagessatz von 30 Euro eingeführt, um den gestiegenen Infrastrukturkosten gerecht zu werden und die Infrastruktur für den Tourismus in Lübeck weiter zu stärken.

Die Neufassung der Stadtverordnung über Parkgebühren stellt insgesamt einen weiteren Schritt der Hansestadt Lübeck auf dem Weg zu einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Mobilität dar.

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