Veröffentlicht am 29.10.2024

Erwerb des Ersten Allgemeinbildenden Schulabschlusses

Prüfung für Schüler:innen ohne Schulverhältnis von März bis Juni 2025

Von März bis Juni 2025 besteht wieder die Möglichkeit des Erwerbs des Ersten Allgemeinbildenden Schulabschlusses für Personen ohne Schulbesuch sowie Schüler:innen nicht staatlich anerkannter Ersatzschulen, und zwar für alle,

·         die zum Zeitpunkt der Prüfung (ab März 2025) das 16. Lebensjahr vollendet haben,

·         die nicht Schüler oder Schülerin einer öffentlichen Schule oder einer staatlich anerkannten Ersatzschule sind,

·         die noch keinen gleichwertigen Bildungsabschluss erworben haben,

·         die die Externen-Prüfung höchstens einmal nicht bestanden haben,

·         die ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben,

·         sich hinreichend auf die Prüfung vorbereitet haben und dieses auch schriftlich belegen können.

Die Prüfung wird vor einem vom Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein einberufenen Prüfungsausschuss abgelegt.

Am Mittwoch, 15. Januar 2025, um 18.30 Uhr, findet in den Räumen der Schule Roter Hahn, Schneidemühlstraße 1, 23569 Lübeck-Kücknitz, eine Informationsveranstaltung für angehende Prüfungsteilnehmer:innen statt, um sie eingehend über den Verlauf der Prüfung zu informieren.

Anmeldeformulare können beim Schulamt Hansestadt Lübeck per E-Mail an luebeck@schulamt.landsh.de, per Post oder telefonisch unter der Rufnummer (0451) 122 – 4094 angefordert werden. Abgabeschluss für die vollständigen Anträge nebst Unterlagen per Post ist der 29. Januar 2025 beim Schulamt, Kronsforder Allee 2-6, 23562 Lübeck (Briefkasten im Verwaltungszentrum).

Verspätete oder unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Die schriftlichen Prüfungen finden vom 6. Mai bis 13. Mai 2025 statt.

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